Darf dein Vermieter beim Jobcenter

… Informationen über dich einholen?
Bekommt er dort Auskunft?Oder das selbe beim Sozialamt?Bekommt er dort Informationen über dich,wie z.B. ob du einen Wohngeldantrag ausgefüllt hast?Wieviel Datenschutz gibt es bei solchen Einrichtungen?

Hallo,

meiner Meinung nach dürfen weder Jobcenter noch Sozialämter Daten/Informationen über dich weiter geben, zumal das ja vermutlich alles sensible Daten sind.

Dein Vermieter hat (gem. BDSG §28 Abs. 1 und 2 jew. Satz 1 u. 2)allerdings schon das Recht, sein berechtigtes Interesse dahingehend zu wahren, dass er sich vor „schwarzen Mietschafen“ schützt. Dann allerdings bei Auskunfteien wie z.B. der Schufa oder er lässt sich von dir selber Unterlagen vorlegen.

Falls du gerichtlich aktiv werden willst kann ich nur empfehlen, vorher eine konkrete Prüfung durch einen Anwalt vornehmen zu lassen.
Gruß
Ulliyo

… Informationen über dich einholen?
Bekommt er dort Auskunft?Oder das selbe beim Sozialamt?Bekommt
er dort Informationen über dich,wie z.B. ob du einen
Wohngeldantrag ausgefüllt hast?Wieviel Datenschutz gibt es bei
solchen Einrichtungen?

hallo, ich gehe davon aus, dass der Vermieter keine Informationen bekommt. Allerdings kann er über die Schufa Auskunft bekommen, ob Kredite nicht zurückbezahlt wurden oder ob ein Pfändungsverfahren durchgeführt wurde (und mit welchem Erfolg).
Andererseits sind manche Vermieter bereit, sich die Leistungen aus Hartz IV oder dem Sozialamt in Bezug auf die Miete abtreten zu lassen. In diesen Fällen muss aber der potentielle Mieter dieses anbieten bzw. ins Spiel bringen.

Gruss Siegfried

Hallo,
generell fallen solche Infos unter das BDSG. Das heißt, dass eine Auskunft an den Vermieter Dein Einverständnis erfordert.
Generell rate ich - aus ganz anderen Gründen - dass man gegenüber Vermietern und anderen wichtigen Gläubigern mit „Visir offen“ unterwegs ist - weil es das Vertrauensverhältnis erhält.
Viele Grüße
Klaus Marwede

… Informationen über dich einholen?
Bekommt er dort Auskunft?Oder das selbe beim Sozialamt?Bekommt
er dort Informationen über dich,wie z.B. ob du einen
Wohngeldantrag ausgefüllt hast?Wieviel Datenschutz gibt es bei
solchen Einrichtungen?

Darf er nicht.
Mehr dazu: http://www.berlin.de/imperia/md/content/jobcenter/jo…

ausserdem vielleicht interessant: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ha…

Schöne Tage weiterhin!
Ice 'n Heart

… Informationen über dich einholen?
Bekommt er dort Auskunft?Oder das selbe beim Sozialamt?Bekommt
er dort Informationen über dich,wie z.B. ob du einen
Wohngeldantrag ausgefüllt hast?Wieviel Datenschutz gibt es bei
solchen Einrichtungen?

Salve,

wer Auskunft bekommt, steht für diese „sozialen Angelegenheiten“ im Sozialgesetzbuch (SGB) I §35 bzw. im SGB II. In beiden Sozialgesetzbüchern dürfen Auskünfte an private Personen gegeben werden. Der Datenschutz bei diesen Einrichtungen ist sehr hoch.

Sollten Sie einen hinreichenden Verdacht oder sogar Beweis haben, beschweren Sie sich bei dem Leiter der Einrichtung u n d bei Bundesdatenschutzbeauftragten.

Salve,

wer Auskunft bekommt, steht für diese „sozialen Angelegenheiten“ im Sozialgesetzbuch (SGB) I §35 bzw. im SGB II. Nach beiden Sozialgesetzbüchern dürfen k e i n e Auskünfte an private Personen gegeben werden. Der Datenschutz bei diesen Einrichtungen ist sehr hoch.

Sollten Sie einen hinreichenden Verdacht oder sogar Beweis haben, beschweren Sie sich bei dem Leiter der Einrichtung u n d bei Bundesdatenschutzbeauftragten.

… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Hallo Odina,

ich kann Sie beruhigen, kein Vermieter kann über mich Auskunft beim Jobcenter oder Sozialamt einholen, da diese Behörden keine Daten über mich habe. :smile:

Wenn Ihr Frage darauf zielt, grundsätzlich in Erfahrung zu bringen, ob Jobcenter bzw. Sozialamt Daten auf Anfragen von Vermietern herausgeben, lautet meine Antwort: Nein, dies ist nicht der Fall. Allerdings können das Jobcenter bzw. Sozialamt beim Vermieter anfragen, ob die in einem Wohngeldantrag gemachten Angaben stimmen. In einem solchen Fall bekommt er die angegeben Miet- und Nebenkostenhöhe mit. Dies ist aus Datenschutzsicht aber kein Problem, da er diese Daten - wenn sie korrekt angegeben wurden - bereits kennt.

Freundlihe Grüße,

W.H.

Der Datenschutz ist gesetzlich geregelt, meist in den Datenschutzgesetzen der Länder bzw. im Bundesdatenschutzgesetz.

Auskünfte erhalten Dritte nur bei bei Vorlage einer Rechtsgrundlage bzw. einer Einwilligung der/des Betroffenen. Da Sie nicht mehr Details angegeben haben, z.B. was der Grund sein könnte, in die Formulare Einsicht nehmen zu wollen etc., muss an dieser Stelle zunächst verneint werden.

Deshalb verlangen viele Vermieter entsprechende Nachweise (Gehalt, Wohngeld, Bewilligungen, Kontoauszüge Selbstauskünfte etc., was aber auch nicht alles zulässig ist) oder eine Einwilligungserklärung.

Diese muss aber von der Behörde nicht anerkannt werden.

Bitte schildern Sie mehr Details in diesem Fall, dann kann ihnen auch konkret geholfen werden.
Gruß

Und wie bestimmte Formulare ausgefüllt werden, normalerweise auch nicht. Anderseits könnte dies jedoch Gegenstand eines Beweissicherungsverfahren werden.

Hallo Odina,

der Vermieter selbst bekommt beim Jobcenter normalerweise keine Information. Er kann allerdings eine Auskunftei odre ein Inkassounternehmen damit beauftragen. Das wäre nach § 19 BDSG legitim.

Der Datenschutzbeauftragte.