Darf der AG Taschen seiner ANs durchsuchen?

Hallo,

ich bin mir sicher, dass der AG nicht das Eigentum seiner Mitarbeiter durchsuchen darf.

Darf er generell nicht die Taschen durchsuchen?

Darf er die Taschen durchsuchen, wenn es einen Grund dafür gibt?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Guten Morgen,

ich bin mir sicher, dass der AG nicht das Eigentum seiner
Mitarbeiter durchsuchen darf.

stimmt.

Darf er generell nicht die Taschen durchsuchen?

stimmt auch, darf er generell nicht

Darf er die Taschen durchsuchen, wenn es einen Grund dafür
gibt?

Na wenn er´s doch generell nicht darf…

Er kann nur die Polizei rufen, die entscheidet dann.

Kann mich aber gut an eine Szene aus nem Film (Der große Bellheim) erinnern, hier hatte eine Taschenkontrolle stattgefunden und eine Mitarbeiterin wurde erwischt. Wie ist das bei Karstadt und Co? Könnte mir vorstellen, dass die Mitarbeiter unterschrieben haben, „freiwillig“ den Tascheninhalt vorzuzeigen. Oder? Weiss das jemand?

Viele Grüsse
T.

er macht es
Hallo jerry,

ich war (zur Zeitaufnahme) gerade 14 Tage lang bei einem großen Computerunternehmen in Augsburg. Dort werden bei Mitarbeitern, die das Werksgelände verlasen, Taschenkontrollen durchgeführt.
Diese Kontrollen erfolgen aber nicht bei jedem Verlassen sondern nach dem Zufallsprinzip (ähnlich der Kontrolle am Flughafen); und (nebenbei bemerkt) dort gibt es einen starken Betriebsrat, d.h. das Durchsuchen ist keine reine Willkür, die einseitig durch den AG erfolgt und prinzipiell gegen die AN gerichtet ist.

Darf er generell nicht die Taschen durchsuchen?

kommt m.E. auf den Einzelfall an

Gruß
Wolfgang
(Nichtjurist)

ich denke mal, ich bin mir sicher, dass das nur dann erlaubt ist, wenn jemand z. b. mit ner videokamera gefilmt wurde, als dieser jemand etwas gestohlen hat.

es muss also ein dringender tatverdacht bestehen oder sogar beweise vorhanden sein!

oder?

Wie ist
das bei Karstadt und Co? Könnte mir vorstellen, dass die
Mitarbeiter unterschrieben haben, „freiwillig“ den
Tascheninhalt vorzuzeigen. Oder? Weiss das jemand?

Dazu: um nicht in den verdacht zu kommen etwas geklaut zu haben zeigt man Gegenstände die es in diesen Läden zu kaufen gibt vor Arbeitsantritt vor und lässt sich dies quittieren (Bücher zB)

Hi,

ich kann Dir erzählen, wie das in unserem Unternehmen gehandhabt wird (größerer Konzern mit starkem BR):
BR und GL haben in einer Betriebsvereinbarung eine Arbeitsordnung beschlossen. Verstöße gegen die Arbeitsordnung sind abmahnungsfähig.
In der Arbeitsordnung ist u.a. detailiert geregelt wann aus welchem Grund und von wem welche Kontrollen durchgeführt werden dürfen und wie dabei die Rechte des Betroffenen gewahrt bleiben (Kontrollen werden grundsätzlich nicht unter Zwang durchgeführt - Ausnahmen gibt es nur im Rahmen der Jedermannrechte).
Das Verweigern einer berechtigten Kontrolle (die Taschenkontrolle z.B. ist bei Verlassen des Werkgeländes immer möglich) wäre dann ein Verstoß gegen die Arbeitsordnung und würde im Wiederholungsfall sicher zur Kündigung führen (mir ist aber kein solcher Fall bekannt).

Gruß Stefan

es muss also ein dringender tatverdacht bestehen oder sogar
beweise vorhanden sein!

Dann kann der Arbeitgeber die Polizei holen. Wenn der Arbeitnehmer nicht freiwillig bereit ist, seine Taschen durchsuchen zu lassen, kann er vom Arbeitgeber nicht dazu gezwungen werden.
In der Realität wirds natürlich so aussehen, dass man den AN unter Druck setzt und sagt: „Na wenn du nichts zu verbergen hast, dann kannste doch ruhigen Gewissens deinen Tascheninhalt herzeigen (bzw. deine Tasche kontrollieren lassen).“

MfG

Kannst aber auch andersrum sagen.
Na wenn du mir meien Tasche wegnehmen willst kannst auch ruhigen Gewissens eine gebrochene Nase vertragen.

NAtürlich kann doch auch die Polizei ohne dringenden Verdacht oder Beweiss nicht einfach Taschen durchsuchen. Währe ja noch schöner.
Anders natürlich wenn die Person beobachtet oder beschuldigt (von Kollegen) wurde oder genau an diesen arbeitsbereich Sachen verschwinden.

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