Darf der chef bei saisonaler arbeit über den

… urlaub bestimmen.
Hallo
Ich arbeite in einem kleinen Betrieb mit sechs Angestellten und haben alle einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Durch unsere Auftragslage in unserer Niederlassung die etwa von März bis oktober geht möchte unser Chef das wir in dieser Zeit keinen Urlaub nehmen, obwohl 3 Angestellte Schulpflichtige Kinder haben.
darf er das???

Hey,
dein Chef darf zwar eine Urlaubssperre verhängen, aber nicht für 8 Monate. Auf Arbeitnehmer mit schulpflichtige Kinder muss er auch Rücksicht nehmen, und die haben Anspruch auf Urlaub in den Sommerferien, soviel wie ich weiß. Bei uns im Betrieb haben immer zuerst die Eltern von schulpflichtigen Kindern Urlaub bekommen, und hinterher eben der Rest. Das hat immer prima geklappt.
Sprecht noch einmal mit eurem Chef darüber, das kann er so einfach nicht regeln. Auftragslage schön und gut. Kann er denn keine Aushilfen einstellen ?

Gruß
Schnucki

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Bei Saisonarbeit ist die Arbeit auf einen sehr kleinen Zeitraum begrenzt. Zum Urlaubsanspruch steht sicher was im Arbeitsvertrag. Bitte mal nachschauen. Sie schreiben, dass der Betrieb klein ist. Der Chef ist in dieser Zeit auf jeden angewiesen. Das betriebliche Interesse ist mit dem Privaten abzustimmen. Nur ein funktionierender Betrieb sichert Ihren Arbeitsplatz.
Mit freundlichen Grüßen.

Hallo,

grundsätzlich sind betriebliche Belange bei der Urlaubsplanung zu berücksichtigen. Aber auch schulpflichtige Kinder. Ich meine, dass die betrieblichen Belange höherwertig sind und der Arbeitgeber grade bei saisonalem Geschäft entsprechende Urlaubssperren erlassen darf.
Die genaue Rechtslage dazu kann ich aber auch nicht zitieren. Z.B. Gewerkschaften könne da sicher qualifiziertere Auskunft geben.

hallo
er darf das nur wenn es im arbeitsvertrag steht
gruss

Ja

Hallo
sicher darf er das dazu ist der Betrieb zu klein und wenn die Auftragslage stimmt dann geht es ja wohl nicht anders

Mfg. Wischmopp

Hallo
der Zeitraum ist etwa von März bis ende Oktober also auch in den Sommerferien.

Sehr geehrte ® Muckie68, Ihnen gefällt meine Antwort nicht. Sie gibt Ihnen kein Druckmittel. Es ist nicht wichtig, wann eine Saisonarbeit ist, sonder was in Ihrem Arbeitsvertrag (wörtlich) steht. Bitte wenden Sie sich an eine Gewerkschaft. Es werden auch Nichtmitglieder beraten. Es gilt die Regel reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber.
Mit freundlichen Grüßen.

Hallo
der Zeitraum ist etwa von März bis ende Oktober also auch in
den Sommerferien.

Hallo,

Sorry, das ich mich jetzt erst melde, aber ich war in der Reha.

Ja, er darf. Es ist für den Betrieb ein aussergeöhlicher Mehraufwand entstanden und um die Aufträge termingerecht einzuhalten, darf er einmalig eine Urlaubssperre verkünden.

Mfg

Angela06

Das weiss ich leider nicht… Viel Glück!