Hallo zusammen,
ich habe vorhin etwas gelesen und wollte deshalb mal fragen, ob das Sozialamt (bei einem SGB XII-Empfänger) so einfach und ohne vorherige Rückfrage bei dem Hilfeempfänger, dem Vermieter/in (der/die bisher NICHT weiss, dass sein/ihr Mieter von Sozialhilfe leben muss) wegen einer belanglosen Sache anschreibt, anstatt dem Sozialhilfempfänger vorher zumindest die gleiche Frage oder ihr Anliegen zu stellen?
Das ist doch rechtswidrig, denn der Vertrag besteht ja nur zwischen dem Vermieter und dem Hilfeempfänger.
Danke für eure Antworten.
Grüße Bernd