Darf das Land seinen Bildungsauftrag verkaufen?

Hallo zusammen,

wenn ich das richtig verstanden habe, so sind Schulen und Universitäten doch Bildungseinrichtungen der Länder.

Das Personal, welches dort arbeitet ist Personal des Landes, also Landesbedienstete. (Beamte, Angestellte und Arbeiter des Landes).

Wenn das Land irgendwann eine Universität aus dem Landeshaushalt ausgliedert, aber dennoch behauptet dass es sich um eine Landesanstalt handelt und die Mitarbeiter zwingt, ihre Arbeitsverträge, die mit dem Land bestehen nun mit der Universität zu schließen, (unter dem Vorbehalt, sie seien weiterhin Bedienstete des Landes),käme das nicht einer „Betriebsbedingten Kündigung gleich“?

Und angenommen, die Universitäten würden im nächsten Schritt privatisiert, wäre das nicht ein Bruch der Verfassung, da die Länder für den Bildungsauftrag verantwortlich sind?

Die Mitarbeiter könnten dann doch irgendwann betriebsbedingt von den „Privaten“ gekündigt werden.

Kann mir das einer erklären ?

Ich bin mir nicht sicher, ob der Thread hierhin, oder ins Forum Arbeitsrecht gehört.

Danke
Klaus

Hallo Klaus,

wenn ich das richtig verstanden habe, so sind Schulen und
Universitäten doch Bildungseinrichtungen der Länder.

Ja

Das Personal, welches dort arbeitet ist Personal des Landes,
also Landesbedienstete. (Beamte, Angestellte und Arbeiter des
Landes).

Auch richtig

Wenn das Land irgendwann eine Universität aus dem
Landeshaushalt ausgliedert, aber dennoch behauptet dass es
sich um eine Landesanstalt handelt und die Mitarbeiter zwingt,
ihre Arbeitsverträge, die mit dem Land bestehen nun mit der
Universität zu schließen, (unter dem Vorbehalt, sie seien
weiterhin Bedienstete des Landes),käme das nicht einer
„Betriebsbedingten Kündigung gleich“?

Wie läuft das jetzt?
Die Uni wird aus dem Landeshaushalt herausgenommen.
Das geht. Das Land kann sogar Unis schließen. Das war mal in den 80ern mit Paderborn geplant.
Aber was ich nicht versteheist:
Die Bediensteten haben doch sowieso ihre Arbeitsverträge mit der Uni geschlossen, zumindestens war das damals bei mir so, wenn ich mich recht erinnere.
Zudem:
Wenn das Arbeitsverhältniss bestehen bleibt und die Konditionen die gleichen sind, was wäre daran eine Kündigung?

Und angenommen, die Universitäten würden im nächsten Schritt
privatisiert, wäre das nicht ein Bruch der Verfassung, da die
Länder für den Bildungsauftrag verantwortlich sind?

Ob es möglich ist, eine bestehende Uni zu privatisieren kann ich nicht sagen.
Wenn der Bildungsauftrag aber weiterhin wahrgenommen wird (durch die anderen Hochschulen), ist die Verfassung aber wohl eingehalten.

Die Mitarbeiter könnten dann doch irgendwann betriebsbedingt
von den „Privaten“ gekündigt werden.

Wenn dieser Konstrukt möglich ist, dann sicher.

Ist das jetzt ein Gedankenspiel, oder liegt dem ein konkretet Fall zugrunde?

Gandalf

Hallo,

Das Personal, welches dort arbeitet ist Personal des Landes,
also Landesbedienstete. (Beamte, Angestellte und Arbeiter des
Landes).

Jupp!

Wenn das Land irgendwann eine Universität aus dem
Landeshaushalt ausgliedert, aber dennoch behauptet dass es
sich um eine Landesanstalt handelt und die Mitarbeiter zwingt,
ihre Arbeitsverträge, die mit dem Land bestehen nun mit der
Universität zu schließen, (unter dem Vorbehalt, sie seien
weiterhin Bedienstete des Landes),käme das nicht einer
„Betriebsbedingten Kündigung gleich“?

Könnte man so sehen. Ist natürlich bei auf Lebenszeit angestellten so nicht möglich. Aber davon gibt es ja nur wenige.

Und angenommen, die Universitäten würden im nächsten Schritt
privatisiert, wäre das nicht ein Bruch der Verfassung, da die
Länder für den Bildungsauftrag verantwortlich sind?

Nicht zwingend. Wie ein Land seine Aufgaben erfüllt, ist seine Sache. Das kann auch im Zuge einer Privatisierung geschehen. In der Tatwäre die Frage dann zu stellen, wenn das Land alle Bildungseinrichtungen privatisiert und sich auch nicht als Gesellschafter oder über Vertragsregelungen ausreichende Einflussmöglichkeiten sichert.

Die Mitarbeiter könnten dann doch irgendwann betriebsbedingt
von den „Privaten“ gekündigt werden.

Wie oben. Das kann man von der Uni auch, es sei denn, man hat einen Vertrag auf Lebenszeit.

Gruß,
Dea

Hallo Dea,

da muss ich noch mal nachfragen:

Meinst du mit Unkündbaren die Angestellten, die nach BAT §53 ?

… Nach einer Beschäftigungszeit (§ 19 ohne die nach § 72 Abschn. A Ziff. I berücksichtigten Zeiten) von 15 Jahren, frühestens jedoch nach Vollendung des vierzigsten Lebensjahres, ist der Angestellte unkündbar.)

Ist eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen hier überhaupt möglich?

Liebe Grüsse und danke

Klaus

Hallo,

also ohne jetzt ein Experte zu sein, aber genau davon gehe ich aus.

Zumal eine betriebsbedingte Kündigung bei Angestellten des Landes ohnehin schwer zu begründen wäre, denn das Land müsste dann darlegen, dass derjenige nicht woanders eingesetzt werden kann.
Gruß
Dea

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