Darf der Arbeitgeber Provisionen unterschlagen?

Guten Tag,
habe eine Frage Ich selbst bin ein Angestellter eines Handelsvertreters eines Versicherungsunternehmens.
Vor einiger Zeit habe ich ein Vertrag abgeschlossen
wofür 900 EUR Provision fliesen sollten.
Bei meiner Abrechnung stellte ich mit erstaunen Fest das die Provision zwar auf mein Vermittlerkonto gebucht ist, bei der Gehaltsabrechnung jedoch nicht berücksichtigt wurde.
Nach Nachfrage an AG kam nur die Aussage " sein Kunde" Somit hat er meine Provision einfach unterschlagen. Das Problem was ich hier noch sehe, ist das ich ja Stornohaftzeit habe, Das heist ja das wenn der Vertrag ins Storno geht ich auf meinem Buchungskonto ein minus mit 900 Eur habe obwohl ich es nie bezahlt bekommen habe ist das Verhalten meines AG rechtens ? gibt es irgendwelche Urteile ??
Bitte um Hilfe da ich mir dieses nicht gefallen lassen will.

Hallo,

wieso brauchst du dafür ein Urteil?

Wenn du den Vertrag vermittelt hast, wird auch irgendewo deine Vermittler- oder Mitarbeiternummer auf dem Vertrag auftauchen. Also solltest du nachweisen können, dass es dein Abschluss ist.

Wenn dein AG nicht darauf eingeht gibt es einige wenige Möglichkeiten, das wäre aber wohl eher ein Thema fürs Arbeitsrechtsbrett.

Aber ich würd erstmal mit meinem Chef sprechen mit dem Nachweis, dass du Abschlussvermittler bist.

Grüße

Lars