nehmen wir einmal an das ein mitarbeiter in einer firma klaut oder sachen mutwillige unterschlägt…
das ganze kommt ans licht und der arbeitnehmer muss vermutlich zurecht seinen arbeitsplatz räumen.
darf der vorgesetzte in der firma den ehemaligen arbeitskollegen erzählen was vorgefallen ist??
ist ja durchaus möglich das dies der beschuldigten person unangenehm ist.
ist sowas ein verstoß gegen das datenschutzgesetz, üble nachrede oder gar rufmord??
Die Wahrheit sagen, ist erlaubt. Nicht der Chef, sondern der Dieb hat sich hier schuldig gemacht. Allerdings muss der Chef seine Aussagen im Zweifel auch belegen können, vgl. § 186 StGB ("…wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist…").
wenn die polizei noch in dieser sache ermittelt und noch keine 100% beweise auf seinem schreibtisch liegen??
Hallo,
in dem Text des Paragraphen steht: „erweislich“ und NICHT etwa „beweislich“ o.ä.
Ahoi.
in dem Text des Paragraphen steht: „erweislich“ und NICHT etwa
„beweislich“ o.ä.
Und wo liegt da für dich der Unterschied?