Darf das Zollamt die Warenausgabe verweigern?

Darf das Zollamt Artikel, die bei Ebay gekauft wurden, trotz Vorlage von Rechnung, Kontoauszug und PayPal-Zahlungsnachweis die Warenausgabe verweigern?

Ein Beispiel:
Man ersteigert eine DVD-Collection bei Ebay, und der Verkäufer kommt aus der Schweiz. Das Zollamt fängt die Ware ab. Der Endbetrag liegt wegen eines günstigen Kaufs durch Auktion unter dem normalen Marktpreis.
Es werden die Rechnung, der Kontoauszug und die PayPal-Zahlungsbestätigung vorgelegt, der Zollbeamte prüft den Auktionspreis im Internet (er schaut sich die beendete Auktion an) und alle Papiere zeigen den gleichen Endbetrag auf.

Darf der Zollbeamte trotz alledem die Warenausgabe verweigern und Steuern auf einen wesentlich höheren Betrag berechnen oder die Vorlage einer Handelsrechnung verlangen?

Was könnte der Betroffene bei diesem Beispiel dagegen tun, um an seine Ware zu gelangen?

Schon mal danke für die Antworten.

Ja, das darf er. Der Warenübergangswert wird bei Privatpersonen vom Zoll festgelegt. Rechnungen interessieren da überhaupt nicht.

Zu diesem Warenübergangswert gehören ebenfalls die Transportkosten. Als Privatperson hat Mensch da natürlich auch keine Rechnung. Wird also in Abhängigkeit vom Transportmittel auch geschätzt.
Falls es ein Flugzeug war, dann wird der IATA-Luftfrachttarif zu Rate gezogen. Ohne irgendwelche Sonderkonditionen.
Beispielsweise Zigarren aus Kuba: Kosten dort rund 50 – 60 US$ die Kiste. Hier rund 1.000,– EUR. Da interessiert die Quittung genauso wenig wie aus der Schweiz. Deutscher Ladenpreis ist hier der Maßstab.

Rechnungen sind nur bei gewerblicher Einfuhr wichtig.
Aber bei freundlicher Nachfrage wird das alles perfekt vom Zollbeamten erklärt.