Darf der arbeitgeber das rauchen auf dem

… grundstück verbieten?bis letzte woche gab es einen raucherraum.der ersatzlos gestrichen wurde,zudem wurde ein rauchverbot,in den pausen, auf dem gesammten grundstück ohne begründung ausgesprochen.

Nein, idR nicht vollständig !
Hallo,

der AG ist nicht der Erziehungsberechtigte des AN.
Sofern der Nichtraucherschutz gewährleistet ist und keine zwingenden Sicherheitsvorschriften dagegen sprechen, muß der AG das Rauchen auf dem Gelände zumindest in gekennzeichneten Bereichen zulassen.
Dies kann ein Raum, aber auch ein Außenbereich sein. Im Außenbereich müssen aber dann Mindestvorraussetzungen für Wind- und Wetterschutz erfüllt sein.
Gibt es einen BR/PR im Betrieb, unterliegt die Raucherregelung der Mitbestimmung.
BAG vom 19.1.99, 1 AZR 499/98 - bei allem Respekt, lieber Guido - ist immer noch rechtskräftiger arbeitsrechtlicher Standard.
http://www.ra-kotz.de/rauchen2.htm

&Tschüß
Wolfgang

Hi!

BAG vom 19.1.99, 1 AZR 499/98 - bei allem Respekt, lieber
Guido - ist immer noch rechtskräftiger arbeitsrechtlicher
Standard.

OK, einigen wir uns auf billiges Ermessen :smile:

Sorry, ich habe da irgendwie nur Gebäude gelesen…

Gruß
Guido

Hallo,

der AG ist nicht der Erziehungsberechtigte des AN.

Das ist allerdings wahr. Aber immerhin der Eigentümer des Grundstückes.

Sofern der Nichtraucherschutz gewährleistet ist und keine zwingenden Sicherheitsvorschriften dagegen sprechen, muß der AG das Rauchen auf dem Gelände zumindest in gekennzeichneten Bereichen zulassen.

Geht es da nur um Sicherheit im Sinne von nichts anbrennen oder den ganzen Laden in die Luft fliegen lassen? Wie sieht es mit den Freiflächen von Kindergärten oder Schulen aus? Dürfte dort vielleicht grundsätzlich das Rauchen verboten werden? Kann mich da dunkel an solche Schilder erinnern. Ist aber auch schon ein paar Donnerstage her.

Dies kann ein Raum,

Also Anspruch auf einen Raum gibt es wohl nicht mehr? Jedenfalls kam das mal in so einer Geschichte bei der Stadt Köln raus. Weiß aber nicht, ob das dann noch weiter ging und ob es ähnliche Fälle gab.

aber auch ein Außenbereich sein.
Im Außenbereich müssen aber dann Mindestvorraussetzungen für Wind- und Wetterschutz erfüllt sein.

Also jedenfalls wenn es einen gibt? Stell mir gerade die Umsetzung bei einer gemieteten Büroetage in Innenstadtlage spannend vor.
Was nicht alles geregelt wird. Man sollte meinen, dass es Erwachsene hinbekommen sowas ohne Gesetze zu regeln.

Grüße

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Was nicht alles geregelt wird. Man sollte meinen, dass es
Erwachsene hinbekommen sowas ohne Gesetze zu regeln.

Doch, das ist schon besser so. Wenn es an einer Stelle nicht klappt, dann ist es viel besser das für alle gesetzlich zu regeln. Und Betriebe ab 10 Mitarbeiter die keinen eigenen Raucher haben bekommen einen gestellt. Aus Gründen der Gleichberechtigung oder so …

Gruß

osmodius

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Hallo,

meine Antwort ist keine Rechtsberatung, sondern ein Erfahrungsbericht.

Bei uns wurden vor einiger Zeit ebenfalls die beiden Raucherräume (für ca. 700 Beschäftigte) abgeschafft.
Danach haben die Raucher auf dem Grundstück im Eingangsbereich vor der Pforte in ihrer (unbezahlten) Mittagspause geraucht. Das waren ungefähr 40 Raucher bei 150 qm Fläche.
Das war übel. Ca. 40 Leute qualmen gleichzeitig auf dieser kleinen Fläche und alle, die in das Gebäude hinein wollten, mussten da hindurch.

Der oberste Chef verbat die Raucherei auf dem Bereich vor der Pforte, weil ‚das ein schlechtes Bild gibt‘.

Ergebins war, dass die 40 Raucher auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Gebäude geraucht haben bzw. qualmend um den Block gewandert sind.

Als sie vor dem Gebäude geraucht haben, wurden die Kippen in den bereitgestellten Aschenbechern entsorgt. Soweit gut.

Als sie auf dem Gehweg qualmen mussten, sah dieser nach kurzer Zeit aus wie Sau, weil es natürlich keine Aschenbecher gab und keine Straßenreinigung. Das war NOCH schlechter, als qualmende Mitarbeiter vor dem Gebäude.

Danach gab es wieder 2 Raucherräume im Gebäude mit effektiver Lüftungsanlage. Jetzt ist Ruhe. Alle sind zufrieden.

Grüße
Maralena