Hallo,
meine Mutter beansprucht seit September 2012 Rente +Grundsicherung.
Sie erhält auch eine schweizer Rente die laut den schweizer Behörden seit August 2011 läuft. Das heisst sie würde 17 Monate nachgezahlt bekommen.
Die Grundsicherung nimmt sich shcon einmal 2 Monate, da Einkommen.
Was ist bezüglich des Jobcenters? Meine Mutter bezog Arbeistlosengeld 2 seit 2003.
Darf das Jobcenter die schweizer Rente von August 2011 bis August 2012 (Ende der Beanspruchungszeit)einfach so einbehalten?
So viel ich mich erkunden konnte gibt es doch Beträge die frei gestellt sind?
Hallo,
eigentlich schon. Wenn die Rente ab August 2011 aus der Schweiz nachgezahlt wird, heißt das Arbeitslosengeld II was Sie zu diesem Zeitpunkt erhielt wird gegen gerechnet sprich das zu viel gezahlte Geld vom Amt wird abgezogen. Ab September 2012 erhielt Sie ja Grundsicherung und Rente von D. Das heißt ab hier darf von der Rentennachzahlung nur der Anteil den das Amt ausgezahlt hatte als Grundsicherung von der Schweizer Rente abgezogen werden. Rente ist Einkommen egal aus welchem Land dieses Geld kommt.
Hätte gerne ne positive Nachricht geschickt. Bitte alles genau nachrechnen die Bescheide vom Amt und die Rentenbescheide.
bey medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin. Dies sind meine eigenen Erkenntnisse
und Erfahrungen die ich hier weitergebe.
Vielen Dank Medealuna
ich werde auf jeden fall nachrechnen und die freigestellten einkommen überprüfen;
Laju85
Hallo,
nähere Informationen zum Thema Einkommen und dessen Berücksichtigung findest du unter SGB II § 11 + § 11a.
Schau doch hier mal rein:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11.html
Ich hoffe das hilft dir weiter…