Hallo,
wir sind eine Erbengemeinschaft von fünf Personen und besitzen das elterliche Haus.
Der älteste Bruder wohnt seit geraumer Zeit in der oberen Etage und bezieht seit dem 01.11 14 ALGII. Miete wird nicht gezahlt, es besteht auch kein Mietvertrag.
Nun hat die Erbengemeinschaft ein Schreiben vom Jobcenter bekommen, dass bereits gezahlte Leistungen für den ältesten Bruder (abzgl. eines Freibetrags) von den restlichen Miterben zurückgezahlt werden müssen. Als Begründung wurde angegeben, dass die Erbgemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und der Leistungsempfänger nicht hilfebedürftig wäre, wäre das Haus bereits veräußert worden.
In einem Telefonat mit der Sachbearbeiterin schlug ich vor, dass der Bruder die Leistungen als Darlehen bekommen könnte und, im Falle des Verkaufs des Hauses, er natürlich sofort die entsprechende Summe ans Jobcenter zurückzahlt. Darauf ließ sie sich allerdings nicht ein, sondern betonte, dass sie eine baldige Rückzahlung fordern müsse.
Kann das korrekt sein? Wir haften doch nicht für finanziell für den Bruder nur weil es diese Erbengemeinschaft gibt.
Falls sich jemand damit auskennt, wäre ich für eine Antwort sehr dankbar.
Vielleicht sollte man erstmal Widerspruch einlegen?
Vielen Dank