Darf das jugendamt soetwas ?

Guten Tag,
Ein Vermieter hat einer jungen Familie mit 4 kleinen kindern eine 6ZKB wohnung vermietet.
Es fing damit an das das jugenamt meinte diese Wohnung wäre nicht kindersicher, dann hat der vermieter festgestellt das das amt alle fenster mit schlösser zugemacht hat der mieter erklärte ihm das das amt ihm erklärt habe „entweder du machst die schlösser dran oder deine kinder kommen weg“ Jetzt kam ein schreiben vom Bauamt zum termin einer „Bauzustandsbesichtigung“ vermieter hat nachgefragt und der herr vom Bauamt erklärte ihm das das Jugendamt meldung gegeben hätte sein Haus wäre nicht sicher.
Was kann der vermieter gegen sollches amt tun ? wer stellt seine Fenster wieder her ?
obriger Familie sind zwischenzeitlich denoch 3 kinder weggenommen worden

Vielen Dank für hilfen

Hallo,
die Wohnung gehört dem Vermieter. Also auch die Fenster.
Wer die Verriegelung ohne Zustimmung des VM angebracht und damit die Mietsache offensichtlich beschädigt hat (keine Abnutzung!), macht sich ggf. schadenersatzpflichtig.
LG

Hi,

Es fing damit an das das jugenamt meinte diese Wohnung wäre
nicht kindersicher, dann hat der vermieter festgestellt das
das amt alle fenster mit schlösser zugemacht hat der mieter
erklärte ihm das das amt ihm erklärt habe „entweder du machst
die schlösser dran oder deine kinder kommen weg“

Kein (Jugend)Amt wird in einer Privatwohnung irgendwelche Dinge verändern, das war (wie von Dir im zweiten Halbsatz angedeutet) der Mieter selbst.

Jetzt kam ein
schreiben vom Bauamt zum termin einer
„Bauzustandsbesichtigung“ vermieter hat nachgefragt und der
herr vom Bauamt erklärte ihm das das Jugendamt meldung gegeben
hätte sein Haus wäre nicht sicher.
Was kann der vermieter gegen sollches amt tun ?

Was meinst Du denn mit „etwas tun“ und welches Amt meinst Du?

Jugendamt: die haben nur (vermeintliche) Tatsachen an die zuständige Behörde gemeldet. Das ist selbstverständlich nicht verboten, im Gegenteil, das Jugendamt könnte zur Meldung verpflichtet gewesen sein.

Bauamt: das Bauamt hat in seiner Ankündigung sicherlich die Rechtsgrundlage genannt. Aus der Ferne kann man ohne weitere Infos nicht sagen, ob die Besichtigung geduldet werden muß.

wer stellt
seine Fenster wieder her ?

Derjenige, der sie verändert hat (bzw. verändern hat lassen): der Mieter.

obriger Familie sind zwischenzeitlich denoch 3 kinder
weggenommen worden

Was hat das mit der Frage zu tun?

Gruß Stefan

Hallo,

die Familie sollte dringend mit anderen Familien/Alleinerziehenden Kontakt aufnehmen, die vom „Kinderklau“ auch betroffen sind.

Jugendamtsschikanen sind nicht die Regel, aber trotzdem sehr selten auch nicht.

Google mal nach Kinderklau. Schon das erste Ergebnis ist eine recht gute Adresse. Der Suchbegriff gibt auch einige Videos her, die z. T. auch über die Fernsehanstalten gelaufen sind.

Von anderen Betroffenen kann man gute Tipps bekommen was man machen und was man vermeiden sollte.

Auch sollte die Familie sich einen wirklich guten Anwalt nehmen. Der sollte eine Schutzschrift beim Gericht einreichen. Was darunter zu verstehen ist, kann die Familie erfahren wenn sie nach den Begriffen Schutzschrift Jugendamt googelt.

Achtung: manche Anwälte kommen nicht auf die Idee mit der Schutzschrift. Sie hat aber schon mehr als einmal geholfen.

Gruß
Ingrid

Hallo?
Was soll das denn?
Solche unfachlichen Aussagen ist man von dir ja gar nicht gewohnt.
Die Frage ging nicht nach Kinderklau, sondern um die Veränderung der Wohnung und wie dies rechtlich abgesichert ist. Die Sache mit dem angeblichen Kinderklau war eher ein Nebensatz und hat wohl mit den Fenstern der Wohnung nichts zu tun.
Mit keinem Wort wird erwähnt, warum die Kinder weg genommen wurden.
Kein Jugendamt kann es sich leisten, einfach mal drei Kinder wegzunehmen. Da hat das Gericht ja auch noch ein Wörtchen mitzureden, denn die Familie wird sich das wohl kaum gefallen lassen, wenn da nicht was vorher gelaufen ist. Du weißt doch hier am besten, dass es nicht so einfach geht. Wieso kommentierst du im Gegensatz zu sonst so unfachlich und polemisch?
Es hilft hier keinem, wenn das Jugendamt mal wieder in die Ecke des Ungesetzlichen, Willkür walten lassenden Amtes gestellt wird, noch dazu von jemand sonst so Kompetentem wie dir.
Aber, was rege ich mich auf, es ist ja müßig, gegen diese Vorurteile anzukämpfen. Das Volk braucht ja Prügelknaben, um von den eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken. Was jetzt nicht heißt, dass in Jugendämtern nicht auch Fehler gemacht werden.
Renate

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