Folgende Situation (AZubis über 18):
Arbeitszeit: 7:00 - 16:15 Uhr
Schule: 7:30 - 14:00 Uhr
Nach der Berufsschule muss ich noch bis 16:15 Uhr in den Betrieb (nervt zwar, aber ist nunmal so). Aber uns wird an jedem Schultag eine halbe Stunde abgezogen, weil wir ja morgens erst um halb acht Schule haben und nicht wie sonst um 7 Uhr anfangen zu arbeiten. Ist das legal? Meiner Meinung darf der AG das nicht auf der Grundlage des §9 Jugendarbeitsschutzgesetz:
"(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen
- vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind."
Wenn man mir die halbe Stunde von 7:00 - 7:30 Uhr abzieht, dann verlangt der AG ja indirekt dass ich arbeite oder? Hab ich da was falsch verstanden?
Die offizielle Begründung seitens der Firma lautet übrigens „Wir ziehen die halbe Stunde nicht morgens ab, sondern nachmittags. Denn ihr müsstet eigentlich bis 16:45 Uhr arbeiten, weil ihr später Schule habt…“ Also wird sie uns ja indirekt auch morgens abgezogen…aber der Azubi traut sich ja eh nichts zu sagen :-/
Schonmal danke im Vorraus für Eure Antworten.