Darf der Chef 1. Hilfe Kurs verlangen?

Ich arbeite in einem Metallbaubetrieb im Büro und soll als einzige einen Erste Hilfe Kurs machen, d.h. also als Ersthelfer fungieren. Ist mein Chef dazu berechtig, dass von mir zu verlangen? Gibt es dafür irgendwelche Paragraphen im Arbeistrecht?
Außerdem soll ich an einem Erste Hilfe Kurs am Wochenende teilnehmen. Samstags und Sonntags. Muss er mir diese Zeit bezahlen?

Hallo Keysy,

ja, dein Chef darf von dir die Teilnahme am erste Hilfe Kurs verlangen. Geregelt ist das in den §15 und 28 der BGV A1 (Unfallverhütungsvorschrift), wonach die Versicherten (der Berufsgenossenschaften) verpflichtet sind, die Unternehmner bei der Einhaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bestmöglich zu unterstützen. Dabei gibt es nur für Personen, die körperlich oder psychisch nicht in der Lage sind erste Hilfe zu leisten, eine Ausnahme.
Da der Lehrgang aber aus betrieblichem Interesse gemacht wird, denke ich mal, dass dein Chef dir die Tage auch bezahlen muss, oder die die Möglichkeit zum Ausgleich geben muss. Hier bin ich aber leider nicht wirklich „Gesetzesfest“…

Ja. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet Ersthelfer auszubilden. Rechtsgrundlage über die Anzahl ist §10 Arbeitsschutzgesetz und §26 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( BGV A1).
In Betrieben bis zu 20 Beschäftigten bis zu einem Ersthelfer.
Da es eine Bestellung durch den AG ist, muß diese auch durch ihn honoriert werden. Bei Krankheit ist ein Atest vorzuweisen.
Mfg
ML