Darf der Arzt die Behandlung verweigern?

Darf ein Arzt die Behandlung aufgrund fehlenden Überweisers (den man aber sofort nachreicht) verweigern?
10 Euro Praxisgebür bezahlt, (Überweiser konnte nicht ausgestellt werden da der andere Arzt schon zu hatte und keine 10 Euro zusätzlich auf grund Zeitmangel - voll berufstätig 2 kinder-)dabei. sont nie probleme gab immer ne lösung längjähriger patient

Hallo !

Wenn es so war,langjähriger Patient,warum sollte es da die geschilderten Probleme geben ? Patient unterschreibt eine Zahlungsvereinbarung,die 10 € innerhalb kurzer Frist zu überweisen.

Hier ist es ja noch etwas arbeitsintensiver für die Praxismitarbeiter,es soll auf eine Überweisung gewartet werden,weil 10 € schon mal woanders bezahlt.
Da kassiert man i.d.R. die 10 € erneut ein und zahlt sie dann bar wieder aus,wenn Ü-Schein kommt. Wenn nicht, hat man das Geld schon und es ist buchungsmäßig OK.

Er darf es aber ablehnen,solange es kein Notfall mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung ist.
Warum wäre es unzumutbar,einen neuen Termin zu machen,2 quengelnde Kinder hin oder her ?
Aber ich kenne keinen Arzt,der es so machen würde. Das belastet die Praxismitarbeiter am Tresen ja noch mehr,eine Viertelstunde sich das Gejammer anzuhören,das gibt doch nur Aufruhr dort,wer will denn das in seiner Praxis haben ?

MfG
duck313