Darf der Arbeitgeber Pause berechnen bei Geschäftsessen?
Hallo,
Man MUSS ja lt. Deutschen Gesetz nach 6 Stunden eine mind. 30 min pause einlegen. (Wir haben Stechkarten zur Kontrolle)
Wenn ich jetzt in der Mittagspause nicht „steche“ und „durcharbeite“ da ich bei einem Geschäftsessen war, ist es rechtens, dass mein arbeitgeber mir eine Halbe stunde abzieht?
Bin festangestellt auf stundenbasis und überstunden (was die 30 minuten ja sind) wären eigentlich eine halbe überstunde für mich…
in meinen augen ist es rechtens da es keinerlei vorschriften gibt wie diese pause dokumentiert wird bzw ob sie das überhaupt werden muss. es gibt die glocke am band in der fabrik, oder stechuhren oder eben garnichts.
dein arbeitgeber wird dir das schon aus 2 gründen selbst anrechnen. einerseits will er keinen ärger haben mit fehlenden pausen wenn das mal kontrolliert wird oder dann in der stundenabrechnung nicht sitmmt.
und er spart sich eine halbe stunde die er extra zahlen muss.
Hi,
das Geschäftsessen ist wie es der Name schon sagt geschäftlich, und somit keine Pause. Dein Arbitgeber muss dich „zwingen“ deine Pause zumachen, damit er keine Schwierigkeiten bekommt. Ist so gang und gebe…bei uns wird die Pause (wenn wir sie nicht gemacht haben) als Ü-Std hinten angehängt…aber grundsätzlich darf er das.
sie sind verpflichtet eine pause zu machen und der arbeitgeber darf ebenfalls gegen das gesetz nicht verstoßen. auf dieser art werden sie diszipliniert das arbeitszeitgesetz ebenfalls einzuhalten. es ist dann ihr problem wenn sie ohne pause trotzdem durcharbeiten.
ja er darf. Wen der AG verlangt dass die gesetzlichen Pausen eingehalten werden, ist das auch eine Fürsorge, damit die MAs nicht überlastet werden und die gesetzlichen Richtlinien eingehalten werden. Überspitzt könnte man auch in der Pause über dienstliche Angelegenheiten sprechen. Das ergibt ebenfalls keine Überstunden. Leg Deine Geschäftsessen doch einfach außerhalb der Pausenregelung.
Der Arbeitgeber würde sich strafbar machen wenn er ihnen die Pause nicht gewähren würde.In ihrem Arbeitsvertrag müsste über diese Problematik eine entsprechende Klaussel vorhanden sein, wie sie diese Problem entsprechen und für jede von Vorteil geregelt wird. Wenn nicht, sollten sie das schnellst möglich nach holen. Bis dahin würde ich einfach eine halbe Stunde später ausstechen (auschecken).
NUn ja, scheinbar verlangt der Arbeitgeber das du die Pause machst und hält sich damit an das Gesetz.
Du hast die Anweisung ( nehm ich an) und dr AG rechnet es so auch ab. Bei event. Problemen ist er damit raus und wenn du dich nicht daran hältst, ist es dein Privatvergnügen und mgl. auch deine Haftung.
Grüße
normalerweise wird die Pause automatisch belastet und die Arbeitgeber sind auch dazu verpflichtet zu überprüfen, dass die Pausenzeiten eingehalten werden. In den meisten Arbeitsverträgen ist allerdings dann geregelt, dass diese Pause dann nicht vergütet wird.
Weiteres sollten Sie sonst mit Betriebsrat oder Gewerkschaft klären, da ich kein Einblick in Ihren Arbeitsvertrag habe.