Darf das Meldeamt Adressen an Parteien weiterg.?

Hallo,

dieses Jahr ist es so weit - ich darf endlich zum ersten Mal wählen! Aber heute bin ich dann doch stutzig geworden.
Ein Brief von der CDU war im Briefkasten und da stand drin von wegen ja Erstwähler und blablabla und damit ich mit den Wahlzetteln durchblicke könnte ich ja zu einem der zahlreichen Infostände kommen (und so weiter…).

FRAGE: WOHER weiß die CDU dass ich Erstwähler bin? Woher haben die meine Adresse??

Ich vermute mal vom Meldeamt. Habe auch schon nach den „Weitergabegesetzen“ gegoogelt, aber keine Stelle gefunden, an der steht, dass eine Partei über das Meldeamt meine Adresse (inkl. Geburtsdatum) erfahren darf.

Oder irre ich mich da???
Ich bin ja eigentlich nicht so empfindlich, aber das macht mich halt schon stutzig. M.E. dürften „private“ Interessen einer Partei nicht dafür ausreichen, Informationen vom Meldeamt beziehen zu dürfen!?

Ich warte einfach mal auf eine Antwort.
Danke!

Hallo blanc,

keine Antwort, nur ein Link http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=3390

Grüßle
Elton

mérci - und wow! habe auch gleich mal den Paragrafen nachgeschlagen.
Ich weiß nicht wie ich das bewerten soll, aber gut find ichs auf jeden Fall nicht. Ich bin beim Meldeamt registriert damit die wissen wo ich wohne und damit die mir meine Wahlunterlagen schicken können - aber dass das zu Wahlkampfzwecken ausgenutzt wird is doch unter aller Kanone, oder?
Es reicht doch eigentlich, die halbe Stadt voller Plakate zugekleistert zu sehen und bei jedem Einkauf auf dem Markt Gummibärchen und Kugelschreiber der Parteien von A bis Z in die Hand gedrückt zu bekommen. Mein Gott, wenn ich mich dafür interessiere dann kommt das von mir selbst, durch Aufdringlichkeiten (so kann man das ja durchaus sehen) bewirken die doch eher das Gegenteil…

Danke für die Antwort auf jeden Fall!

Hallo,

das Vorgehen der Meldebehörde ist durchaus legitim und üblich.
Die Parteien haben als Volksvertretung das Recht, Einsicht in die Meldedaten zu nehmen, so wie jeder Bürger auch.
Jedoch ist es speziell bei den Wahlen so, dass man eine Auskunftsperre für Parteien verhängen kann.
Auf diese Möglichkeit wird meist in einer öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen, so sicherlich auch in deiner Kommune.

Wenn Du das nächste Mal also keine Wahlwerbung haben willst, musst Du vorher diese Auskunfssperre verhängen.

Für diese Wahl ist es halt zu spät.

Mit freundlichen Grüßen

Saxony88