… Also das Paar ist seid knapp über ein Jahr verheiratet… wollen sich nun trennen in beiden Interesse, dem Mann gehört die Wohnung auf Miete er besaß die Wohnung schon vor der Ehe die Frau ist dann dazu gezogen… meine Frage ist nun darf er sie ohne weiteres nun einfach vor die Tür setzten ???
Hallo lonelysoul,
ich bin natürlich kein Rechtsexperte. Aber die Wohnung war vorher schon seine Mietwohnung und bleibt somit auch seine Miehtwohnung. Also hat er wohl das Recht, der Frau zu sagen, sie möge bitte wieder aus seiner Wohnung ausziehen.
Vielleicht sind die beiden ja nicht so zerstritten, dass sie noch so lange dort wohnen bleiben darf, bis sie eine neue Wohnung für sich gefunden hat
aber er darf sie nun so ohne weiteres vor die Tür setzten auch wenn sie keine Unterkunft Möglichkeit hat?
Hallo,
wenn die Eheleute sich geeinigt haben , dass sie auseinandergehen, muß die die FRau ja wohl gehen,wenn der der Mann seine Wohnung behalten will.
Er muß sie ja deswegen nicht gleich rausschmeißen, schließlich sind sie ja noch verheiratet . Jeder hat ja auch moralisch ein Stück Fürsorge für den Partner.
Wenn die Frau dann doch nicht freiwillig gehen will,
kann der Mann ja das Schloß auwechseln, dann kann sie auch nicht mehr in die Wohnung.
Es ist aber immer besser man bespricht das vorher in Ruhe.
Schließlich hat man sich ja auch mal geliebt , sonst hätte man ja nicht geheiratet.
Gruß Mike
Hallo lonelysoul,
es ist ja wohl ein Streit bis aufs Messer. Leider bin ich kein Rechtsgelehrter und weiss nicht, was erlaubt ist und was nicht. Von meinem Gefühl her würde ich sagen, er darf es, da es seine Wohnung ist und vorher auch schon war.
Es wäre für Deine Bekannte natürlich gut, wenn sie innerhalb ihrer Familie für eine gewisse Zeit unterkommen könnte oder aber bei einer Bekannten oder einer guten Freundin.
Ich würde Deine Bekannte zum Sozialamt schicken. Dort soll sie dann ihren Fall schildern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand zwangsweise „unter der Brücke“ schlafen muss.
Vielleicht können Deiner Bekannten auch eine der folgenden Organisationen helfen:
http://www.awo.org/dienstleistungen/beratung-und-hil…
http://www.bagw.de/index2.html
http://www.caritas.de/43227.html
Soweit ich auf die Entfernung kann, stehe ich Deiner Bekannten weiterhin gerne zur Verfügung.
Aufmunternde Grüße von Jörg
aber er darf sie nun so ohne weiteres vor die Tür setzten auch
wenn sie keine Unterkunft Möglichkeit hat?
Hallo
Mietrechtlich: Ist die Ehefrau Vertragspartner im Mietvertrag? Wenn nicht, dann ja.
Familienrecht: Trennungsjahr, Möglichkeit der Partnerin, sich in adäquater Zeit eine neue Wohnung zu suchen, ein neues Leben aufzubauen. Dann eher nicht.
Hier ist eher das Familienrecht gefragt.
Das müsste also genauer geklärt werden.
Sorry, da kann ich leider nicht helfen.