Darf das mein Chef in meiner Ausbildung?

Hey,

Darf mein Chef mich in meiner Ausbildung mit einem Hungerlohn bezahlen den ein Tarifvertrag vorgibt obwohl ich gar nicht in dem Beruf ausgebildet werde? Es hieß auch
man würde BAB bekommen. Dies wurde abgelehnt. Und langsam wird es sehr eng. Kann ich jetzt irgendwas machen?
Danke

Dazu bräuchte ich genauere Angaben. Was lernst du ? Und wie heißt der Tarifvertrag ? Ist es die Richtige Branche ? Denn z. B. wenn ich in der Gastronomie als Sachbearbeiterin arbeite, dann werde ich auch nach dem Tarifvertrag Nahrungsmittel und Genuss bezahlt usw.

Hallo,
Deine Angaben sind etwas dürftig, um hier Genaues zu sagen. Aber: wenn der Tarifvertrag für Deinen Ausbildungsgang nicht zutrifft, kann er ihn auch nicht anwenden (er kann einen Metzger nicht nach Tarifvertrag für Bäcker bezahlen). Was meinst Du mit „BAB“? Meinst Du BAT?

Gruß Eudemos

Zunächst hast Du wohl einen Arbeitsvertrag unterschrieben, in welchem dies vereinbart wurde. Aber es gelten sicherlich auch Tarifgesetze, die trotz Vertrag eingehalten werden müssen. Das müßten man am besten bei der Gewerkschaft oder Betriebsrat erfahren, wenn es den gibt oder natürlich Anwalt.

also zuerst mal ist das in der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung und kein "Leistungs"lohn wie bei fertigen Arbeitnehmern.
Das mit den Tarifen ist oft sehr unterschiedlich und z.B. bei der Handwerkskammer manchmal im gleichen Beruf wesentlich weniger als bei der IHK.
Der Arbeitgeber zahlt aber nach seinem Verband, also wenn s Handwerk ist, richtet er sich danach.
Allerdings sollte der Beruf übereinstimmen. Ansonsten würde ich mal bei der Kammer nachfragen und dann beim Chef vorstellig werden.

Hallo,
wenn Du mit Deiner Ausbildung nicht zufrieden bist, und auch nicht richtig ausgebildet wirst, solltest Du Dich an die Handwerkkammer wenden. Ansonsten gibt es nicht viele Möglichkeiten.
Gruß Circan

Hi,
was steht denn in deinem Ausbildungsvertrag? Dort ist die Vergütung geregelt. Weicht dein Arbeitgeber davon ab, dann mach ihn darauf aufmerksam und verlange die Änderung. Hilft das nicht, kannst du den Rechtsweg (Arbeitsgericht) einleiten.
Gruß
Kroni

Hey,
sorry, aber mit diesen wagen Angaben (z.B. BAB?)kann ich nicht viel anfangen! Nur so viel: wenn ein Tarifvertrag besteht und Du danach bezahlst wirst, dann ist das doch OK! Hat Dein Job mit der Berufsausbildung nichts zu tun, dann musst Du Dich auf die Hinterbeine stellen und etwas unternehmen! Dass man während seiner Ausbildung keine Reichtümer verdienen kann, dürfte doch wohl bekannt sein! Wo liegt also das wirkliche Problem? Ich gehe davon aus - nur am lieben Geld!!!
MfG
W.T.

Hallo, so ganz verstehe ich Deine Situation nicht. Du bist in einer Ausbildung?! Dann hast Du einen Lehrvertrag! In diesem Lehrvertrag steht Deine Ausbildungsvergütung je Lehrjahr. Und diesen Betrag muss Dir Dein Lehrherr bezahlen. Alles andere ist rechtswidrig.

Ella

Hallo,

sorry, dazu kann ich nichts sagen, ich kenne mich nur mit den Gehaltsabrechnungen selbst aus.

Hallo Azubi,

wenn die Vergütung im Tarifvertrag geregelt ist und dieser für den Betrieb auch anzuwenden ist, kannst Du gegen die Vergütung nichts tun. Die Vergütung war Dir bei der Vertragsunterschrift bekannt - so sollte es zumindest sein, denn das muss alles im Ausbildungsvertrag stehen. Die Berufsausbildung ist sehr eng geregelt, da kennen die Kammern keinen Spaß. Wenn Du also gar nicht in dem Beruf ausgebildet wirst, dann hat Dein Arbeitgeber ein Problem. Ich weiß ja nicht, wie Ihr das abgesprochen habt und unter welchen Bedingungen Du das Ausbildungsverhältnis eingegangen bist. Es gibt eine genaue Aufgliederung, in welchen Abteilungen/Fähigkeiten zu in Deiner Ausbildung verweilst und auch die Ausbildungsinhalte sind im Vertrag genau festgelegt. Das ist eine ganz klare Sache. Wenn also gar nichts passt, dann bleibt die Kündigung. Also Azubi kannst Du kündigen. Fragt sich nur, ob Du das willst. Im Berufsbildungsgesetzt sind diese Dinge alle sehr genau festgelegt, da würd’ ich mal reinschauen, findest Du im google und Dein Ausbilldungsvertrag ist ja die Hauptgrundlage. Du kannst auch mal bei der zusätändigen Kammer anrufen, wie Du vorgehen sollst.
Ich hoffe, das hat Dir geholfen und wünsche Dir viel Glück für Deine Zukunft

Claudia

Hallo,
soweit ich mich erinnere werden die Löhne für Azubis von der IHK vorgegeben. Leider kenne ich mich nicht so gut bei Lehrlingsgeld aus. Ich würde mich einfach mal an die IHK wenden. Bei meiner Nichte hat das geholfen.
LG

Habe schon mal darauf geantwortet. Bitte wende dich an die IHK/Handwerkskammer, die die Ausbildung genehmigt hat. Da ist alles geregelt. Wenn das Geld zum Leben zu wenig ist, dann bleibt nur der Antrag auf Aufstockung beim Arbeitsamt (du musst mindestens Hartz IV/ALG II) zum Leben haben.