Hallo,
ich möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und habe mir dafür die Krankenakten aller meiner Ärzte „besorgt“, soll heißen, ich habe mein Recht auf Einsichtnahme wahrgenommen und mir Kopien fertigen lassen.
Bei einem Arzt gab es extreme Probleme damit, die Helferin wußte nichts von diesem Recht und stellte sich quer, als sie dann doch überzeugt war und der Arzt es ihr erlaubt hatte, kopierte sie mir zwar die Akte, aber weigerte sich daraufhin, mir eine Versicherung zu unterschreiben, dass es sich um die vollständige Akte handelt. Da ich das nicht selbst überprüfen konnte, forderte ich diese Bestätigung dann später schriftlich direkt beim Arzt ein, woraufhin dieser mir für seine Unterschrift unter die Versicherung (ohne Vorankündigung) 5€ + Porto in Rechnung stellte. Der Posten nennt sich „Beglaubigung“.
Nun steht laut einem Gerichtsurteil dazu jedem Patienten eine solche Versicherung zu, wenn er die Vollständigkeit nicht einwandfrei überprüfen kann und deshalb glaube ich nicht, dass diese Gebühr berechtigt ist. Die Einsichtnahme in die Akte kostet ja auhc nichts - außer den Kopiergebühren von 50 cent/ Seite.
Was meint ihr?
Hallo,
da es sich bei der Bescheinigung ja um eine Sonderleistung handelt, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht vergütet wird, halte ich die Gebühr für gerechtfertigt. In anderen Bereichen erfolgen Dienstleistungen / Becheinigungen ja auch nicht umsonst.
mit freundlichem Gruß
BüNo
ich möchte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und
habe mir dafür die Krankenakten aller meiner Ärzte „besorgt“,
soll heißen, ich habe mein Recht auf Einsichtnahme
wahrgenommen und mir Kopien fertigen lassen.
Bei einem Arzt gab es extreme Probleme damit, die Helferin
wußte nichts von diesem Recht und stellte sich quer, als sie
dann doch überzeugt war und der Arzt es ihr erlaubt hatte,
kopierte sie mir zwar die Akte, aber weigerte sich daraufhin,
mir eine Versicherung zu unterschreiben, dass es sich um die
vollständige Akte handelt. Da ich das nicht selbst überprüfen
konnte, forderte ich diese Bestätigung dann später schriftlich
direkt beim Arzt ein, woraufhin dieser mir für seine
Unterschrift unter die Versicherung (ohne Vorankündigung) 5€ +
Porto in Rechnung stellte. Der Posten nennt sich
„Beglaubigung“.
Nun steht laut einem Gerichtsurteil dazu jedem Patienten eine
solche Versicherung zu, wenn er die Vollständigkeit nicht
einwandfrei überprüfen kann und deshalb glaube ich nicht, dass
diese Gebühr berechtigt ist. Die Einsichtnahme in die Akte
kostet ja auhc nichts - außer den Kopiergebühren von 50 cent/
Seite.
Was meint ihr?
Hallo,
ja, in dem Fall darf der Arzt eine Gebühr verlangen, die in seinem Ermessensspielraum liegt. Prinzpiell hat jeder Patient nach BGB/SGB und dem VVG Versicherungsvertragsgesetz ein Recht auf Einsicht in die Patientenunterlagen. Die Kopien, die angefertigt werden (man kann sich letztlich ja die gesamte Akte nicht im Kopf behalten), etwaige Kopien von Röntgen etc. und die ARBEIT des Arztes müssen hingegen vom Patienten bezahlt werden.
Bei Ihrem Fall handelt es sich vielmehr um ein Auskunftsersuchen und um keine Beglaubigung.
Der Arzt kann immer nur für die Vollständigkeit SEINER erfassten Unterlagen sprechen, nicht aber für Mitbehandler oder außenstehende mitbehandelnde Ärzte (Röntgen in der Klinik).
Nach 203 SGB-VII ist der Arzt verpflichtet, den Patienten in die Akten kostenlos „reinzuschauen“ zu lassen, nicht aber, die Akte gar mitzugeben oder zu kopieren. Diese Unterlagen sind wegen der Dokumentationspflicht und Aufbewahrungsfrist Eigentum des Arztes. Der Kopierdienst ist immer eine Ermessensache.
Sie haben Glück gehabt, dass Sie „nur“ mit 5 Euro dabei waren. Bei Berufsgenossenschaften werden um Schnitt 18 EURO erhoben, weil auf gesonderten Mitteilungsblättern bestimmte Fragen beantwortet werden müssen. Eine Kopie der Akte reicht hier nicht.
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen.
Viele Grüße
Silvia
Warum wegen der Kleinigkeit so viel Aufregen, mir wäre es nicht Wert. Die Nerven die sie bei der Geschichte wegen der 5,-€ verlieren kostet sie ihre Gesunheit weil sie grübeln, weil sie sich ärgern und weil sie nicht mehr schlafen können ohne daran zu denken, der ganze Tag wird von diesem negativen Gedanken dominiert.
WOZU?
Sie können sich darüber ärgen, SIE MÜSSEN ABER NICHT.
Ich würde es bezahlen und dem Arzt alles gute wünschen - dann würde ich diesen Ärger loslassen.
Wissen sie, wenn sie positive Energie da rein geben, kommt potenziert positive Energie von wo anders zu ihnen zurück. Probieren sie es aus.
-)
lg
Anna