Laut AV werden Überstunden auf Wunsch des Arbeitnehmers ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen. Darf der Chef ohne zu Fragen nun plötzlich die Überstunden auszahlen?
Hallo, sei doch froh, dass überhaupt was ankommt!
Laut AV werden Überstunden auf Wunsch des Arbeitnehmers
ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen. Darf der Chef ohne
zu Fragen nun plötzlich die Überstunden auszahlen?
Laut AV werden Überstunden auf Wunsch des Arbeitnehmers
ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen. Darf der Chef ohne
zu Fragen nun plötzlich die Überstunden auszahlen?
Ich kann hier nicht helfen, weiß darüber zu wenig. Bitte um Verständnis.
Hallo, sei doch froh, dass überhaupt was ankommt!
Laut AV werden Überstunden auf Wunsch des Arbeitnehmers
ausbezahlt oder in Freizeit ausgeglichen. Darf der Chef ohne zu Fragen nun plötzlich die Überstunden auszahlen?
Es sind mal eben 123 Stunden die auf einmal ausgezahlt werden sollen !!!
Klassische Antwort: Das kommt drauf an!
Im Prinzip kann er das nicht so einfach. Das Zeitguthaben gehört Dir und Du hast die entsprechende Verfügungsgewalt. Könnte aber sein, dass es eine anderslautende Betriebsvereinbarung (mit dem Betriebsrat?) gibt oder etwas dazu im Tarifvertrag steht.
Gruß
Ernst