Hallo,
eine Altenpflegerin, welche schon lange Jahre in einem Heim tätig ist bekommt von den Angehörigen einer verstorbenen Bewohnerin ein Geschenk.
Dies hat keinen hohen finanziellen, dafür einen großen ideellen Wert.
Die Angehörigen schenken es ganz ausdrücklich der Altenpflegerin.
Diese nimmt das Geschenk allerdings nicht sofort mit, sondern möchte der Form halber noch die Erlaubnis des Chefs einholen.
Die Angehörigen ziehen von dannen und werden wohl auch nicht mehr gesehen, da diese sehr weit weg wohnen.
Nun fragt die Altenpflegerin ihren Chef ob sie nun dieses Geschenk annehmen dürfe. Bew. ist ja tot und es entsteht ja eigentlich kein Vorteil mehr daraus.
Nun untersagt der Chef die Annahme und wünscht, dass das Geschenk vernichtet werden solle.
Begründung:
Die Arbeitnehmerin hätte ja mal unterschrieben, dass sie keine Geschenke von Bewohnern annehmen dürfe.
Dies ist zwar so korrekt, aber das Geschenk kam ja nicht vom Bewohner und kann somit ja nicht als Bestechung o.ä. gesehen werden.
Es sollte lediglich ein Andenken sein.
Altenpflegerin ist sehr traurig, weil Bew und sie sich nahe standen.
Kann der Chef den verlangen, dass das Geschenk zerstört wird? Oder kann es auch an eine gemeinnützige Einrichtung gespendet werden?
Nochmals sei zu erwähnen, dass es nicht darum ging sich zu bereichern, sondern um ein Andenken zu erhalten.
Aber das ist rechtlich vermutlich ganz egal 
Vielen Dank für Antworten,
Gruß Jenny