Darf der Arbeitgeber kündigen weil

… man sich weigert für weniger Geld zu arbeiten? Und was macht man dann?
Meiner Freundin wurde unterbreitet das sie jetzt einen Euro weniger verdienen sollte und sie in einem anderen Restaurant arbeiten soll. Sie lehnte ab und jetzt soll ihr gekündigt werden.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Der AG kann natrülich nicht einseitig den Arbeitsvertrag ändern. Er kann eine Änderungskündigung ausprechen.

Sollte der AG kündigen, muss Deine Freundin halt klagen.
Dort wird sie wohl mit ziemlicher Sicherheit gewinnen.
Gruß
Daniel

hallo, bin kein Experte für Arbeitsrecht, aber sieh doch mal unter Änderungskündigung nach. Wenn der Arbeitgeber die Vertragsbedingungen ändern will kann er dies mit einer Änderungskündigung machen.Verschlechtern sich die Arbeitsbedingungen, kann man dagegen klagen, aber ob man gewinnt ? Ist wohl ein Fall für den Anwalt.

Gruß Koni

Hallo,
sofort, auch wenn noch nicht gekündigt, zum Arbeitsgericht. Dort kann man diesen Vorfall schildern.
Entweder Du bekommst einen Tipp was zu machen ist oder dass du gleich streitest beim Arbeitsgericht. Wie lange arbeitet die Freundin dort bereits? Handelt es sich um eine Gastrokette?
Kannst dich gern nochmals melden. Viel Glück

Hallo,
ohne Info. über Vertragsinhalt kann die Frage nicht beantwortet werden.
Trotzkopf

das geht nur im Rahmen einer „Änderungskündigung“, d.h. sie bekäme einen neuen Vertrag. Will sie den nicht, kann ihr „betriebsbedingt“ gekündigt werden, aber nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist. dagegen kann sie dann klagen und schlägt vielleciht eine Abfindung raus.
Viel Erfolg!

Hallo bazthebanjup,
mit den Informationen ist die Frage nur schwer, bzw. nicht zu beantworten.

Was steht im Arbeitsvertrag?
Meist gibt es einen Passus, der einen Einsatz in anderen Filialen vorsieht.
Wird die Arbeit dort geringer entlohnt wäre es möglich.

Aber das ist alles nur spekulativ.

Gruß
Borkuschter

Hallo,

wie bitte??? Wo arbeite Deine Freudin denn!!

Natürlich kann sie nicht einfach gekündigt werden (über 6 Monate ist sie ja sicherlich beschäftigt), dafür haben wir ja das Kündigungsschutzgesetz. An ein paar Regeln muss der Arbeitgeber sich schon dran halten.

Die wichtige Frage ist: Wieso soll es denn weniger Geld geben? Und wieso soll sie in einem anderen Restaurant arbeiten?

hallo,

der AG hat ein Direktions- und Weisungsrecht, er kann kündigen mit einer Änderungskündigung. Aber wo ist eigentlich das Problem, „anderes Restaurant, 1 Euro weniger“; liegen die Ursachen nicht wo ganz anders ?

Hallo, soviel ich weiss darf der Arbeitgeber nicht so einfach das Gehalt kürzen. Ihre Freundin muß damit einverstanden sein. Auch muß es schriftlich festgehalten werden. Bitte wende Dich aber diesbezüglich vielleicht direkt an die Gewerkschaft, auch wegen der Kündigung. Hier bekommt man in solchen Situation immer einen kostenlosen Rechtsrat bei Mitgliedschaft. Über google, kann man auch eine Hotline anrufen. Hier erreicht man, spezielle Rechtsanwälte die fürs erste Auskunft geben können. Man muss eben die Kosten des Anrufs bezahlen.

Freundliche Grüße
und alles Gute für die Zukunft

Ja, das kann passieren. Weitere Infos dazu findest du unter http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsre…

sorry da weis ich leider keinen rat,nur das sie zum anwalt für arbeitsrecht gehen sollte