Darf der Hausmeister ohne Erlaubnis in meine Wohnu

Hallo Chris,

das ist ja alles etwas blöd gelaufen.
Da Du sie rausgeworfen hast, wirst Du wohl die Kosten für den nächsten Termin übernehmen müssen, denke ich.
Denn es ist Dein Verschulden gewesen, daß sie an dem Tag, obwohl Du ja da warst, die Arbeiten nicht durchführen konnten. Allerdings solltest Du dich informieren, ob sie an dem nächsten Termin noch andere Haushalte zu erledigen haben. Denn dann dürfen sie nicht die Kosten alleine auf Dich abwälzen. Vielleicht haben andere Haushalte im Haus den Kabelanschluss noch nicht und sie wären sowieso nochmalig im Haus. Dann entschuldige Dich aber bitte und erkläre die Situation.

Am besten ist es, Du sprichst mal mit der Hausverwaltung und fragst nach, ob sie noch andere Haushalte in absehbarer Zeit erledigen und ob Dein Haushalt dann aus Kostengründen auf den selbigen Tag gelegt werden kann.

Der Hausmeister darf nicht ohne Deine Einwilligung einfach in deine Wohnung. Das würde ich mir auch nicht gefallen lassen, sondern mich bei der Hausverwaltung beschweren. Denn sonst wird sowas unter den Teppich gekehrt. Mit dem Generalschlüssel darf man nur im Notfall (also bei Feuer, Wasser etc., wenn keiner da ist) in die Wohnung. Aber doch nicht bei so was. Wer weiß denn schon, wie oft er vielleicht schon bei Dir oder anderen war?
Dabei bitte immer sachlich bleiben, aber eine Stellungnahme der Hausverwaltung verlangen.

Unter den Umständen ist man vielleicht bereit, auf die Kosten für die neue Anfahrt der Firma zu verzichten. Einen Versuch ist es wert.

Gruß Ina

Servus,

ist unglücklich gelaufen, aber ohne deine einwilligung darf niemand einfach so in deine wohnung, außer es ist gefahr in verzug oder sowas ähnliches. dies ist hier nicht der fall.

mehr weiß jetzt in der kürze auch noicht.

grüße

Moin,
ein Hausmeister, genau wie jede andere Person, darf die Wohnung des Mieters nicht ohne Einwilligung des Mieters oder Gerichtsbeschluss betreten, außer es liegt Gefahr in Verzuge…
Normalerweise dürfte der Handwerker auch über keinen Schlüssel verfügen und so die Wohnung von sich aus öffnen können.
Demzufolge ist es verständlich, dass der Mieter sich um das unerlaubte Eindringen verärgert zeigt und die Handwerker der Wohnung verweist, insbesondere weil diese die Wohnung augenscheinlich unerlaubt betreten haben.
ABER: Die Arbeiten sind zu erlauben bzw. zu ermöglichen.
Also stehen hier zwei unterschiedliche juristische Aspekte auf der Matte:

  1. unerlaubtes Betreten: Mieter kann Klagen wegen „Hausfriedensbruch“ etc.
  2. Handwerker kann Kosten einfordern, da die angekündigten Baumaßnahmen wegen Mieterverschuldens nicht durchgeführt worden sind.

Zwei sehr unterschiedliche Aspekte, zwei im Moment aufgebrachte Parteien… Das spricht für ein Gespräch und eine Einigung.
Oder für einen ungewissen Rechtsstreit.
lg

Sehr geehrter Frager herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Die Antwort kommt ein wenig verspätet (Urlaub). Die Wohnung darf nur im Notfall geöffnet werden. Sie sind aber auch zur Mithilfe verpflichtet. Wenn die Arbeit abgeschlossen ist, freuen Sie sich und denken, Mist, dass ich eingeschlafen bin. Mit freundlichen Grüßen.