Guten Tag,
die Mietkaution wurde im Jahr 1992 vom Sozialamt bezahlt. Das Geld wurde vollständig an das Sozialamt bezahlt. Nun wurde die Wohnung gekündigt und die damals hinterlegte Kaution wurde wieder von der Bank wieder an das Sozialamt überwiesen. Darf das Sozialamt das Geld einbehalten? denn so haben die das Geld ja doppelt erhalten oder habe ich ein anspruch drauf das Geld zurück zu verlangen.
Grüße