Darf der Arbeitgeber einem Mitarbeiter etwas verbieten?

Hallo, mein Freund arbeitet in einer Wäscherei und bedient dort die Waschmaschinen. Er schaut hin und wieder auf sein Handy, falls etwas zuhause passieren sollte. Sein Chef hat ihm jetzt gestern Handy-Verbot erteilt, also nur ihm! Er hat ihm dann ein Gesetz ausgedruckt und drunter geschrieben, dass er das Handy nichtmehr benutzen darf und wenn er es wieder tut bekommt er die 3. und somit letzte Abmahnung, obwohl er nur einmal eine mündliche(!) bekommen hat (Die müssen doch schriftlich erfolgen, oder). Als er Feierabend hatte hat er meinen Vater um Rat gefragt und er meinte, dass er allen Mitarbeitern Handy-Verbot erteilen muss und das schriftlich oder Zettel an die Wand/Tür.

Ausserdem gibt es in dem Betrieb keinen Pausenraum. Mein Freund geht dann immer ins Lager, da ist es auch schön kühl und dort isst er was und schaut aufs Handy. Sein Chef wollte ihm gestern dafür eine Stunde Arbeitszeit abziehen, das heißt er hätte eine Stunde länger bleiben sollen. Mein Vater meinte daraufhin später: Wenn es keinen Pausenraum/Sozialraum gibt, dann müssen auch keine Pausen abgezogen werden, denn die Mitarbeiter brauchen einen Rückzugsort. So, jetzt ist mein Freund grad wieder arbeiten, es herrscht dort jetzt allgemeines Handyverbot für alle und mein Freund darf sein Auto nichtmehr vor dem Betrieb parken sondern auf einem öffentlichen. Warum weiß ich nicht genau, aber er ist anscheinend der Einzige der das nicht darf. Ausserdem hat mein Freund nie einen Arbeitsvertrag unterschrieben, bekommt aber Lohnabrechnungen usw. alles ganz normal. Jetzt meine Frage: Darf der Arbeitgeber einem Mitarbeiter etwas verbieten? Ist das nicht Diskriminierung? Was kann man dagegen tun? Mein Freund würde ja gerne kündigen, aber dann würde er ja eine Sperre beim Amt bekommen…

Hallo Julia,
die Entscheidung liegt bei Deinem Freund Arbeit oder Handy-Kontrolle.
Gruß
Cress

Natürlich Arbeit.
Trotzdem finde ich es unfair und komisch, dass sein Chef nur IHM was verbietet und alle anderen dürfen parken und telefonieren wie und wo sie wollen…

Hallo, Julia,

auf die generelle Frage „Darf der Arbeitgeber einem Mitarbeiter etwas verbieten?“ kann es natürlich keine generelle Antwort geben. Und auf die Frage, ob „Diskriminierung“ vorliegt, lässt sich auch nicht pauschal antworten. Mit dem Begriff Diskriminierung sollte man aber vorsichtig umgehen. Oft wird hinter einer vermeintlich nachteiligen Reglementierung, Anweisung oder auch Schikane gleich eine Diskriminierung vermutet. Gegen eine echte Diskriminierung (wegen Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion und dergleichen) kann und muss man natürlich vorgehen.

Grundsätzlich ist es so, dass jeder Betrieb eine gewisse Ordnung haben muss. Normalerweise ist diese auch in diversen Gesetzen, Vereinbarungen, Tarifverträgen usw. geregelt. Es kann auch arbeitsvertraglich geschehen.

Speziell zum Thema Handyverbot gibt es natürlich kein Gesetz. Jedenfalls kenne ich keins. Welches Gesetz soll das denn andernfalls sein?

Es gibt diverse Arbeitsgerichtsurteile. Eines ist mir noch in Erinnerung. Dort wird eindeutig festgestellt, dass der Arbeitgeber „Handyverbote“ aussprechen darf. Während der Arbeitszeit darf das Handy weder aktiv noch passiv zu benutzt werden. In dieser Frage gibt es auch kein Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmerschaft.

Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben.

Gruß W.

Hallo, ja, der Abeitgeber kann Mitarbeitern etwas verbieten, genau wie er auch bestimmen kann, wie, auf welche Art und Weise gearbeitet werden soll. Man nennt das auch „Weisungsrecht“. Der Arbeitgeber darf allerdings nicht willkürlich etwas anweisen und Arbeitnehmer benachteiligen. Er kann zB Ihrem Freund dann verbieten, immer wieder einmal auf sein Handy zu schauen, wenn das seine Arbeit beeinträchtigt. Das mit dem Handy scheint sich ja erledigt zu haben, da nunmehr alle vom Handyverbot betroffen sind. Wegen des Parkens sollte Ihr Freund vom Arbeitgeber eine kurze Stellungnahme verlangen, warum nur er nicht direkt vor dem Betrieb parken kann. Dann kan mann weiter sehen. Eine Abmahnung kann auch mündlich ausgesprochen werden; im Streitfall muss der Arbeitgeber aber beweisen, dass er den Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgemahnt hat.

So weit.

MfG

FKR

Hallo,

der Arbeitgeber darf ein Handyverbot erteilen, weil nicht kontrollierbar sein kann wieviel der Mitarbeiter telefoniert, wegen Pauseraum dafür ist der Gewerbeaufsichtsamt zuständig.

Es scheint dass ihr Freund in Ungnade gefallen ist und der Chef ih loswerden will.

Gruß
Marinel

Natürlich darf der Arbeitgeber private Dinge verbieten, die den Arbeitsablauf stören.
Die Pausenzeiten sind gesetzlich vorgeschrieben. Die hat auch der Arbeitgeber zu gewährleisten. Lt. Arbeitstättenverordnung sollten die Pausen nicht direkt am Arbeitsplatz genommen werden, denn sie dienen als eine Erholungsphase.
Es ist nicht unbedingt erforderlich einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu besitzen, außer ein Tarifvertrag schreibt das direkt vor.
Das mit dem Parken des eigenen Autos weiter weg vom Betriebsgelände kann natürlich eine Schikane sein, weil es ja den anderen weiter erlaubt wird. Ihr Freund sollte sich eine andere Arbeit suchen bevor er fristgerecht kündigt. Damit ist die Agentur für Arbeit außen vor.

Ja, er darf. Geld vom AG gibts nämlich nicht fürs Handychecken, sondern fürs arbeiten. Pausen sind nicht abhängig von einem Pausenraum. Ob der AG einen Pausenraum bieten muss, hängt von der Größe des Betriebs ab. Pausen am Arbeitsplatz - oder im Lagerraum - kann der AG auch verbieten. Dass dein Freund jetzt alleine betroffen ist, sehe ich nicht, es gibt doch ein allgemeines Handyverbot?
Gruß
U.Daniel

hallo,
ja so leid es mir tut, aber private Telefonate kann der AG verbieten. Ist sicherlich so ne Frage, wenn man zu Hause einen kranken Angehörigen hat oder so. Außerdem ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden, mündlich reicht. Die Tatsache, dass dein Freund dort arbeitet und Lohn erhält, reicht aus, um ein Arbeitsverhältnis im rechtlichen Sinne zu haben. Na und das mit dem Pausenraum, das hängt von der Betriebsgröße und Branche ab. Ich kenne viele Bereiche, wo es sowas nicht gibt. Pausen sind übrigens arbeitsrechtlich verankert, nach 6 Stunden muss eine halbe Stunde, nach 9 Stunden eine dreiviertel Stunde Pause genommen werden. Das heißt vielleicht auch, einfach vor die Tür gehen und dann in der Pause aufs Handy schauen. Und für Abmahnungen gibt es keine Regel, es reicht eine mündliche Verwarnung.
Sorry, die Antwort gefällt vielleicht nicht. Gruß C

Guten Tag,
grundsätzlich darf der Arbeitgeber dem Mitarbeiter verbieten während der Arbeitszeit private Dinge zu erledigen. Dazu gehört auch das Benutzen des Handys. Allerdings hat Ihr Partner Anspruch auf (unbezahlte Pausen ab 6 Stunden Arbeit). In diesen Pausen darf er sich aufhalten wo er will und machen was er will, also auch telefonieren.
Gruß
Martin

Guten Tag,
grundsätzlich hat der Arbeitgeber Hausrecht und darf die Nutzung von Handy´s während der Arbeitszeit verbieten.
Abmahnungen können schriftlich oder auch mündlich erteilt werden. Dies muss aber zeitnah zum Geschehen stattfinden, z.B. nicht erst nach 2 Wochen.
Eine schriftliche Abmahnung muss dem Arbeitnehmer überreicht werden, ansonsten existiert sie nicht.
Eigentlich sollte es einen Sozialraum geben, trotzdem gelten auch Pause die im Lager oder auf der Straße, an der Pommesbude usw. verlebt werden, als Pausenzeiten und sind keine Arbeitszeit.
Falls der Parkplatz vor dem Betrieb zum Betriebsgelände gehört, kann der AG das Parken hier verbieten, auf öffentlichen Flächen jedoch nicht. Sollte der Parkplatz vor dem Betrieb von Kunden genutzt werden, kann er lediglich den Mitarbeiter bitten, einen anderen Parkplatz zu nutzen, damit die Kunden bessere Parkmöglichkeite haben.
Ihr Freund sollte sein Handy in seinem Spintschrank lassen und nur in den Pausen oder nach Feierabend seine Mail´s abrufen. Leider kann ich Ihnen keine andere Antworten geben, ausser: Er soll sich durch gute Arbeitsleistuhng bei seinem Chef beliebt machen, dann klappt es auch mit dem Handy, da bin ich ganz sicher.
Gruß
Trotzkopf

Hallo,

ein Arbeitsvertrag ist nich unbedingt notwendig, allerdings müssen normal die wichtigsten Punkte schriftlich fixiert sein (Nachweisgesetz). Betreffend dem Parkplatz ist es schwierig, da hierzu keine gründe aufgeführt sind und es durchaus Begründungen geben kann die nicht Diskriminierend sind. Allerdings sieht es für mich so aus, dass der Arbeitgeber ein Problem mit deinem Freund hat. Ich würde den Arbeitgeber direkt drauf ansprechen, vielleicht gibt es ein Möglichkeit das zu klären. Ansonsten hilft langfristig nur ein Arbeitgeberwechesel oder das Aussitzen der Sache.

Ich bin mir nicht ganz sicher was die eigentliche Frage ist, daher einige Anmerkungen zu einzelnen Punkten.

Der Arbeitgeber darf z.B. die Handybenutzung einschraenken wenn er daran ein berechtigtes Interesse hat. Diskriminierung ist es erst dann, wenn diese Einschränkung nur fuer einzelne gilt.
Ihr Freund kann sich jederzeit eine andere Arbeit suchen und dann kuendigen. Dann bekommt er natuerlich auch keine Sperre beim Arbeitsamt.
Das mit den Pausenräumen ist so nicht richtig. Auch ohne Pausenraum haben die Mitarbeiter ihre gesetzliche (unbezahlte) Pause nach spaetestens 6 Stunden Arbeit.
Was man gegen ungerechte Aktivitäten des Arbeitgebers machen kann? In der Regel ist das nicht juristisch zu loesen. Dadurch verschlimmert sich die Situation in der Regel nur. Ein ruhiges Gespraech hilft oft mehr als jeder Rechtsstreit, zumahl wenn die Firma Ihres Freundes sehr klein ist und die sogen. Kleinunternehmerregel gilt. SDas heisst: Es gilt nicht das kündigungsschutzgesetz und Ihr Freund ist damit praktisch jederzeit kuendbar.
Abmahnung muessen schriftlich erfolgen, das sehen Sie richtig. Allerdings ist die reine Anzahl der Abmahnungen nicht massgeblich, sondern es muss sich um Abmahnungen zu vergleichbaren Pflichtverletzungen handeln wenn es als Grundlage einer Kündigung dienen soll.

Gruss
WG

Hallo,

ist etwas schwierig gleich eine Antwort auf alle Fragen zu geben, zumal man sicherlich erst mal wissen müßte ob es einen Tarifvertrag o.ä. gibt und ob es einen Betriebsrat gibt.
Abmahnungen können auch mündlich erteilt werden, die formalen Ansprüche sind aber sehr hoch, daher auch schwer nachzuweisen bzw. zu beweisen wenn sie mal Grundlage für eine Kündigung sein soll. Bzgl. Parkplatz ist der AG nicht verpflichtet Parkplätze vorzuhalten. Handyverbot geht sicherlich auf jeden Fall.

Gruß

Klaus

Der AG hat nach neusten Arbeitsgerichtsurteilen das recht ein Handyverbot auszusprechen!
Da der häufige Gebrauch privater Handys die Arbeitsabläufe erheblich stören können. Die anderen Probleme sollte ihr Freund noch mal mit dem AG besprechen.

Hallo Julia Schwarz,

Sorry ich bin etwas spät und will nicht nochmal wiederholen, was die Forumsmitglieder schon geraten haben. Ich favoritisiere die Antwort von Dempsey185.

Gruß

Grundsätzlich darf ein arbeitgeber gewisse dinge verbieten. An ein handyvebot würde ich mich grundsatzlich halten, denn wenn er eines tages aus einem dummen Zufall ein foto im betrieb schießt, gilt dies als werkspionage und das kann auch mal teuer werden. Ein Pausenraum muss es nur geben, wenn am Arbeitsplatz laute maschinen während der Pause laufen.
Wenn er keinen Arbeitsvertrag hat, steht da allerdings auch keine Pausenregelung drinne. Er soll unbedingt einen Arbeitsvertrag machen wenn es geht. Aber mal ganz persönlich würde ich mich jebenher bei einem anderen Betrieb bewerben.
Wenn dich dein Arbeitgeber im Visier hat und nurnoch Fehler sucht, macht das arbeiten doch keinen spaß. Und ich möchte gern in die arbeit wollen.

Ps. Was ist das für ein betrieb? Ist der betrieb in einer gewerkschaft?