Darf der Ag ehrenamlichte Arbeit anweisen, befehlen, zu gunsten für sein Unternehmen?
Der Ag will das seine An ehrenamtlich arbeiten, über mehrere Tage und länger als die vereinbarte Arbeitszeit und über das Wochende verteilt.
Muß der Ag seine An für diese Zeit vergüten oder einen Freizeitausgleich schaffen, da ja Ehrenamt = freiwillige Tätigkeit = Unentgeltlich?
Wenn ja oder nein, hätte ich gern einen § auszug