Der gemeinnützige Verein beauftragt eine GbR. Wenn die
Gesellschaftler nun in Eigenleistung gehen würden, Materialkosten usw,
können sie bevor das Projekt beendet ist, Abschläge fordern, um nicht zu
stark in Eigenleistung gehen zu müssen?
Dann eben freiwillig, wenn die Argumente der GbR einleuchtend wären, warum sie einen Abschlag verlangt und nicht damit warten kann bis sie die Schlussrechnung stellt.
Man muss aber stets auf die Angemessenheit achten, also Abschlagshöhe muss im Verhältnis zu den bereits geleisteten Arbeiten stehen. Oder dafür eingekauftes Material muss dann auch auf der Baustelle vorhanden sein.
Gibt es nur eine richtige Art, wie die Rechnung der Auslagen auszusehen hat? Wenn alle Quittungen beiliegen und in der Rechnung die einzelnen Posten zusammengefasst werden, so müsste es doch in Ordnung sein.
Beispiel:
Quittung vom 12.11.15
Für Stühle in Höhe von 35 €
Quittung vom 23.11.15
Für einen Schrank in Höhe von 55 €
Hiermit stelle ich den von mir ausgelegten Betrag in Höhe von insgesamt 90 € in Rechnung.
Das Beispiel ist an den Haaren herbeigeszogen und natürlich bedarf eine Rechnung noch Einzelheiten wie Steuernummer, Anschrift, etc.
Doch generell müsste es so möglich sein oder?
Neben dem schon Gesagtem, es ist ja unbekannt, was alles gemacht werden soll, wenn aber, zumindest ein großer Teil, bei einem Händler gekauft wird, kann der Verein doch mal nachfragen ob Kauf auf Rechnung möglich ist. Der Versuch kostet nicht viel.