Guten Morgen,
ich bin mir sicher, dass der AG nicht das Eigentum seiner
Mitarbeiter durchsuchen darf.
stimmt.
Darf er generell nicht die Taschen durchsuchen?
stimmt auch, darf er generell nicht
Darf er die Taschen durchsuchen, wenn es einen Grund dafür
gibt?
Na wenn er´s doch generell nicht darf…
Er kann nur die Polizei rufen, die entscheidet dann.
Kann mich aber gut an eine Szene aus nem Film (Der große Bellheim) erinnern, hier hatte eine Taschenkontrolle stattgefunden und eine Mitarbeiterin wurde erwischt. Wie ist das bei Karstadt und Co? Könnte mir vorstellen, dass die Mitarbeiter unterschrieben haben, „freiwillig“ den Tascheninhalt vorzuzeigen. Oder? Weiss das jemand?
Viele Grüsse
T.