Darf der Arbeitgeber Firmen E-Mails von AN Lesen?

Ein Chef (GmbH) hat aufgrund der Tatsache, dass die Sekretärin aus
purer Langeweile oder aus Überwachungswahn die Firmen Mails zwischen
Arbeitnehmer A und Arbeitnehmer B abgefangen, wo sie zugegebener Maße
etwas über die Firma hergezogen haben, was allerdings auch berechtigt
war, da gewisse Leute eine Fehlplanung sonders gleichen abgelegt
haben, aber dass ist eine andere Geschichte. Darf der Geschäftsführer
oder jmd. „Bevollmächtigtes“ (was die Person nicht richtig ist) diese
Firmenmails, wobei es darin auch hauptsächlich um die Organisation
der nächsten Termine etc ging, diese Lesen, wenn sie nicht an selbige
Adressiert sind? Wäre super wenn jmd. die genaue Rechtslage dessen
schildern würde, denn dafür gabs einen Mega anschiss und waren auch
gewisse Anspielung auf Entlassung durchzuhören… also alles in allem
eine sehr unfaire Geschichte, da genau diese E-Mail verkehr
ausgedruckt war und sogar Zitiert wurde.

Besten Dank schon mal im Voraus!

Kommt darauf an, ob der Geschäfts-PC privat genutzt werden darf. In den meisten Firmen ist das NICHT der Fall. Dementsprechend können logischerweise keine privaten Mails unterwegs sein und geschäftliche Mails darf Chef lesen.

Hi, danke schon mal für die rasche Antwort. Es ging diesbezüglich nicht um einen einzigen PC an sich, sondern um mehrere PC’s (Handy etc.), zudem hat jeder AN einen geschützten E-Mail Account und eine eigene PC Benutzeroberfläche die ebenfalls Passwort geschützt ist. Aber der Chef, darf meines wissen doch keine Firmenmails lesen, die an einen AN von Ihm gerichtet sind, denn dies geht doch eigtl. unter den Schutz des „Briefgeheimnis“, „Privatsphähre“, „Datenschutz“, Arbeitnehmergesetz" uvm. … denn ein AN darf ohne explizite Erlaubnis auch keine Firmenpost aufmachen! Seh ich das falsch? Außer es gab im Vorfeld explizite Vorfälle, die den Missbrauch oder den Betrug vorweisen bzw. vermuten lassen, was in keinstem Fall in diesem Fall vorlag, da dies in der Hinsicht der erste Vorfall war. Beste Grüße ^^

Abend!

Dementsprechend können logischerweise keine privaten Mails
unterwegs sein und geschäftliche Mails darf Chef lesen.

Wo steht das ein Cheffe Mails zwischen Mitarbeitern lesen darf?

Gruß
Stefan

eben, denn im Arbeitsvertrag steht dass nicht!

eben, denn im Arbeitsvertrag steht dass nicht!

Ja wenn, dann steht da nicht dies, sondern eher eine Formulierung, die vielleicht so klingen könnte: Die erbrachten Leistungen des AN (etc) gehören der Firma… Und schneller als man schaut, gehören auch die emails des Geschäftsemailkontos dem Cheffe.

Dann hat man die Wahl zwischen
a) mein Chef darf meine emails lesen
b) eins auf den Deckel wegen Privatem während der Arbeitszeit

Hallo,

wo sie
zugegebener Maße
etwas über die Firma hergezogen haben,

da kann man froh sein, dass das nur ein hypothetischer Fall ist. Wer kann denn so dumm sein, sowas über den Geschäfts-PC zu machen?

was allerdings auch
berechtigt
war,

ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass geschäftsschädigendes Verhalten irgendeine Berechtigung hat.

Darf der
Geschäftsführer
oder jmd. „Bevollmächtigtes“ (was die Person nicht richtig
ist) diese
Firmenmails, wobei es darin auch hauptsächlich um die
Organisation
der nächsten Termine etc ging, diese Lesen, wenn sie nicht an
selbige
Adressiert sind? Wäre super wenn jmd. die genaue Rechtslage
dessen
schildern würde,

Genaue Rechtslage kann ich Dir nicht sagen. Aber meines Wissens gilt: Darf der AN private Mails über den PC verschicken, kann der AG nicht einfach darin rumstochern. Ist das nicht explizit erlaubt worden, gelten alle E-Mails als geschäftlich, dürfen somit vom Chef eingesehen werden. Wenn der Chef es anderen ermöglicht, die Mails auch zu lesen, wird er seinen Grund dafür haben. Nachzuweisen, dass die Sekretärin keine Erlaubnis vom Chef hatte, wird in der vorliegenden Situation schwer möglich sein.

denn dafür gabs einen Mega anschiss und waren
auch
gewisse Anspielung auf Entlassung durchzuhören…

Nur Anschiss? Sowas ist durchaus ein Grund für eine Abmahnung und - je nach Wortlaut der Mails - auch für eine fristlose Kündigung.
Wenn da sowas steht wie " der Chef dieses A… blickts doch auf keinem Auge. Überhaupt ist das hier ein besch… Saftladen" etc. Dann dürfte es wohl heißen „Koffer packen“.

also alles
in allem
eine sehr unfaire Geschichte, da genau diese E-Mail verkehr
ausgedruckt war und sogar Zitiert wurde.

eigentümliche Definition von „unfair“. Läuft wohl eher unter der Kategorie „ich habe Sch… gebaut aber die anderen sind die Bösen“.

Gruß, Niels

Hallo,

nein, ein AG darf keine Kommunikation vom AN mitlesen oder mithören. Egal ob er dienstliche oder private Medien nutzt.

Es gab da mal einen Fall eines großen deutschen Telekommunikationsunternehmens…

Haelge

Kritik am Chef ist immer sehr gefährlich.
Selbst wenn die begründet ist, sitzt man einfach am kürzeren Hebel.

Vorher nachdenken sollte hilfreich sein.

Hinterher, selbst wenn der Chef unlautere Mittel benutzt um das zu beweisen, hat man einfach die Ar…karte.

Wenn der Chef keinen Spass versteht,bist Du den Job los.
Egal wie ein Kündigungsschutzklage ausgeht.

Das es nicht in Ordung ist, die Post der MA zu lesen, will ich hier nicht kommentieren.

Hi!

nein, ein AG darf keine Kommunikation vom AN mitlesen oder
mithören. Egal ob er dienstliche oder private Medien nutzt.

Das ist falsch.
Wenn der private Gebrauch verboten ist, werden nur geschäftliche Mails verschickt, die genau aus diesem Grund auch geöffnet werden dürfen.
Allerdings ist hier natürlich der BR mit ins Boot zu nehmen.

Gruß
Guido

Das es nicht in Ordung ist, die Post der MA zu lesen, will ich
hier nicht kommentieren.

Warum antwortest Du dann auf eine Frage, die genau dies wissen will?

Abgesehen davon ist Deine Aussage falsch.

2 Like

Ich bin der Ansicht, dass es sich hierbei um betriebliche Mails handelt (wurde ja so gesagt, es wurde irgendetwas Dienstliches organisiert), in denen zusätzlich private Meinungen transportiert wurden. Dabei bleiben die Mails dienstlich und die darf der Chef genauso wie Briefpost lesen, oder?

Ansonsten schließe ich mich da Niels an.

Jemand hat auf dem Firmen-PC in einer Firmen-Mail an einen Firmen-Kollegen über die Firma gelästert. Dabei ist er erwischt worden und hat einen Anschiss kassiert. Ich würde da ehrlich gesagt, meinen Mund halten und nicht noch einen Aufstand machen, weil meine Persönlichkeitsrechte angeblich so schmählich missachtet wurden. Ich frage mich wirklich, woher immer diese Einstellung kommt, dass Mistmachen irgendwie dann doch in Ordnung ist, wenn man der anderen Seite ebenfalls ein Fehlverhalten nachweisen kann.

Zweimal Unrecht ergibt immer noch kein Recht und Angriff ist nicht immer die beste Verteidigung, daher wäre es vielleicht im geschilderten Fall sinnvoller, sich für evt. unangemessene Bemerkungen zu entschuldigen und anschließend mal den Sachverhalt zu klären, über den sich A und B so aufgeregt haben, dass Sie sich zu diesen Bemerkungen haben hinreißen lassen.

Gruß, Inli

Hallo

Der „Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz“ schreibt dazu:

_Bei der Frage, ob der Dienstherr E-Mails seiner Mitarbeiter lesen darf, muss zwischen dienstlichen und privaten E-Mails unterschieden werden. Bei E-Mails, die im Namen des Arbeitgebers verschickt bzw. empfangen werden, gilt der Arbeitgeber als „Benutzer“ und darf diese daher grundsätzlich lesen.

Allerdings muss auch bei einer systematischen Überwachung des E-Mail-Verkehrs dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers Rechnung getragen werden. Hierbei hat immer eine sorgsame Abwägung zwischen dem genannten Persönlichkeitsrecht der Bediensteten und dem Direktionsrecht des Arbeitgebers stattzufinden. Es sind die Maßnahmen mit geringster Eingriffsintensität zu wählen (z.B. nur stichprobenartige Überwachungen oder lediglich Kontrolle des Zeitpunkts der Absendung und der Empfängeradresse und nicht des Inhalts der E-Mail selbst).

Erkennbar private E-Mails dürfen auch bei einem Verbot des Versendens und Empfangens privater E-Mails im Normalfall nicht gelesen werden. Gleiches gilt natürlich, wenn die Privatnutzung ausdrücklich oder konkludent erlaubt ist. In diesem Falle ist eine Überwachung grundsätzlich unzulässig, so dass der Arbeitgeber in der Regel weder E-Mails lesen noch Verbindungsdaten aufzeichnen darf. Auch das Lesen fremder E-Mails im Vertretungsfall, z.B. bei Erkrankung des Mitarbeiters, ist bei der gestatteten privaten Nutzung ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen unzulässig. Die Mitarbeiter müssen deshalb – wie bereits erwähnt – dazu eine entsprechende schriftliche Einwilligung erteilen.

Besteht ein konkreter Missbrauchsverdacht (z. B. „ausschweifender“ E-Mail-Verkehr, Austausch von Dateien mit strafbarem Inhalt oder Verrat von Dienstgeheimnissen), sind Protokollierung und Einsichtnahme von E-Mails durch den Dienstherrn erlaubt, soweit dies vorher bekannt gegeben wurde und neben der Dienstvereinbarung mit dem Personalrat wiederum eine schriftliche Einwilligungserklärung aller Betroffenen vorliegt. Eine Protokollierung darf auch ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgen, wenn sie zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung, zur Sicherung des ordnungsgemäßen Betriebs der Verfahren oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist. Eine Auswertung der Protokolle zur Verhaltens- und Leistungskontrolle ist unzulässig.

Die Beschäftigten sollten im Übrigen bei ihren Kommunikationspartnern darauf hinwirken, dass an sie adressierte private E-Mails im Betreff (Kopf-Zeile der E-Mail) z. B. mit „privat“ gekennzeichnet werden. Ausgehende private E-Mails sollten in gleicher Weise gekennzeichnet werden._

=> http://www.datenschutz-bayern.de/technik/orient/priv…

Gruß,
LeoLo

Super Argumente.

Würde Dir glatt einen * verpassen. Darf leider noch nicht.

Schöne Grüße vom Canadier