meinem Bekannten ist es etwas kurioses geschehen. Er ist Außendienstmitarbeiter. Ihm wurde ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt, auch zur privaten Nutzung (dafür muss er es wie üblich versteuern). Vor Kurzem hat sich der Bekannte mit seinem Chef überworfen, worauf der Bekannte krank wurde. Dies hat der Chef zu Anlass genommen, dem Bekannten fristgerecht zum 31.07.2016 zu kündigen. Er verlangte gleichzeitig die sofortige Rückgabe des Autos. Dies hat mein Bekannter verweigert, da das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet ist. Gestern ist dann festgestellt worden, dass das Fahrzeug verschwunden ist. Es kann ein normaler Diebstahl durch Dritte sein. Aber eher liegt die Vermutung nahe, dass sich der Chef oder ein Beauftragter in die zur Wohnung des Bekannten gehörenden Tiefgarage eingeschlichen und sich das Auto mit dem Zweitschlüssel einfach so weggenommen hat. Wie schätzt ihr diesen Sachverhalt in juristischer Hinsicht ein? Zumindest Hausfriedensbruch?
Zu allererst muss ich anmerken, dass ich kein Jurist bin und somit keine Rechtsberatung geben kann und auch nicht will. Sollten juristische Schritte eingeleitet werden ist in jedem Fall die Beratung durch einen Anwalts das Beste.
Ich würde klar sagen, das, sofern ein Vertrag über die Nutzung des Firmenwagens bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses besteht, dies nicht einseitig gekündigt werden kann. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, muss es formal gekündigt sein und natürlich darf man nicht in ein Gebäude eindringen um eine Sache zu entwenden, selbst wenn sie einem gehört. Das dies ein Diebstahl ist, liegt mindestens nahe.
Auf jeden Fall hat der Arbeitnehmer in einem solchen Fall nicht nur das Recht über das Auto zu verfügen, sondern auch die Pflicht es zu erhalten. Und da der Arbeitgeber in dem dargestellten Fall versäumt hat mitzuteilen, wo sich das Fahrzeug aufhält würde ich auf jeden Fall eine Anzeige wegen Diebstahls gegen Unbekannt stellen, denn wenn der Arbeitnehmer dies versäumt und daus Auto nicht vom Arbeitgeber entwendet wurde könnte er sich sogar Schadensersatzpflichtig machen.
Ohne Kenntnis der Vertragsbedingungen für das überlassene Kraftfahrzeug läßt sich zu der Frage überhaupt nichts sinnvolles beitragen.
Hallo,
sofern die Nutzung des Dienstwagens vertraglich vereinbart wurde, kann auch idR der Dienstwagen nicht einfach so vom AG zurückgefordert werden - zumindest nicht ohne Änderungskündigung.
Evtl. Klauseln in Arbeitsverträgen zur vorzeitigen Rückgabe des Dienstwagens sind in vielen Fällen rechtswidrig, wenn die Privatnutzung ausdrücklich mitvereinbart wurde.
Eine ganz gute Zusammenfassung zu dem Thema findet sich hier:
Auf jeden Fall sollte der AN den Verlust bzw. Diebstahl des Dienstwagens unbedingt anzeigen. Der AN kann ja seinen Verdacht ggü. den Beamten, die die Anzeige aufnehmen, mitteilen.
Sollte der AG den Dienstwagen sich widerrechtlich angeeignet haben, kommen durchaus zusätzliche Schadensersatzforderungen des AN für evtl. erhöhten Aufwand im Privatbereich in Frage. Der AN sollte allein schon wegen der Rückgabeforderung - unabhängig vom Verbleib des Fahrzeuges - auch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen.
&Tschüß
Wolfgang
Auf jeden Fall Polizei informieren, weil es auch Diebe sein könnten. Über weitere Schritte werden die Beamten Auskunft geben.
Dann geht zur Polizei und meldet den Wagen als gestohlen. Vermutungen nützen da nichts. ramses90