Der AG lieh dem AN im Sommer 2010 das Firmenauto um die pflegebedürftigte Eltern aus Spanien zu holen, damit der AN nicht 1500 Euro Mietwagenkosten hat und beide wollten nach der Tour abrechnen (mündlich auf 900,00 Euro geeinigt). Seitdem lief der AN dem AG nach um abzurechnen, der AG ging nie drauf ein und verschob das Gespräch immer wieder. Zum 01.03.2011 wechselte der AN die Firma und der AG behielt auf Grund der Spanientour das komplette Gehalt von Netto 1900,00 Euro ein und verlangt noch weitere 1400 Euro. Hätte der AG nicht die Pfändungsgrenze (AN hat 3 minderjährige Kinder) einhalten müssen und wegen dem Rest eine Vereinbarung mit dem AN treffen müssen?
Guten Tag,
in dem genannten fiktiven Fall handelt es sich ja nicht um eine Lohnpfändung „im klassischen“ Sinne…daher müssen auch keine Pfändungsgrenzen beachtet werden…
Vielmehr handelt es sich um gegenseitige Verrechnung von Ansprüchen…
In den meisten Abeitsverträgen befinden sich sogenannte Ausschlußfristen in denen entweder der AG oder der AN gegenseitig Ansprüche geltend machen können…(Der AN z. B. nachfordern von zu wenig gezahltem Gehalt, der AG z. B. Rückforderung von zu viel gezahltem Gehalt)…
Im genannten Beispiel, sollte man den Arbeitsvertrag mal überprüfen, ob überhaupt eine Ausschlußfrist vereinbart wurde und ob diese nicht ggf. schon überschritten ist sprich, dass Ansprüche aus 07/2010 überhaupt noch eingefordert werden können…
Ist dieses noch möglich, wäre eine komplette Verrechnung durchaus legal…
Kommt es zum weiteren Streit über die Rechtmäßigkeit der Verrechnung, steht man natürlich ohne schriftl. Vereinbarung über die priv. Nutzung des Firmen-PLKWs ziemlich doof da…
Mit Anrede- und Gruß (
MG
Hi Em-Geh
Einen Arbeitsvertrag gibt es nicht. Auch deshalb ist der AN dem AG 24 Monate hinterher gelaufen (einer der Gründe des jetzigen Firmenwechsels).
Servus,
Kommt es zum weiteren Streit über die Rechtmäßigkeit der
Verrechnung, steht man natürlich ohne schriftl. Vereinbarung
über die priv. Nutzung des Firmen-PLKWs ziemlich doof da…
andererseits werden im Zweifelsfall wohl auch an die plausible Darlegung der Kosten von etwa 70 Cent/km, die der Arbeitgeber ersetzt haben möchte, einige Ansprüche gestellt werden. Der Arbeitnehmer wird ja wohl kaum mit dem vierzigtonner Sattelzug gefahren sein?
Schöne Grüße
MM
Der AG lieh dem AN im Sommer 2010 das Firmenauto um die
pflegebedürftigte Eltern aus Spanien zu holen, damit der AN
nicht 1500 Euro Mietwagenkosten hat und beide wollten nach der
Tour abrechnen (mündlich auf 900,00 Euro geeinigt). Seitdem
lief der AN dem AG nach um abzurechnen, der AG ging nie drauf
ein und verschob das Gespräch immer wieder. Zum 01.03.2011
wechselte der AN die Firma und der AG behielt auf Grund der
Spanientour das komplette Gehalt von Netto 1900,00 Euro ein
und verlangt noch weitere 1400 Euro. Hätte der AG nicht die
Pfändungsgrenze (AN hat 3 minderjährige Kinder) einhalten
müssen
Ja, er darf nur den pfändbaren Betrag verrechnen,…
und wegen dem Rest eine Vereinbarung mit dem AN treffen
müssen?
Vereinbarung oder Klage,…bleimt dem A vorbehalten.
Schönen Tag noch
Ja, er darf nur den pfändbaren Betrag verrechnen,…
Das ist pauschal falsch
Vereinbarung oder Klage,…bleimt dem A vorbehalten.
Wem?
…ach Frank…