Darf der Arbeitgeber Urlaub eintragen ohne Einwilligung des Arbeitnehmers?

Folgende Situation: Der Arbeitgeber trägt einfach Urlaub ein bei einem Arbeitnehmer weil dieser einen Tag zuhause war wegen Auftragsmangel. Der Arbeitnehmer hat genug Stunden auf dem Zeitkonto und sagte dem Arbeitgeber ausdrücklich das er für den Tag wo er zu Hause war die Stunden vom Zeitkonto abziehen soll, aber der Arbeitgeber hat einfach Urlaub eingetragen. Das ist schon öfter passiert als es dem Arbeitnehmer aufgefallen ist hat er den Arbeitgeber darauf angesprochen und der Arbeitgeber sagte: Die Urlaubstage kann der Arbeitgeber selber eintragen wenn er will ohne dass der Arbeitnehmer das wünscht bzw. den Urlaubstag beantragt.

Die Frage: Darf der Arbeitgeber das so einfach oder nicht?

Annahmeverzug !
Hallo,

im geschilderten Fall darf der AG grundsätzlich weder Urlaub noch Zeitguthaben verwenden, da er alleine das Risiko des Auftragsmangels zu tragen hat - das sogenannte „Betriebsrisiko“ gem. § 615 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html

Ausnahmen bei Zeitguthaben (nicht aber bei Urlaub) sind nur möglich, wenn dies eindeutig arbeits- oder tarifvertraglich geregelt ist.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

also ich bin jetzt echt zu faul, alle Urteile zu posten.

Das ist doch klar, ein Zeitkonto hat eigentlich genau diesen Sinn. Viel Arbeit, viel Stunden, reziprok eben anders.

Urlaubstage können nicht vom Arbeitgeber ohne Kenntnis verfügt werden, es sei denn, es gibt wirtschaftliche Zwänge und dann ist das auch begrenzt.

Hier ein link zum lesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsurlaub

Hoffe, das hilft.

Gruß