… nach der Krankheit fragen? Kann ich die Antwort verweigern?
Eine Bekannte von mir hat Angst vor dem Gesundheitsgespräch. Sie ist zur Zeit krank geschrieben. Ich bin mir nicht sicher, aber mir ist so, als ob der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, nach der Krankheit zu fragen. Oder irre ich mich da?
MFG Jörg
Zur ersten Frage: Unter rechtlichem (nicht moralischem!) Aspekt geantwortet: Ja, er darf fragen. Ich kenne keine Rechtsvorschrift, die das Fragen reglementiert. Schwieriger ist die zweite Frage: Welche Konsequenzen können falsche Antworten oder das Verweigern von Antworten haben? Hier kommt es darauf an, ob gesundheitliche Probleme die Fähigkeit negativ beeinflussen können, arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen. Wenn später Leistungsschwächen auftreten, die auf verschwiegenen Gesundheitsschäden beruhen, können arbeitsrechtliche Sanktionen (Abmahnung, in extremen Fällen vielleicht auch Kündigung) begründet sein.