Darf der Ag ehrenamtliche Arbeit anweisen

Darf der Ag ehrenamlichte Arbeit anweisen, befehlen, zu gunsten für sein Unternehmen?

Der Ag will das seine An ehrenamtlich arbeiten, über mehrere Tage und länger als die vereinbarte Arbeitszeit und über das Wochende verteilt.
Muß der Ag seine An für diese Zeit vergüten oder einen Freizeitausgleich schaffen, da ja Ehrenamt = freiwillige Tätigkeit = Unentgeltlich?
Wenn ja oder nein, hätte ich gern einen § auszug

Erstmal ist das Ehrenamt ein freiwilliges öffentliches Amt. Es ist keine Sache die eine Arbeitgeber innerhalb eines Angestelltenverhältnis einfordern kann.
Darum bitten schon,wenn es sich um ein NoProfit Unternehmen handelt. Das Ehrenamt ist definiert als eine dem allgemeinwohl zuträgliche Arbeit - also nicht zur Profitsteigerung eines Privatunternehmers.
Lediglich unser Staat kann Bürger zur ehrenamtlichen Arbeit verpflichten (Wahlhelfer) und dann gibt es eine Aufwandsentschädigung und obligatorische Arbeitsfreistellung.

Überstunden muss der Arbeitgeber vergüten oder einfachen oder mehrfachen (je nach dem) Freizeitausgleich gewähren.

§ brauchst du keine, sei denn du hast dich im Arbeitsvertrag für irgendso eine Sache verpflichtet?

meines Erachtens nicht, in Notfall einen Anwalt bzw. Beratungsstellen für Arbeitslose einschlaten.