Darf der AG Unterhaltsquittungen verlangen?

Liebe/-r Experte/-in,
mein Freund ist in der private Insolvenz. Er hat insgesamt 4 Kinder ( 1 davon lebt in unserem gemeinsamen Haushalt ). Bisher ist er laufend gepfändet worden, obwohl er an die anderen Kinder Unterhalt zahlt und für unser gemeinsames Kind ja auch aufkommt. Laut aktueller Lohnpfändungstabelle hätte er gar nicht gepfändet werden dürfen. Das haben wir dem Arbeitgeber auch mitgeteilt und die Geburtsurkunden seiner Kinder vorgelegt. Die Lohnsteuerkarte haben wir jetzt auch ändern lassen ( er hat jetzt 2 Kinderfreibeträge drauf ).
Der Arbeitgeber will jetzt aber trotzdem noch Nachweise haben, ob er wirklich an die anderen Kinder Unterhalt zahlt. Das muß er ja aber seienm Insolvenzanwalt schon vorlegen.
Er verdient nur ca 1100 € und hat ja allein mit einem Kind schon eine Pfändungsfreigrenze von 1419 €. Den Nachweis, dass das kleinste Kind in seinem Haushalt lebt, haben wir dem Arbeitgeber vorgelegt.
Nun meine Frage: Ist es rechtens, dass der AG Nachweise haben will, das er an die anderen Kinder Unterhalt zahlt? Wie gesagt, selbst wenn man nur unser Kind einrechnet liegt er ja unter der Grenze. Und den Nachweis haben wir ja gebracht! Ich kenne das von niemandem. Die vorherigen AG haben sich sogar allein mit den Geburtsurkunden zufrieden gegeben, da mußten wir keine Lohnsteuerkarte ändern lassen.

Hallo,

wenn der AG eine gerichtliche Pfändung für Lohn eines Mitarbeiters erhält ist er bei Strafe der Kostenübernahme verpflichtet, diese zu erfüllen. Insofern handelt der AG durchaus exakt.
Klärung kann nur geschaffen werden, wenn die Pfändung selbst angefochten wird. Der Selbstbehalt von 1419 Euro muss ja dort verankert sein.

Beste Grüße

Frank Seiler