Darf der Arbeitgeber Wohneigentum erfragen?

Hallo zusammen,

darf der Arbeitgeber (Bsp.: Immobilien-Unternehmen) von seinen Angestellten erfragen, ob diese (selbstgenutztes oder vermietetes) Wohneigentum besitzen?

viele Grüße

Dieter

Fragen darf der vieles.

Das man darauf wahrheitsgemäß antworten muss wage ich sehr zu bezweifeln.

Hallo
der Bewerber sollte dann aber sagen, dass er diese Frage nicht beantworten will. Ob das allerdings dem AG gefällt?
Bei einer Lüge ist doch das Vertrauensverhältnis von Anfang an gestört und der AG hat schon einen wichtigen Grund für die Kündigung.
Gruß Michael

Es geht nicht um neue Mitarbeiter sondern um die gesamte (zumeist langfristig beschäftigte) Belegschaft. Sicherlich ist es richtig, dass bei einer Lüge das Vertrauen gestört wäre (wenn es denn aus anderen Gründen nicht sowieso schon gestört ist).

Ich finde es nur - milde ausgedrückt - sehr dreist eine solche Antwort zu verlangen. Mir wäre es nur wichtig zu wissen, ob bei einer Weigerung der Beantwortung dieser Frage rechtliche Konsequenzen drohen könnten?

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Der AG möchte hier selbst an den Mitarbeitern noch was verdienen - sprich ihm eine Wohnung andrehen.
Gruß Michael

Hallo,

ich würde als erstes meinen AG fragen, warum ihn das interessiert, ob das irgendeinen Einfluss auf die Arbeit hat. Wo die Vor- oder Nachteile liegen, wenn man zur Miete wohnt, oder wenn man eine Wohnung oder ein Haus sein Eigentum nennt. Dann ist zumindest klar, welches Interesse der AG an diesen Informationen hat, die ihn auf den ersten Blick nichts angehen.

Grüße

man kann hier ruhig die unwahrheit sagen, auch wenn der arbeitgeber rausbekommt das man gelogen hat, ist das egal, berechtigt auch nicht zur kündigung. in dem fall arbeitsgericht anrufen. zerstört auch nicht das vertrauensverhältnis da diese fragen laut agb nicht berechtigt sind.
der arbeitgeber wird zwar versuchen mit anderen grund zu kündigen, aber dann ist lohnfortzahlung bis zum ende der kündigung laut urteil pflicht des AG.