Darf der Arbeistgeber kurzfrstig Dinstplan ändern

Darf der Arbeistgeber kurzfrstig den Arbeitsplan ändern.
Oder gebt es ein Zeitplan für den Arbeitgeber.

hallo
das steht m arbeitsvertrag
bitte nachschauen

gruss

Hallo Jürgen,

nein, offiziell darf das der Arbeitgeber nicht. Die Frist für einen Dienstplan beträgt 4 Tage, um ihn zu erstellen oder zu ändern…

Es gibt aber sehr sehr viele Faktoren, die dabei zusätzlich zu berücksichtigen sind.

Bei plötzlicher Arbeitsunfähigkeit eines Kollegen, egal ob aus Krankheit, oder sonstigen WICHTIGEN Gründen, KANN der bestehenden Dienstplan geändert werden. Werden auch die meisten Arbeitgeber wahrscheinlich auch machen.

Jetzt kommt es natürlich auch darauf an, wie groß der Betrieb ist wo Du arbeitest. Je größer der Betrieb, umso wahrscheinlicher ist es, dass es dort einen Betriebs-, bzw. einen Personalrat gibt. Ändert der Arbeitgeber öfters als normal den Dienstplan, und ohne triftige Gründe, dann würde ich mal diese „Räte“ befragen.
Hat der Arbeitgeber nichts dergleichen, und/oder ist es ein sehr kleiner Betrieb, dann wird es evtl schwierig werden? Kommt unvorhergesehen ein richtig großer Auftrag, der ja auch die Löhne und Gehälter sichert, kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter weniger Freizeit haben und Schichtpläne geändert werden (müssen?).
Jedoch… Ich sage immer jedem:
„Reden hilft sehr oft weiter“.

Hier noch ein paar Links, die Dir evtl. helfen könnten:

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfib…

http://saar.verdi.de/fachbereiche/gesundheit_soziale…

http://dejure.org/gesetze/TzBfG/12.html

Viel Erfolg!

LG… Hoelti

Wie immer, hier meine Signatur:
Ich möchte erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 27-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.

Darf der Arbeistgeber kurzfrstig den Arbeitsplan ändern.
Oder gebt es ein Zeitplan für den Arbeitgeber.

Danke für diene Hilfe
. Hoelti

Bitteschön, immer wieder gerne.

Danke für diene Hilfe
. Hoelti

Hey,

na klar darf der Arbeitgeber kurzfristig den Arbeitsplan ändern, mit der Begründung wichtige Aufträge die kurzfristig zu erledigen sind, oder erkrankte Kollegen oder oder oder. Da gibt es soviele Gründe für. Und natürlich erwartet der Chef dann auch das man eben flexibel ist und nicht Nein sagt.
Ehrlich gesagt, so richtig verstanden habe ich nicht worum es bei Dir geht. Ich kann Dir nur aus meiner Erfahrung berichten, und bis jetzt war es in meinem Arbeitsleben immer so, dass ich flexibel bin und auch kurzfristig einspringen kann wegen wichtige Aufträge u.s.w. und auch das dann kurzfristig der Arbeitsplan geändert worden ist.

Gruß
Schnucki

Darf der Arbeistgeber kurzfrstig den Arbeitsplan ändern.
Oder gebt es ein Zeitplan für den Arbeitgeber.

Hallo Jürgen, konkrete Infos habe ich unter http://www.arbeit-job-karriere.de/arbeitsrecht.html gefunden; schau mal bitte selbst!
Gruß Wolle

das weiss ich leider nicht
Darf der Arbeistgeber kurzfrstig den Arbeitsplan ändern.
Oder gebt es ein Zeitplan für den Arbeitgeber.