Darf der Ex-Partner mitbestimmen wer Babysittet nach Trennung?

Hallo,
meine Freundin und ich sind jetzt seid über 1 Jahr in einer festen Beziehung.
Meine Freundin hat eine nun 3 Jährige Tochter mit gebracht.
Jetzt heißt es auf einmal der Ex (und Vater) hätte das Recht, mit zu entscheiden wer auf die Kleine aufpasst wenn meine Freundin Termine hat. Da er mich schon seid immer ablehnt und das Verhältniss echt mies ist, will er nun nicht mehr das ich dann aufpasse.

Hat er das Recht wirklich? Gibt es dazu einen Gesetzestext?
Mir kommt das sehr spanisch vor, weil dann in schwierigen Trennungen der Ex ja prizipiel jede/n ablehnen könnte nur um den ehemaligen Partner eins auszuwischen.

Vielen Dank für schnelle Antwort

Hallo,

wenn er das halbe Sorgerecht hat, kann er durchaus ein Wörtchen bei der Betreuung mitreden. Das setzt aber voraus, dass er dann auch für eine adäquate Betreuung sorgt bzw. sie selber übernimmt. Aber prinzipiell wird er damit wahrscheinlich nicht durchkommen.
Und ich bin mir nicht sicher, ob die Mutter nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, da das Kind ja bei ihr wohnt. Wenn dem so ist, dann müsste der Vater schon genau beweisen können, warum Du nicht in der Lage sein solltest, auf das Kind aufzupassen.

Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, kann er sich gehackt legen.

Gruß,

twilight666

Hallo CheDudeMan,

wer das Kind betreut ist eine Alltagsentscheidung, die jeder selber treffen kann. Der Vater kann während seinem Umgang entscheiden, wer das Kind hütet, und die Mutter während ihrer Betreuungszeit.

http://www.paritaet.org/vamv/kindschaftsrecht.html#s…

L G D e n n i s

hmmm, nun, …war den die mutter mit dem vater verheiratet und haben diese gemeinsames sorgerecht? wenn nicht , wenn sie alleiniges sorgerecht hat , kann sie alleine über die belange des kindes entscheiden, das zum ersten, dann glaube ich nicht das er die den umgang mit seinem kind verbieten kann da du mit diesem kind und seine mutter in einer eheenlichen gemeinschaft wohnst und somit dich auch um das kind kümmerst.
einen umgang zwischen vater und kind gibt es unabhänig davon , wer das sorgerecht hat, auch wenn dem vater das umgangsrecht abgesprochen werden sollte, so steht das umgangsrecht dem kinde zu. somit hat das kind auf umgang alle 2 wochen, jedes 2te wochenende von sa-auf sonntag beim vater zu verbringen, das ist so die regel. mehr weiss ich auch nicht zu.

Wer hat das Sorgerecht? Gibt es ein gemeinsames Sorgerecht? Falls ja, hat er ein Mitspracherecht, muss aber seine Ablehnung rechtsfähig begründen, nur nicht leiden können reicht nicht…Gründe wie Gefahr für das Kind, schlechter Einfluss (z.B. kriminelle Vergangenheit) etc.

Hallo CheDudeMan,
nicht der Ex-Partner, sondern allenfalls der Kindsvater könnte bei der Kindesbetreuung ein Mitspracherecht haben. Dies allerdings nur dann, wenn die von der Kindsmutter bestimmte Betreuung dem Kindeswohl widerspricht. Darüber entscheidet aber nicht der Kindsvater, sondern der Richter am Familiengericht.

Hallo, NEIN hat er nicht. Es sei den er versucht zu Klagen aber wenn ihr euch nichts zu Schulden habt kommen lassen ist auch dies sehr schwierig. LG Holger

Hallo CheDudeMan,
Deinem Nick nach könnte er Dir unterstellen Du konsumierst Drogen ;o) Damit hätte er die Möglichkeit Dich testen zu lassen und somit einen Grund Dich abzulehnen. Es finden sich auch weitere ähnliche Gründe, welche übers Jugendamt geklärt werden.
Grundsätzlich kann er die betreuung nicht einfach so ablehnen…
Gruß Petra

war deine Freundin mit dem Vater des Kindes verheiratet ? falls nicht hat die Mutter dass alleinige Sorgerecht als auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und kann selbst entscheiden wer in ihrer Abwesenheit das Kind betreut ! Wenn die Tochter ein gemeinsam eheliches Kind ist, hat der Vater auch mit das Sorgerecht was aber nicht gleichzustellen ist mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ! Dass hat in der Regel die Mutter wenn das Kind bei ihr im Haushalt lebt ! man sollte aber dem Vater einen geregelten Umgang mit seiner Tochter ermöglchen wenn das Wohl des Kindes dadurch nicht gefährdet wird ! Mein Rat : -> gehen Sie zu einer Rechtsberatung eines Fachanwaltes für Familienrecht !

mfg