Darf der Arbeitgeber die Kopie des Stundenzettels verbieten? Urlaub verweigern?

Hey liebe Community, 

wir hatten vor kurzem einen Wechsel in der Chefetage. 
Unser neuer Chef verbietet nun die Kopie,  Abschrift und das abfotografieren des Stundennachweises,  mit der Begründung es sei ein Dokument.  Der Leistungsnachweis hat auch zu jeder Zeit in der Filiale zu sein.

Darf das verboten werden?

Selbstverständlich schreibe ich mir die Stunden zur eigenkontrolle zu hause noch einmal auf meinem Kalender auf, aber ich bin mir nicht sicher, ob das auch ausreichend ist wenn es bezüglich der geleisteten Streitigkeiten gibt.

Mein neuer Chef möchte mir auch den ein halbes jahr im voraus geplanten und gebuchten Urlaub verweigern. Dieser Urlaub wurde vom vorherigen Chef genehmigt.
Wer käme in diesem Fall für den Schaden auf?

Vielen Dank für eure Antworten

Hey liebe Community, 

wir hatten vor kurzem einen Wechsel in der Chefetage. 
Unser neuer Chef verbietet nun die Kopie,  

Hallo,
du hast sicher das Kleingedruckte in diesem Brett nicht gelesen.
Deine Frage sollte also lauten:
Angenommen, in einer Firma gibt es einen neuen Chef und dieser will einige Dinge verändern.
So sollen Stundenzettel nicht mehr kopiert werden dürfen… usw.

Meine Meinung:
Passend zum heutigen Feiertag hoffe ich, dass die betroffenen Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert sind. Wenn nicht, dann gibt es noch Arbeitsgerichte.

Falls diese Stundenzettel, die vom Chef so streng bewacht werden, doch einmal verschwinden sollten, ist es immer gut wenn man dem Richter mit den Worten: Ich hab da mal was vorbereitet, seine persönlichen Aufzeichnungen zum Thema vorlegen kann.

Zum Thema Urlaub gibt es Regelungen, die die Streichung oder Abbruch eines Urlaubes nur in ganz dringenden betriebswirtschaftlich begründeten Fällen erlauben. Die Firma muß dann aber schon kurz vor einer Katastrophe stehen.
Die angefallenen Kosten (Stornogebühren) muß der Arbeitgeber ersetzen.

einen schönen Feiertag wünscht
Bernd

Hi!

Darf das verboten werden?

Kurz und knackig: Grundsätzlich ja!
Dass ein Stundennachweis stets in der Filiale lagern muss, kann sogar durchaus einen konkreten Grund haben, der mit den Vorgaben zum Mindestlohn zusammenhängt.

Mein neuer Chef möchte mir auch den ein halbes jahr im voraus
geplanten und gebuchten Urlaub verweigern. Dieser Urlaub wurde
vom vorherigen Chef genehmigt.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Wer käme in diesem Fall für den Schaden auf?

Dummerweise käme im Fall der Fälle der AG nur für die Stornokosten des AN auf, nicht aber für die Kosten der Familie.
Da ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dass der AG einen ausreichend wichtigen Grund für den Widerruf eines bereits genehmigten Urlaubs hat, wird der Schaden aber nicht entstehen, da der AN den Urlaub antritt.

Gruß
Guido