Darf das Sozialamt (ohne Wissen des Hilfeempfängers) den Vermieter direkt anschreiben ?

Hallo zusammen,

ich habe vorhin etwas gelesen und wollte deshalb mal fragen, ob das Sozialamt (bei einem SGB XII-Empfänger) so einfach und ohne vorherige Rückfrage bei dem Hilfeempfänger, dem Vermieter/in (der/die bisher NICHT weiss, dass sein/ihr Mieter von Sozialhilfe leben muss) wegen einer belanglosen Sache anschreibt, anstatt dem Sozialhilfempfänger vorher zumindest die gleiche Frage oder ihr Anliegen zu stellen?

Das ist doch rechtswidrig, denn der Vertrag besteht ja nur zwischen dem Vermieter und dem Hilfeempfänger.

Danke für eure Antworten.

Grüße Bernd :dolphin:

Wenn diese Sache so belanglos ist, warum nennst du sie dann nicht? Meinst du nicht, dass das zur Beantwortung deiner Frage wichtig sein könnte?

Für das Amt war die Sache mit Sicherheit überhaupt nicht belanglos. Sonst hätte sich dort niemand die Mühe gemacht, sich unnötig Arbeit aufzuladen. Die verbringen ihre Zeit auch nicht mit Kaffeetrinken.

Woher weiß das Amt im übrigen wer der Vermieter ist?

Moin,

was hast du denn gelesen? Was genau ist denn diese belanglose Sache?

Mehr Input. Im Moment ist die Frage nicht seriös beantwortbar.

Es ist übrigens nicht so, dass das Sozialamt bei irgendwelchen Vermietern o.Ä. anruft, um dem Sozialhilfeempfänger eine reinzuwürgen. Die haben besseres zu tun.

Soon

Hallo,

das BSG hat geurteilt, daß ein Jobcenter nicht ohne Einwilligung des Betroffenen ggü. Dritten den Sozialstatus des Betroffenen offenlegen darf (Sozialgeheimnis gem. § 35 Abs. SGB 1). Nun wissen das aber eigentlich die Mitarbeiter auch, so daß man wegen einer belanglosen Sache nicht gegen geltendes Recht verstößt. Insofern ist halt mal die Frage, ob die Belanglosigkeit nicht vielleicht doch im Auge des Betrachters liegt.

Gruß
C.

Wo denn? Erst mal hört sich das nach RTL2 oder einem Rundschreiben der AWO an :wink:

Nebenbei: Es gibt genug Fälle, in denen das Ämtchen nicht nur die Mietüberweisungen sondern auch alles Andere direkt an Vermieter leitet!

Und wegen einer nicht so belanglosen Sache darf man gegen das Gesetz verstoßen?

Lass uns mal gemeinsam überlegen, wie ein Leistungsempfänger die Angemessenheit seiner Wohnkosten nachweist.

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Nun steht aber in so einem Nachweis nicht zwingend der Name und die Postanschrift des Vermieters…

Der Empfänger muss den Mietvertrag vorlegen.

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Handelt es sich um einen Roman oder irgendeinen Bericht, und du willst wissen, ob der glaubwürdig ist?

Falls es sich um eine wahre Begebenheit und um keinen Roman oder Fakenews handelt, würde ich annehmen, dass der Sachbearbeiter die Sache abkürzen und sich dadurch Aufwand ersparen wollte. Manche Leute sind ja auch etwas schwer von Kapee und man muss ihnen etwas hundertmal erklären, bis sie die richtigen Papiere beibringen.

Im übrigen kann ich mir relativ leicht vorstellen, dass sich solche Gebräuche in einzelnen Jobcentern einschleichen, indem vielleicht hundertmal die Hilfeempfänger vorher gefragt wurden und sie dann jedes Mal nichts dagegen oder sogar selber darum gebeten hatten, sich jedenfalls nie beschwert hatten, wenn die Vermieter (oder wer auch immer) vom Jobcenter direkt kontaktiert wurden.
Mal abgesehen davon, dass vielleicht auch manche Jobcenter die Miete generell lieber direkt an den Vermieter überweisen, damit es keine Probleme gibt. - Ein standardisiertes Verfahren ist ja weniger aufwändig, als jeden Fall einzeln zu betrachten.