Darf der Arbeitgeber das verlangen?

Liebe/-r Experte/-in,

Ich arbeite im Hotel an der Rezeption.
Im November hatte ich Dienst mit einem Auzubildenden als wir am ende der Schicht feststellten das uns aus der Kasse 500,- Euro fehlen.
Da ich dem Azubi nichts unterstellen wollte(er hatte genauso den Kassenschlüssel wie ich) habe ich an den Abend vermutet das mich ein Gast ‚‚verarscht‘‘ hat, da er paar Stunden zuvor seine Rechnung, die über 1300,- war mit 3 mal 500,- Euro-Scheinen gezahlt hat.
Ich habe an dem Abend direkt den Gast darauf angesprochen ob es sein könnte dass er mir anstatt 3 500-Scheine nur 2 gegeben hat, er war der meinung dass er mir 3 Scheine gegeben hatte aber am ende der Schicht nachdem wir die Kasse gezählt hatte hatten wir 500,- Euro minus in der Kasse und es waren nur noch 2 Scheine à 500,- da.
Ich kann es mir nicht erklären wie es passieren hätte können dass uns das Geld fehlt.
Naja, auf jeden Fall ist unser Arbeitgeber der Meinung ich müsse das Minus aus meiner eigenen Tasche begleichen aber er hatte es mir nicht direkt gesagt sondern erst ca. 3-4Monate später.
Jetzt ist meine Frage ob er das überhaubt von mir verlangen kann, denn schließlich ist nicht bewiesen wo das Geld hingekommen ist und ich bin mir 100% sicher das der Gast mir 3mal 500,- euro scheine gegeben hat.

Vielen Dank für Ihre Antworten

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Das ist eine Arbeitsrecht - Frage.
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Hallo S.Sandis;

Du hast geschrieben „Jetzt ist meine Frage ob er das überhaubt von mir verlangen kann, denn schließlich ist nicht bewiesen wo das Geld hingekommen ist und ich bin mir 100% sicher das der Gast mir 3mal 500,- euro scheine gegeben hat“.

Wenn Du Dir 100% sicher bist, das der Gast Dir 3x 500€ Scheine gegeben hat, dann dürfte der „Griff in die Kasse“ wohl klar auf der Hand liegen. Warum schützt Du dann noch Deinen „Kollegen“?

Nun gut, da Dein AG von Dir den Differenzbetrag von 500€ zurückverlangt; solltest Du spätestens jetzt einen Anwalt zu Rate ziehen. Fachanwalt für Arbeitsrecht wäre hier Dein Mittel der Wahl.

Gruß

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin kein Arbeitsrechtler und kann in diesem Fall nicht weiterhelfen.

mfG
Frank Barschke

Ich bin leider kein Arbeitsrechtexperte und kann ihnen da keine verbindliche Antwort geben.

MfG
Susanne Schmidt

Sorry, aber in diesem Fall würde ich einen Rechtsanwalt konsultieren.

MfG E.G.

Hallo sandi,

ich bin bewandert in Sicherheitstechnik, nicht in Arbeitsrecht.
Ich kann Dir nur raten eine der folgenden Stellen anzufragen:
Deinen Betriebsrat (so vorhanden, dann kostenlos)
die Gewerkschaft (kostenlos)
oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht (kostet).

Was steht in Deinem Arbeitsvertrag bezüglich Ausgleichen von Kassenfehlbeträgen?
Sinnvoll wäre auch ein gespräch mit dem Azubi gewesen, Vertrauen ist gut, aber der Mensch ist schwach…

Alles Gute

Wolfgang

Hallo,
die Antwort auf diese Frage kann man nur geben, wenn man alle vertraglichen Details und den genauen Ablauf kennt.
Aus diesem Grunde rate ich dringend den Betriebsrat zu kontaktieren. Falls es keinen gibt bleibt noch die Gewerkschaft oder ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Viel Erfolg!

Hallo Herr / Frau s.sandis
Leider kann ich mich nicht zu ihrer Frage äußern, da ich über die Rechtslage keine Ahnung habe.
Soviel ich weiss, sind solche Vorgänge versichert.
Mit Sicherheit weiss ich es nicht.
Sorry.
Hoffe sie finden eine kompetente Person mit den richtigen Antworten.

Sorry und Gruß Benno

Hallo

Leider kann ich dir bei diesem Thema nicht helfen.

Gruß

Hallo Fr. S. Sandis,
wenn ihr Arbeitgeber der Meinung ist, das Sie den 500,-€ Geldschein entwendet haben, so unterstellt er ihnen einen klaren Diebstahl §242 StGB.
Mein Rat wäre mit ihrem Arbeitgeber und dem Azubi ein klärendes Gespräch zu suchen.
Sollte ihr Arbeitgeber Sie wegen Diebstahl anzeigen, muss er Beweisen können, das Sie den 500,-€ Geldschein entwendet haben.
Da Sie sich sicher sind, das Sie den 500,-€ Geldschein nicht genommen haben, würde ich an ihrer Stelle, außer des Gesprächs erstmal nichts weiter veranlassen.

Mfg.
O. B.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

leider bin ich nicht der Experte für diese Fragen, das sind arbeitsrechtliche und nicht arbeitsschutzrechtliche Fragen. Fragen Sie doch mal bei einer Gewerkschaft nach oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Dreise

Tut mir leid - ich bin Experte für Arbeitzeiterfassung - nicht für ARbeitsrecht.

Sorry

Hm,
verlangen darf der AG das nicht, es käme einem Schuldeingeständis Ihrerselbst gleich.
Allerdings kann er den Vorfall anzeigen.
Es wird ermittelt und versucht den Schuldigen zu finden.
Wenn der Schuldige gefunden werden sollte und die Beweise vor Gericht standhalten, muss er natürlich mit arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen; es war dann ja wohl Diebstahl. Vielleicht sollten Sie zuerst ein vertrauliches Gespräch (AG, Azubi und Sie) mit Darlegung aller Fakten anstreben und versuchen intern einen für alle Seiten zufriedenstellenden Vergleich/Kompromiss zu erreichen.
Auf alle Fälle würde ich Ihnen raten, vorab mit dem Betriebsrat oder einer Person Ihres Vertrauens darüber zu sprechen.

Hallo s.sandis,

Leider kann ich Dir keinen Rat dazu erteilen, da ich kein Arbeitsrechtler bin.

Gruß Joachim

Meiner Auffassung nach kann der AG das nicht verlangen…zumal die Beweislage absolut uneindeutig ist. Es kann weder zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass der Gast das Geld einbehalten hat aber auch kann nicht eindeutig bewiesen werden, dass sowohl sie als auch der Azubi das Geld nicht doch eingesteckt haben (wobei ich hier nichts unterstellen möchte…rein aus Sicht des Chefs stellt sich das aus meiner Sicht so dar). Da „im Zweifelsfalle für den Angeklagten“ gilt, ist die Forderung des Chefs absolut unberechtigt.

Gruß

ckl