Darf der Chef auf E-Mails zugreifen?

Hallo,

ich habe im Internet schon etwas über den Zugriff auf E-Mails gelesen. Allerdings habe ich nichts zu gemeinsamen E-Mail-Accounts gelesen.
Angenommen ein paar Mitarbeiter teilen sich eine gemeinsame E-Mailadresse z.B. [email protected]. Der Chef ruft per Handy, Tablet und PC alle Mails der anderen Accounts automatisch mit ab, nutzt die Accounts aber selbst sonst nicht für den E-Mail-Verkehr. Der Chef sieht also alles von überall aus. Ist das erlaubt?

Viele Grüße
Tato

Guten Abend!

Ja.

Es ist nicht zu begründen, dass ein Chef nicht wissen darf, was an betrieblichen Vorgängen geschieht. Noch vor wenigen Jahren liefen alle Vorgänge per Telex, Telefax oder brieflich. Die Vorgänge lagen in Papierform vor, waren also Geschäftspapiere. Niemand wäre auf die Idee gekommen, zu fragen, ob der Chef die Geschäftspapiere sehen darf.

Noch vor wenigen Jahren hätte sich niemand beschwert, wenn er einen „Anschiss“ wegen z. B. Skatspielens während der Arbeitszeit kassierte. Heute wundern sich manche Leute, warum sie während der Arbeitszeit (!) (die in der Größenordnung von 50 € oder mehr pro Mannstunde kostet) nicht privat im Internet daddeln dürfen. Seltsam.

Gruß
Wolfgang
.

Danke für die Antworten.

Ich kam nur zufällig auf diese Frage. Für mich ist es selbstverständlich, privat und beruflich voneinander zu trennen. Jedoch sehe ich rein moralisch schon einen Unterschied, ob es sich um einen „persönlichen Bereich“ handelt (also personalisierte Mailadresse) oder um einen gemeinschaftlichen. Im Internet fand ich nur Angaben zu ersterem. Ansonsten war für mich die Antwort nur logisch, aber Recht ist nicht immer logisch, daher habe ich nachgefragt :wink:

Hallo,

„Moral“ ist idR keine juristische Dimension.

Rechtlich macht es grundsätzlich keinen Unterschied.

&Tschüß
Wolfgang

Moin

Nein, so weit geht es nun aber nicht. Es gibt Daten, insbesondere personenbezogene, auf deren Einsicht jemand per se Anspruch hätte, nur weil er in einer Führungsposition ist.

In unserem Unternehmen wurde beispielsweise die Verarbeitung der personellen Stundenverschreibung wieder eingesourced, das heißt von einem externen Unternehme zurück auf Unternehmensserver unter Unternehmensadministration verlegt. Nun bedurfte es einer neuen Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung, die den Einblick letztgenannter in die Daten beschränkt und jeden Zugriff loggt.

Grüße

1 Like

Es ist doch wohl hoffentlich rein geschäftlicher Mail-Verkehr der nur für geschäftliche Angelegenheiten genutzt wird und nur dafür genutzt werden darf.

Und natürlich hat der Chef das Recht sämtliche Geschäfts"post" -seinen Betrieb betreffend - zu lesen.

Letztlich sogar alle Daten, die in den betrieblichen Computern herumschwirren, wenn private Nutzung nicht ausrücklich erlaubt ist.

Die Regelung fúr den Datenschutz ist normal so:
Ist eine private Nutzung von Internet und E-Mail in der Firma gestattet, darf der Chef nicht zugreifen. Ist eine private Nutzung strikt untersagt, darf der Chef auf alles zugreifen.
Hier sollte der Betriebsrat im Bilde sein, welche Regelungen getroffen sind. Kann von Firma zu Firma verschiedentlich gehandhabt werden.