Hallo Allerseits!
Darf der AG nach der Diagnose bei der Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit von z.B. 2-3 Wochen hinterfragen!?
Aufgefallen ist es mir, als mein AG nach der AUB für die Krankenkasse gefragt hat. Ich solle sie doch bitte an die KK baldmöglichst zusenden, diese würden noch nicht vorliegen. Wie schon gesagt, es waren max. 2-3 Wochen.
Mir ist bekannt, dass es sowas wie Datenschutz gibt. Aber so wie man das System kennt, möchte ich nicht blau äugig blind darauf vertrauen. Das werde ich auch nicht.
Falls der AG nicht direkt nach der Diagnose fragen darf, so gibt es womöglich ein Ratingverfahren bzw. Beurteilungssystem nach dem der AG fragen kann und darf. Also quasi ein Schlupfloch oder halbe Information der Diagnose.
Ich vertraue der Sache nicht.
MfG
§AktasSon§
