Darf der Chef einer Kfz-Werkstatt in der Werkstatt, den Unkleideräumen und Duschen das warme wasser abstellen um Geld zu sparen?
Hallo Grußloser,
was hat den Chef denn so auf die Palme gebracht?
MfG
Moin, nick,
was macht der Mitarbeiter, falls der Chef das nicht darf?
Wenn schon mal daran gespart werden muss, steht der Betrieb eh kurz vor der Pleite. Zeit, sich nach was Neuem umzusehen.
Gruß Ralf
Nein.
Anhang zur Arbeitsstättenverordnung.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/anh…
_4. Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte
4.1Sanitärräume
(1) Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsplätze als auch in der Nähe von Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden.
(2) Waschräume nach § 6 Abs. 2 Satz 2 sind
a) in der Nähe des Arbeitsplatzes und sichtgeschützt einzurichten,
b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert reinigen können; dazu muss fließendes warmes und kaltes Wasser , Mittel zum Reinigen und gegebenenfalls zum Desinfizieren sowie zum Abtrocknen der Hände vorhanden sein ,
c) mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern.
Sind Waschräume nach § 6 Abs. 2 Satz 2 nicht erforderlich, müssen in der Nähe des Arbeitsplatzes und der Umkleideräume ausreichende und angemessene Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser (erforderlichenfalls mit warmem Wasser), Mitteln zum Reinigen und zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung stehen.
(3) Umkleideräume nach § 6 Abs. 2 Satz 3 müssen
a) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein,
b) mit Sitzgelegenheiten sowie mit verschließbaren Einrichtungen ausgestattet sein, in denen jeder Beschäftigte seine Kleidung aufbewahren kann.
Kleiderschränke für Arbeitskleidung und Schutzkleidung sind von Kleiderschränken für persönliche Kleidung und Gegenstände zu trennen, wenn Umstände dies erfordern.
(4) Wasch- und Umkleideräume, die voneinander räumlich getrennt sind, müssen untereinander leicht erreichbar sein._
Einen solchen Krieg mit seinen Beschäftigten kann ein Arbeitgeber nur gewinnen, wenn den Beschäftigten die unzähligen (und in ihrer Summe praktisch von niemandem nirgends, am wenigsten von Ordnungsbehörden) einhaltbaren Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzregeln unbekannt sind.
Gruß
smalbop
Moin, nick,
was macht der Mitarbeiter, falls der Chef das nicht darf?
Wenn schon mal daran gespart werden muss, steht der Betrieb eh
kurz vor der Pleite. Zeit, sich nach was Neuem umzusehen.
—Oder regt den Chef auf, dass nach dem Duschen das Warmwasser fließt und fließt und fließt und es nicht an der fiannziellen Situation liegt?
Schönen Tag noch.
Gruß Ralf
DANKE!
Hi!
Einfach mal ein fettes Danke für einen sinnvollen Beitrag, der sich nicht nur (im Gegensatz zu den anderen Antworten) mit der Frage befasst, sondern auch noch eine korrekte Antwort mit Quelle beinhaltet.
Gruß
Guido