Mein Sohn hat seit 4 Wochen ein Job in der Gastronomie. Er hat für 340€ gearbeitet. Gestern sollte das Gehalt ausgezahlt werden. Der Chef hat ihm nur 159€ ausgezahlt mit der Begründung das er nur die Stunden zahlt wenn Umsatz gemacht wird, die restliche Zeit wo also kein Umsatz gemacht wird ist unbezahlt.
Übrigens kann man für zu spät gezahlten Lohn (also für den Rest von 340 Euro - 159 Euro) pauschal 40 Euro verlangen (so eine Art Schadenersatz soll das wohl sein). - Ich kenne eine, die ihren AG verklagt hat, und die hat diese Pauschale für jeden Monat zugesprochen gekriegt, in dem zu wenig Lohn gezahlt wurde (den fehlenden Lohn natürlich zusätzlich), die hatte allerdings einen guten Rechtsanwalt.
In dem Fall:
Ab zum Arbeitsgericht und einen neuen Job suchen!
Dort gibt es eine Rechtsantragsstelle, die beim Formulieren der Klage hilft (Beratung gibt es da ausdrücklich nicht) - die Mahnung (ist eh überflüssig, da sich der AG bereits im Verzug befindet) sowie den Mahnbescheid kann man sich sparen.
Hat er eine Durchschrift der elektronischen Anmeldung (DEÜV) wegen des Beginns einer Beschäftigung erhalten?
Hat er eine Abrechnung erhalten?
Wird der Mindestlohn gezahlt?
Dabei solltest du aber berücksichtigen, dass bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht jeder seinen Rechtsanwalt selber bezahlt, egal, ob man den Prozess gewinnt oder nicht.
Falls du also keine Rechtsschutzversicherung hast, lohnt sich das nur, wenn der Streitwert wenigstens genauso hoch ist wie das zu erwartende Honorar.