Darf der AG nach der Diagnose hinterfragen

Hallo Allerseits!

Darf der AG nach der Diagnose bei der Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit von z.B. 2-3 Wochen hinterfragen!?

Aufgefallen ist es mir, als mein AG nach der AUB für die Krankenkasse gefragt hat. Ich solle sie doch bitte an die KK baldmöglichst zusenden, diese würden noch nicht vorliegen. Wie schon gesagt, es waren max. 2-3 Wochen.

Mir ist bekannt, dass es sowas wie Datenschutz gibt. Aber so wie man das System kennt, möchte ich nicht blau äugig blind darauf vertrauen. Das werde ich auch nicht.

Falls der AG nicht direkt nach der Diagnose fragen darf, so gibt es womöglich ein Ratingverfahren bzw. Beurteilungssystem nach dem der AG fragen kann und darf. Also quasi ein Schlupfloch oder halbe Information der Diagnose.

Ich vertraue der Sache nicht.

MfG
§AktasSon§

2 Paar Schuhe
Hi!

Darf der AG nach der Diagnose bei der Krankenkasse bei
Arbeitsunfähigkeit von z.B. 2-3 Wochen hinterfragen!?

Naja - fragen darf der AG so ziemlich alles.
Nur darf die Kasse eigentlich keine Auskunft über die Diagnose machen.

Aufgefallen ist es mir, als mein AG nach der AUB für die
Krankenkasse gefragt hat.

Es sind zwei Paar Schuhe. Der AG darf natürlich bei der Krankenkasse fragen, ober verschiedene AUs die gleiche Ursache haben. Davon ist unter Umständen nämlich die Gewährung der Lohnfortzahlung abhängig. (Stichwort: Anrechenbare Vorerkrankungszeiten)

Ich solle sie doch bitte an die KK
baldmöglichst zusenden, diese würden noch nicht vorliegen. Wie
schon gesagt, es waren max. 2-3 Wochen.

MAXIMAL?!?!?!
Darf ich mal §5, Abs 1. Satz 5 Entgeltfortzahlungsgesetz zitieren?
5Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

Sorry, aber eine Abmahnung über das Unterlassen der Nachweispflicht gegenüber der Krankenkasse halte ich für absolut möglich.

LG
Guido

Mal ne Frage:
Moin!

Ich solle sie doch bitte an die KK
baldmöglichst zusenden, diese würden noch nicht vorliegen. Wie
schon gesagt, es waren max. 2-3 Wochen.

Wenn ich von meinem Arzt Arbeitsunfähig geschrieben werde, dann bekomme ich doch den „gelben Schein“. Diesen gebe ich dann bei meinem AG ab (ziemlich zügig!). Was muss ich als „normaler“ AN denn da noch zur KV schicken? Oder habe ich da mein ganzes Arbeiterleben etwas vergessen?

Gruß
Andreas

2 Möglichkeiten
Hi!

Der Arbeitgeber bekommt nur den Durchschlag (ungefähr DIN A 6)

Obendrauf ist das Original, was genau dopelt so groß ist und die Diagnose verschlüsselt enthält.

Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. Dein Arzt gehört zu der aussterbenden Sorte, die direkt trennen und den anderen Teil an die Kasse schicken
  2. Du gibst alles zusammen beim AG ab, und der schickt das Teil weiter

LG
Guido

Hallo Andreas,

es gibt ja zwei AUB’s. Der eine ist für den AG und der eine für die KK (Diagnosedaten enthalten!). Zumindest ist es bei nicht-selbstständigen Kassenpatienten so.

Manchmal schickt der Hausarzt die AUB der Patienten für die KK mit. Ist aber nicht selbstverständlich.

Ich habe das Glück die AUB für die KK selbst zu zu schicken.
Natürlich muss jeder für sich die AUB für den AG selbst zusenden.

MfG

§AktasSon§

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

erst einmal Danke für die Hinweise.

Den gelöschten Beitrag werde ich teilweise umformulieren bzw. korrigieren.

Falls die KK Informationen jeglicher Art an meinen AG weitergibt, so
möchte ich vorher gefragt bzw. darüber informiert werden, dass der AG
Informationen bzgl. meiner Person erhalten hat.

Mich würde trotzdem interessieren, ob die KK in Ausnahmefällen
Diagnose-Informationen ob vollständig oder Teile davon an den AG
weitergibt.

MfG

§AktasSon§

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

falsch, es gibt 3 Möglichkeiten
Hi Guido!

Der Arbeitgeber bekommt nur den Durchschlag (ungefähr DIN A 6)

stimmt! Und er bekommt auch NUR den!

Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:

nein, es gibt DREI!

  1. Dein Arzt gehört zu der aussterbenden Sorte, die direkt
    trennen und den anderen Teil an die Kasse schicken

Dann sind die Ärzte, die meine Mitarbeiter mit AU-Bescheinigungen versehen, alle vom Aussterben bedroht… manchmal ist es einfach Service - oder die Angst davor, dass der Patient nach den verschlüsselten Diagnosen googelt!

  1. Du gibst alles zusammen beim AG ab, und der schickt das
    Teil weiter

Den AG geht es nun überhaupt nix an, wer sich im Urlaub einen Tripper geholt hat, oder wer Probleme nach einer Sterilisation hat!

Also greift Möglichkeit drei:
Der Patient trennt die beiden Scheine, gibt den kleinen beim AG ab - und sendet den grossen zur Krankenkasse.

Also Vorsicht, die Diagnose dem AG auf den Tisch zu legen.
Das könnte in der Probezeit schonmal zu überraschenden beruflichen Wechseln führen - und nicht nur dann!

Grüsse aus dem Bergischen
Ulli

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Hä?!
Hi!

stimmt! Und er bekommt auch NUR den!

Soll ich den Briefkasten mit einer automatischen Trennvorrichtung versehen,oder wie?

Dann sind die Ärzte, die meine Mitarbeiter mit
AU-Bescheinigungen versehen, alle vom Aussterben bedroht…
manchmal ist es einfach Service - oder die Angst davor, dass
der Patient nach den verschlüsselten Diagnosen googelt!

Nun, ich kenne KEINEN Arzt mehr, der selbst verschickt.
Kannte ich nur früher mal, aber seit den knapp 170 Krankenkassen in Deutschland haben alle mir bekannten Ärzte auf diesen Papierkrieg verzichtet.

Den AG geht es nun überhaupt nix an, wer sich im Urlaub einen
Tripper geholt hat, oder wer Probleme nach einer Sterilisation
hat!

Ich sage nicht, dass der AG das Teil einfordert, ich sage, dass es AN gibt (und bei uns sind das gute 5 %), welche einfach beides beim AG abgeben.

Der Patient trennt die beiden Scheine, gibt den kleinen beim
AG ab - und sendet den grossen zur Krankenkasse.

Das war ja die Frage!
Es wurde gefragt, ob jemand etwas falsch macht, da er noch nie etwas zur Kasse geschickt hat.

Also Vorsicht, die Diagnose dem AG auf den Tisch zu legen.

Ich gebe zu, aus Neugier auch schon mal nachzusehen, wenn sich die Gelegenheit bietet :smile:

LG
Guido

Hi!

Mich würde trotzdem interessieren, ob die KK in Ausnahmefällen
Diagnose-Informationen ob vollständig oder Teile davon an den
AG
weitergibt.

Sie darf es nur, wenn eine Entbindung der Schweigepflicht vorliegt.

Und: Ja, es passiert schon mal, dass sich Sachbearbeiter verplappern. Die werden ganz schön ungehalten, wenn ich sie dann in der Funktion des AG zurechtweise…

LG
Guido

Hallo,
hier etwas aus der Sicht der Krankenkasse dazu.

  1. Der Arbeitgeber darf zwar nach der Diagnose fragen, bekommt aber
    von der Kasse keinerlei Auskunft. Wenn dies doch geschieht handelt
    die Kasse bzw. der Mitarbeiter grob fahrlässig.

  2. Der Arbeitgeber darf von der Kasse lediglich erfahren ob eine
    neue Erkrankung ursächlich mit einer vorherigen in ursächlichem
    Zusammenhang steht - wegen der Lohnfortzahlung

  3. Es war einmal gesetzliche Vorschrift dass die Ärzte für die
    Weiterleitung der Krankmeldungen an die Kasse zuständig sind.
    Das gilt nicht mehr - es sind nunmehr wieder die Versicherten
    selbst.

3a Es gibt immer noch zahlreiche Ärzte, die Krankmeldungen als
Sammelpost direkt an die jeweiligen Kassen schicken - aus
Gewohnheit oder als besonderer Service.

  1. Der Arbeitgeber erhält selbstverständlich nicht vom Arbeitnehmer
    auch den Teil der Krankmeldung, die für die Kasse bestimmt ist -
    es sei denn er macht das freiwillig.

  2. Der Arbeitnehmer muss nicht von der Kasse informiert werden wenn
    Daten übermittelt werden, die für das Verwaltungshandeln beider
    Seiten, also Kasse und Arbeitgeber notwendig sind und deren
    Übermittlung selbstverständlich nicht gegen Datenschutzgesetz
    bestimmungen verstossen.

Gruß

Czauderna

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AOK
Hallo,

mein Arzt hat mir erklärt, dass er die AUBs nur an die AOK sendet, weil die ihm FRANKIERTE Briefumschläge stellen. Alle anderen Versicherten dürfen die AUB selbst versenden.

Gruß
Didi

Hallo,
das macht nicht nur die AOK so - wir tun dies auch und stellen allen
niedergelassenen Ärzten in unserem Einzugsgebiet solche Umschläge zur
Verfügung. Ein Service, den vor allem unsere Mitglieder sehr schätzen.
Gruß
Czauderna