Darf der arbeitgeber geleistste mehrarbeit-/überst

darf der vorgesetzter/arbeitgeber die mehrarbeit-überstunden so abfeiern lassen wie es ihm paßt?

Hallo (= freundliche Anrede)

Kommt drauf an.

Je detaillierter die Frage, um so detaillierter die Antwort.

Gruß (= freundliche Verabschiedung)
LeoLo

Auch einmal hallo,

ja, darf er. Genau wie der Urlaub auch terminlich abgesprochen werden muss, da der laufende Betrieb in der Firma ja weitergehen muss.

Es gibt allerdings Fälle, in denen in GBVs oder Einzelvertraglich Überstunden etc. geregelt sind. Man muss auch Überstunden und Mehrarbeit differenzieren; Überstunden = angeordnet; Mehrarbeit =Dein persönliches Ding. Wenn, dann gibt es eine Regelung für Überstunden, die z.B. durch Sonntagsarbeit angehäuft wurden oder zu bestimmten Uhrzeiten und auch vorher mit dem Betriebsrat und Chef abgestimmt und genehmigt.

In den GBVs könnte zum Beispiel geregelt sein „Wenn Du einen Sonntag arbeitest und dadurch Überstunden hast, garantieren wir Dir den Folgetag als Ausgleich“ oder sinngemäss ähnliches.

Grüsse, Tanit.

Wenn man keine Ahnung hat…

ja, darf er.

oder auch nicht - je nachdem, was vereinbart ist.

Genau wie der Urlaub auch terminlich abgesprochen
werden muss, da der laufende Betrieb in der Firma ja
weitergehen muss.

Und was wäre bei genehmigtem Urlaub, und im Nachhinein erkrankt die ganze Abteilung?
Dann ginge der laufende Betrieb nicht weiter - und dennoch hat der urlaub Bestand.

Man muss
auch Überstunden und Mehrarbeit differenzieren; Überstunden =
angeordnet; Mehrarbeit =Dein persönliches Ding.

Zur korrekten Begrifflichkeit sei Dir dieser Artikel ans Herz gelegt
http://www.rechtstipps.net/pub/566/mehrarbeit-uebers…

Wenn, dann
gibt es eine Regelung für Überstunden, die z.B. durch
Sonntagsarbeit angehäuft wurden oder zu bestimmten Uhrzeiten
und auch vorher mit dem Betriebsrat und Chef abgestimmt und
genehmigt.

Kannst du das bitte verständlich formulieren?

In den GBVs könnte zum Beispiel geregelt sein…

Das ist es wohl, was LeoLo mit „kommt darauf an“ meint.

Also erst einmal bitte ich tausend Mal um Entschuldigung, dass ich hier scheinbar Artikel kommentiere , wozu ich scheinbar gewissen Verhaltensmustern zufolge kein Recht habe. Mein Forum, mein Forum, mein Forum :wink: Bääääh gleich kriegst Du ein Lolli.
Ich frage mich langsam, ob hier irgendwem geholfen ist dadurch, das immer auf Artikel oder Gesetzte verwiesen wird. Das Ding hier heisst „wer-weiss-was“ und nicht „Gesetzedurchlesen“. Ich definiere das so, dass man gemeinsam ERfahrungen und Tipps erörtert und eine Hilfestellung abgeben kann. Aber gut - fehlverstanden.
Wenn die Abteilung krank ist = „höhere Gewalt“ und nicht zu planen. Wozu muss ich wohl sonst meinen Chef um Urlaubsplanung und -genehmigung bitten? Dann könnte ich ja sonst einfach sagen „ich mach ab heute drei Wochen Urlaub, tschö“.
Korrekte Begrifflichkeiten :smiley: wenn ich das schon höre. Muss ich mir echt nichts zu durchlesen, ich kenne die „korrekten Begrifflichkeiten“ und weiss auch, wie wann und wo ich Mehrarbeit oder Überstunden abfeiern darf. Also von daher gebe ich lieber keine Anmerkungen mehr, wenn das immer so absolut … kommentiert wird nur weil sich Leute hier darauf spezialisieren, alle anderen als dumm abzustempeln.

ja, darf er.

oder auch nicht - je nachdem, was vereinbart ist.

Da würde ich Dir gern ein paar Gesetzesbücher ans Herz legen… :wink:

Genau wie der Urlaub auch terminlich abgesprochen
werden muss, da der laufende Betrieb in der Firma ja
weitergehen muss.

Und was wäre bei genehmigtem Urlaub, und im Nachhinein
erkrankt die ganze Abteilung?
Dann ginge der laufende Betrieb nicht weiter - und dennoch hat
der urlaub Bestand.

Wirklich - das ist mit Abstand der unüberlegteste Satz, den ich hier je gelesen habe (abgesehen natürlich von meinen :wink:)

Man muss
auch Überstunden und Mehrarbeit differenzieren; Überstunden =
angeordnet; Mehrarbeit =Dein persönliches Ding.

Zur korrekten Begrifflichkeit sei Dir dieser Artikel ans Herz
gelegt
http://www.rechtstipps.net/pub/566/mehrarbeit-uebers…

Später. Unterschiede liegen ja wohl auf der Hand. Das ist schon selbstsprechend. Überstunden - Mehrarbeit. War ja auch mein Einwand. Nur Unwissende schmeissen mit Artikeln um sich, weil sies selbst eben nicht wissen, gell :wink:

Wenn, dann
gibt es eine Regelung für Überstunden, die z.B. durch
Sonntagsarbeit angehäuft wurden oder zu bestimmten Uhrzeiten
und auch vorher mit dem Betriebsrat und Chef abgestimmt und
genehmigt.

Kannst du das bitte verständlich formulieren?

Für Idioten: Am Wochenende, abends ab 20 Uhr und morgens vor 5 Uhr sind keine normalen Arbeitszeiten sondern genehmigungspflichtige Überstunden.

In den GBVs könnte zum Beispiel geregelt sein…

Das ist es wohl, was LeoLo mit „kommt darauf an“ meint.

Kommt drauf an - seeeehr präzise :smiley:

Also alles in allem: Viel Erfolg :wink:

Dann also…bitte!

Also erst einmal bitte ich tausend Mal um Entschuldigung, dass
ich hier scheinbar Artikel kommentiere , wozu ich scheinbar
gewissen Verhaltensmustern zufolge kein Recht habe. Mein
Forum, mein Forum, mein Forum :wink: Bääääh gleich kriegst Du ein
Lolli.

Pardon?
Wenn du ein Problem damit hast, dass dein brutal an rechtlichen Fakten vorbeischießender Blödsinn hier als solcher kommentiert wird, dann bist du hier tatsächlich falsch.

Ich frage mich langsam, ob hier irgendwem geholfen ist
dadurch, das immer auf Artikel oder Gesetzte verwiesen wird.

Natürlich ist dem so.
Es ist zumindest keinem geholfen, wenn Leute irgendwelchen Blödsinn von sich geben und die fragenden Menschen in eine völlig falsche Richtung rennen lassen.
Ich mache dir ja keinen Vorwurf, dass du keine Ahnung hast, aber bei Korrekturen von echten Experten - zu denen ich mich jetzt gar nicht mal zähle - sollte man das einfach mal hinnehmen und sich nicht selbst noch lächerlicher machen, als es ganz automatisch passiert, wenn einem Experten dauernd widerlegende Fakten unter die Nase reiben.

Das Ding hier heisst „wer-weiss-was“ und nicht
„Gesetzedurchlesen“. Ich definiere das so, dass man gemeinsam
ERfahrungen und Tipps erörtert und eine Hilfestellung abgeben
kann.

Genau das geschieht hier.
Du gibst einen Tip, der faktisch ganz einfach falsch ist und wirst korrigiert.
Würde der falsche Tip unkommenteirt stehen bleiben, wäre keinem geholfen.

Wenn die Abteilung krank ist = „höhere Gewalt“

Und wieder schmeißt du mit Begriffe um dich, deren Bedeutung du nicht kennst.
Das, was du meinst, nennt man Betriebsrisiko, nicht höhere Gewalt.
Ich verzichte jetzt mal auf einen weiterführenden Link, denn Google solltest du selbst bedienen können.

Korrekte Begrifflichkeiten :smiley: wenn ich das schon höre. Muss
ich mir echt nichts zu durchlesen, ich kenne die „korrekten
Begrifflichkeiten“

Offensichtlich nicht.

und weiss auch, wie wann und wo ich
Mehrarbeit oder Überstunden abfeiern darf.

Das spreche ich gar nicht ab.
Dass DU DEINE Verhältnisse kennst, mag sein, dass du sie als allgemein verbindlich präsentieren möchtest, ist zwar niedlich aber nun mal aus arbeitsrechtlicher Sicht irrelevant.

Also von daher gebe
ich lieber keine Anmerkungen mehr,

Gute Idee!

oder auch nicht - je nachdem, was vereinbart ist.

Da würde ich Dir gern ein paar Gesetzesbücher ans Herz
legen… :wink:

Dann nenne mir doch mal ein zitierfähiges Gesetz, wenn du hier schon so laut rumtönst!

Genau wie der Urlaub auch terminlich abgesprochen
werden muss, da der laufende Betrieb in der Firma ja
weitergehen muss.

Und was wäre bei genehmigtem Urlaub, und im Nachhinein
erkrankt die ganze Abteilung?
Dann ginge der laufende Betrieb nicht weiter - und dennoch hat
der urlaub Bestand.

Wirklich - das ist mit Abstand der unüberlegteste Satz, den
ich hier je gelesen habe (abgesehen natürlich von meinen :wink:)

Was genau ist daran falsch?

Man muss
auch Überstunden und Mehrarbeit differenzieren; Überstunden =
angeordnet; Mehrarbeit =Dein persönliches Ding.

Zur korrekten Begrifflichkeit sei Dir dieser Artikel ans Herz
gelegt
http://www.rechtstipps.net/pub/566/mehrarbeit-uebers…

Später. Unterschiede liegen ja wohl auf der Hand. Das ist
schon selbstsprechend. Überstunden - Mehrarbeit. War ja auch
mein Einwand. Nur Unwissende schmeissen mit Artikeln um sich,
weil sies selbst eben nicht wissen, gell :wink:

Nur Unwissende schreiben solch einen Blödsinn.
Du hast hier mit Begriffserörterungen um dich geschmissen, die falsch sind, ich habe dir einen Link präsentiert, der in einer Art verfasst ist, von der ich dachte, dass sie von deinem Intellekt aufgenommen werden kann.

Wenn, dann
gibt es eine Regelung für Überstunden, die z.B. durch
Sonntagsarbeit angehäuft wurden oder zu bestimmten Uhrzeiten
und auch vorher mit dem Betriebsrat und Chef abgestimmt und
genehmigt.

Kannst du das bitte verständlich formulieren?

Für Idioten:

Sorry, es ist nicht meine Schuld, dass du ein Problem mit der deutschen Grammatik hast - da fehlt einfach nur etwas.

Am Wochenende, abends ab 20 Uhr und morgens vor 5
Uhr sind keine normalen Arbeitszeiten sondern
genehmigungspflichtige Überstunden.

Rechtssichere Quelle?

Kommt drauf an - seeeehr präzise :smiley:

Immer noch besser, als mal pauschal einen derart an der Realität vorbeirasenden Blödsinn von sch zu geben, wie es dir eigen ist.