Darf der Arbeitgeber Pausenzeiten "falsch" abziehen?

Hallo,

wir haben seit diesem Monat ein neues Zeitprogramm.
Dieses zieht Pausen automatisch ab.
Wäre generell ja kein Problem, allerdings verfälscht es ja meine Angaben.
Wenn ich zur Pause steche und „nur“ 28 Minuten Pause machen, werden mir trotzdem 30 Minuten abgezogen.

Ist das rechtens? Ich sehe es irgendwie nicht ein, der Firma diese Minuten zu schenken.

Das liegt wohl daran, dass der Arbeitgeber ab einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden verpflichtet ist, mindestens 30 Minuten Pause zu gewähren, sonst drohen ihm ggf. Sanktionen. Damit du als Arbeitnehmer nicht seine Fürsorge unterläufst, zwingt er dich auch über die Zeiterfassung zur Einhaltung.

Hallo,

wenn der AG keine Arbeitsleistung innerhalb der Pause verlangt, muß er diese - dann unaufgeforderte - Arbeitsleistung auch nicht bezahlen.
Das Problem löst sich ganz einfach, wenn du Deine gesetzlichen Mindestpausenzeiten einhältst. Dazu bist Du auch als AN verpflichtet.

&Tschüß
Wolfgang

Ist man dazu eigentlich auch dann verpflichtet, wenn die Arbeitszeit ungefähr 6 Stunden dauert, manchmal weniger, manchmal ein bisschen mehr? - Einfach immer pünktlich Schluss machen wäre sehr unpraktisch, es ist insgesamt viel weniger Arbeit, wenn man den Arbeitsgang komplett abschließt. Nur ist es vorher nur so ungefähr klar, wie lange das dauert. - Muss man dann trotzdem Pause machen? Also, beispielsweise nach 6 Stunden eine halbe Stunde Pause, und dann noch eine Viertelstunde arbeiten?

Hallo,

6 Stunden ist die absolute gesetzliche Höchstgrenze für ein Arbeiten ohne Pause. Bei 6:00 Std. muß die gesetzliche Pause von mindestens 30 Min. gemacht werden - egal, wie lange dann noch gearbeitet wird.

Der AG ist verpflichtet, diese Grenzen zu überwachen. Hält ein AN trotz entsprechender Ansage des AG diese Grenzen nicht ein, ist dies ein Abmahnungsgrund und im Wiederholungsfall auch ein Grund für eine (fristlose) Kündigung.

&Tschüß
Wolfgang

Ja - was genau ist an § 4 ArbZG nur so unverständlich?Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“

Entweder erledigst du demnach deine Aufgaben innerhalb von genau 6,0 Stunden, stempelst aus und gehst oder musst sie nach 6,X Stunden für exakt 30 Minuten unterbrechen um sie anschliessend zu beenden: „Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs (…) Stunden (…) insgesamt zu unterbrechen.“

Der AG darf dir keine ununterbrochene Arbeitszeit von 6,X Stunden vergüten, damit du eine halbe Stunde früher Feierabend machen kannst noch eine Unterbreechung von 28 Minuten akzeptieren :open_mouth:

G imager

Und wofür soll so ein Gesetz gut sein? Reine Schikane?

Übrigens habe ich mal ein Gerichtsurteil gelesen, wonach die Arbeitnehmer jeweils am Freitag keine Pause machten, sondern regelmäßig nach sechseinhalb oder sechseinviertel Stunden nach Hause gingen, und der Arbeitgeber durfte nicht einfach den Lohn für eine Pause abziehen.

Das mag dann stimmen, wenn die AN Montag bis Donnerstag auf ihre zusätzliche(n) Pause(n) außer den 30 Minuten verzichten und diese Mehrarbeit am Freitag von der täglichen AZ abgezogen wurde. An der Regelung des § 4 ArbZG kommt der AG aber dennoch nicht vorbei.

Ne, der Fall war anders. Ich habe nochmal danach gegoogelt. Hier ist der Fall besser erklärt, als ich das könnte.

Trotzdem stimmt offensichtlich das, was du hier schreibst: