Ich bin derzeit Auszubildender und habe ein kleines Problem: Vor meiner Ausbildung habe ich an einem Auswahlverfahren teilgenommen, welches bei Bestehen eine kostenlose Ausbildung zur Folge hatte. Wenn man nicht bestand, musste man die Kosten selber tragen. Ich habe bestanden und mein Arbeitgeber hat mir meinen Arbeitsvertrag ausgehändigt in dem schwarz auf weiß steht: „Die Kosten der Ausbildung trägt der Arbeitgeber“. Nun habe ich mich vor ein paar Monaten beim Arbeitsamt um eine Auszubildendenförderung bemüht, welche zb. das Fahrtgeld beinhaltet. Heute kam ein Brief vom Arbeitsamt, in dem steht, dass mein Fahrtgeld bewilligt wurde und zusätzlich bekomme ich die kompletten Ausbildungsgebühren erstattet. Sie würden dem Maßnahmeträger (mein Arbeitgeber) überwiesen, damit ich die Ausbildung nicht bezahlen müsse. Da mein Arbeitgeber mir nun schon vertraglich zugesichert hat,dass ER die Kosten der Ausbildung trägt, wer bekommt nun das Geld?
Allerdings kann ich Dir bei diesem Thema nicht wirklich helfen, da ich mich in diesem Bereich nicht auskenne.
Aber ich vermute mal, dass Dir diese Förderung gar nicht zusteht, da Du für die Ausbildung nicht selbst finanziell aufkommen musst.
Das einzige, was ich Dir in dieser Situation raten kann, ist dass Du Dich am besten mit Deinem Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur in Verbindung setzt und ihn bzw. sie dazu befragst.
Kosten werden nur demjenigen erstattet, der sie auch hatte.
Die Ausbildungskosten hatte Ihr Arbeitgeber. Bei den Fahrtkosten kann das anders sein.
Ihnen ist aber unbenommen, mit dem Arbeitgeber die Situation zu besprechen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen freiwillig eine einmalige Sonderzahlung gewähren, so dass sie beide profitieren.
das hört sich aber nach einer Doppelförderung an. Wenn der Ausbilder keine Kosten für die Ausbildung erhebt, ist es für dich kostenlos und du brauchst nicht beim Arbeitsamt nochmal Fördergelder für die Ausbildung beantragen.
Es sei denn hat dir der Ausbilder gesagt, du sollst dich selber um die Kostenübernahme kümmern oder aber du willst dem Ausbilder ein Geschenk machen und doch die Gebühren bezahlen…
Nun hast du, soweit ich verstehe, beim Arbeitsamt einen Antrag auf Förderung gestellt und sie bekommen. Was steht in den Förderbedigungen darin? Geht es nur um Ausbildungsgebühren und Fahrkarten?
Wenn ja, dann
bekommt das Geld:
für Fahrkarten - Gelderstattung - du
Ausbildungsgebühren zahlst du ja nicht, weil du durch das Auswahlferfahren durch bist, also das Geld geht an das Arbeitsamt zurück.
Kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ich denke aber, dass der Arbeitgeber das Geld bekommt und nicht du, sonst würdest du ja doppel (einmal Arbeitgeber, einmal Arbeitsamt) Leistung empfangen.
meiner Meinung nach stehen dem Arbeitgeben die Fördermittel zur Ausbildung zu sonst würde die Arge das Geld nicht dahin überweisen.
Das Fahrgeld und die Aufwendungen um zur Arbeit zu kommen steht natürlich dem Azubi zu.
Hallo,
ich hoffe, du hast inzwischen eine Lösung. Auf jeden Fall bekommst du das Geld nicht.
Ich verstehe die Entscheidung des AA zwar nicht. Da hat wohl einer nicht lesen können. Im Zweifelsfall geht das Geld aber an deinen Arbeitgeber. Dann wärst du diesem gegenüber nicht verpflichtet.
Im Übrigen finde ich die Vorgehensweise deines AGebers gelinde fragwürdig. Die Kosten eines Auwahlverfahrens den Durchgefallenen in Rechnung zu stellen, halte ich für unzulässig und eine Ausbildung ist in der Regel kostenlos (oder bewegst du dich etwa auf der höheren Mangement-Ebene). Von daher s.o.