Darf der Arbeitgebe der Zeit abziehen? Azubi

Folgende Situation (AZubis über 18):

Arbeitszeit: 7:00 - 16:15 Uhr
Schule: 7:30 - 14:00 Uhr

Nach der Berufsschule muss ich noch bis 16:15 Uhr in den Betrieb (nervt zwar, aber ist nunmal so). Aber uns wird an jedem Schultag eine halbe Stunde abgezogen, weil wir ja morgens erst um halb acht Schule haben und nicht wie sonst um 7 Uhr anfangen zu arbeiten. Ist das legal? Meiner Meinung darf der AG das nicht auf der Grundlage des §9 Jugendarbeitsschutzgesetz:

"(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen

  1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind."

Wenn man mir die halbe Stunde von 7:00 - 7:30 Uhr abzieht, dann verlangt der AG ja indirekt dass ich arbeite oder? Hab ich da was falsch verstanden?

Die offizielle Begründung seitens der Firma lautet übrigens „Wir ziehen die halbe Stunde nicht morgens ab, sondern nachmittags. Denn ihr müsstet eigentlich bis 16:45 Uhr arbeiten, weil ihr später Schule habt…“ Also wird sie uns ja indirekt auch morgens abgezogen…aber der Azubi traut sich ja eh nichts zu sagen :-/

Schonmal danke im Vorraus für Eure Antworten.

Hallo Mogli,
eine interessante Frage. Als volljähriger Azubi gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz für dich, wie du schon gesehen hast, nur noch in ganz wenigen Bereichen.
Der Schultag gilt natürlich nur noch in seiner vollen Zeit als Arbeitszeit, also 7.30 - 14.00 Uhr.
Vor der Berufsschule darf er dich nicht beschäftigen, was ja auch nicht wirklich Sinn machen würde.
Allerdings, dass er dich nach 16.15 Uhr nicht mehr beschäftigen kann, kann natürlich nicht dein Verschulden sein. Er könnte dich ja schließlich auch noch bis 16.45 beschäftigen (meint eigentlich ausbilden!!).
D.h. wenn Du Deinem Arbeitgeber zur Verfügung stehst, er aber keine Beschäftigung für dich hat, ergeben sich daraus keine Minusstunden.
Verdi sagt dazu:
„Nach §615 BGB ist der Arbeitgeber zur Abnahme der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung verpflichtet. Kommt er dem nicht nach, so gerät er in „Annahmeverzug“, der Arbeitnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf das vertraglich geschuldete Arbeitsentgeld.
Das bedeutet aber auch, daß eine einseitige Anordnung von Minusstunden durch den Arbeitgeber gegen den Willen des Arbeitnehmers nicht möglich ist.
Ebenso unzulässig ist es Minusstunden mit Urlaub zu verrechnen!
Ist der Arbeitgeber nicht in der Lage die geschuldete Arbeitsleistung abzunehmen, so ist das allein sein eigenes unternehmerisches Betriebsrisiko.“
Inwieweit diese Regelungen auch für Auszubildende gelten, konnte ich noch nicht herausfinden.
Ich hoffe, das hilft dir erstmal weiter.
Gruß,
lestrauch

Die Arbeitszeit „Berufsschule“ beginnt mit dem Unterricht und endet mit dem dierekten Weg am Betriebstor. Dort beginnt die Restarbeitszeit bis zum Betriebsschluß.mfg

So weit, so gut. Ich könnte schon länger bleiben abends bis 16.45 Uhr, aber DARF der AG denn verlangen dass ich die halbe Stunde vom Morgen nachmittags nachhole? Das war ja meine eigentliche Frage =).
Laut dem von mir genannen Paragrafen darf er ja eigentlich nicht verlangen, dass ich vor der Schule (bzw. vor 9 Uhr) arbeiten komme und deshalb auch nicht, dass ich die halbe Stunde abends nachholen muss.

Du hast geschrieben, dass er mich vor der Schule nicht beschäftigen darf, also darf er von mir ja nicht verlangen dass ich abends bis 16.45 Uhr bleibe, oder? Ich weiß nicht ob ihr meine Frage richtig versteht :wink:.

Du hast ja einen Ausbildungsvertrag, darin stehen deine tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit. Die Schulzeit muss er auf diese Zeit anrechnen. Also kann er verlangen, dass du die restliche Zeit nacharbeitest, da du ja schon volljährig bist. Was er nicht darf, ist dir Minusstunden abziehen, wenn er dich nicht beschäftigen kann. Tut mir leid, aber so ist das leider.
Gruß, lestrauch

Gut danke.
Trotzdem dämlich, wenn es das Gesetz verbietet. Er darf mich „nicht beschäftigen vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht“ und will trotzdem dass ich die Zeit (die ja einedeutig vor 9 Uhr liegt) nachhole.

Sorry,

kann ich nichts Verbindliches sagen. Ich denke nur, die beriebsübliche Arbeitszeit ist festgelegt, die gilt, morgens also Beschäftigungsverbot, der halbstündige Abzug geht nicht. Aber das ist nur aus dem Bauch und nicht aus dem Kommentar oder so.

Viele Grüße

Peter

Hi Mogli,

schön, dass du das Jugendarbeitsschutzgesetz gelesen hast. Lies es bitte noch einmal kritisch. Dann fällt dir auf, dass du eigentlich garnicht mehr in den Betrieb müsstest
§9 Abs.1 sagt"…Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen…
Satz 1 :vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht
Satz 2 : an einem Berufschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von mindetens 45 Minuten, einmal pro Woche
Satz 3 : in Berufschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens 5 Tagen.
Abs. 2 werden die Berechnungen aufgeführt.

Ich rate dir dringend dich mit deiner JAV oder dem BR in Verbindung zu setzen, dass die dir weiter helfen.

Viel Erfolg

sunny14
oder
bei Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens 5 Tagen

Natürlich darf er mich noch beschäftigen, denn außer Absatz 1 beziehen sich alle Gesetze auf Azubis die noch nicht volljährig sind. Deshalb ist in Absatz 1 auch extra aufgeführt, dass dieser auch Personen über 18 Jahren betrifft. Sonst ist das ganze Gesetz auf minderjährige Personen ausgerichtet.
Wir müssen erst dann nicht mehr in den Betrieb, wenn wir 8 Schulstunden oder mehr haben.
Das Schuljahr ist jetzt eh rum und nächstes Jahr haben wir mittwochs 8 Stunden und freitags 5 Stunden. Also mittwochs nicht mehr in den Betrieb und freitags können wir es uns aussuchen, ob wir wegen einer halben Stunden bzw Stunde noch hingehen oder eben an anderen Tagen die Zeit nachholen (bei uns ist freitags um 12.15 Uhr bzw 12.45 Uhr regulär Schluss).

Mogli,

schau mal unter dem Link:

der dürfte interessant sein für dich

gruß

sunny1410

Jeder Berufsschultag wird mit 8 Stunden Arbeitszeit berechnet, es darf also keine halbe Std. abgezogen werden!

Schöne Grüße
Angi