Darf der Hausmeister ohne Erlaubnis in meine Wohnu

In dem Haus in dem ich wohne ( Ca. 50 Wohnungen) wurde vor 2 Wochen eine Kabel-Verlegung in jeder Wohnung angefangen. Der Termin wurde an die Eingangstür des Hauses geklebt und jemand hat ihn nach kurzer Zeit abgerissen so das ich den Termin nicht wusste ( habe mich aber dummerweise auch nicht bemüht ihn herauszufinden).

Als ich von der Arbeit kam lag unter meiner Wohnungstür ein Zettel mit einem neuen Termin. Nachdem ich mir für diesen Tag frei genmmen habe und wusste das die Leute kommen habe ich mich gegen 12 etwas hingelegt und bin eingeschlafen.

Als es klingelte wurde ich wach und hörte im selben moment wie meine Wohnungstür aufging ?! Hausmeister inkl. 4 Elektrikertypen standen bei mir (halb im Flur) und ich stand in Boxershorts vor ihnen O.O Ich war so perplex und fühlte mich völlig überrumpelt das ich sie alle rauswarf , wütend über die Tatsache das sie einfach meine Wohnungstür öffnen und sind bzw wollten!

Sie sagten mir das sie eine weitere anfahrt machen und mir die Kosten stellen und sind weg …

Was kann bzw sollte ich machen ?! Habe ich unrecht und sie dürfen das ?

Was würdet ihr mir empfehlen …Vielen Dank für die Antworten!

Gruß Chris ( 21 , wohne alleine in der Wohnung ).

Hallo!
Klare Antwort: NEIN!
Wie ist er denn hineingekommen?
Das ist deine Wohnung, für welche du regelmäßig Miete zahlst(geh ich jedenfalls mal von aus) und da hast du somit Hausrecht und bestimmst wen du hineinlässt.
Auch wenn Du sagst du lässt die Handwerker gar nicht in die Wohnung können die ersteinmal nichts machen.
Sollte der Hausmeister mit Schlüssel hineingekommen würde ich mich mit dem vermieter in Verbindung setzten und ein neues Schloss auf seine Kosten verlangen, andernfalls Miete kürzen denn wer sagt dir denn das der Hausmeister nicht auch in die Wohnung geht und rumschnüffelt wenn keiner da ist.
Und für den fall das er die Tür gewaltsam geöffnet oder öffnen lassen hat würde ich dies ebenfalls melden und ggf. Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch stellen.
das ist meine Meinung…

Hallo Bellaphia

Er hat einen Ersatzschlüssel für jede Wohnung des Hauses.
Ich werfe ihm zwar keine böse absicht vor, jedoch ist es für mich unverständlich wie er einfach die Tür aufmachen kann …

Habe gerade eine Mailbox Nachricht meiner Vermieterin( Sekretärin) empfangen mit der dringlichen Bitte eines Rückrufs - Ich bin dazu verpflichtet sie reinzulassen ( Handwerker / Hausmeister ) andernfalls wird mir das Fernsehn ( geht um die Kabel-TV verlegung ) als Maßnahme „gestrichen“ ( was jetzt nicht allzu dramatisch wäre )

Hallo,
nachdem man Sie zweimal über einen Termin (rechtzeitig) informiert hatte, dürfen die das in der Tat!
Gruß, Zita

Hallo Zita,

Klar haben die mich inormiert,
jedoch ist es doch ein Angriff auf meine Privatsphäre ?!
Ausserdem hätte man anrufen können oder mir die die Kosten stellen können … aber einfach die Tür auf ?!

Hallo Chris,
grundsätzlich haben wir in Deinem Fall 2 Themen:

  1. Thema unerlaubter Zugang in Deine Wohnung…
    Da steht völlig außer Frage, daß das niemandem, außer Behörden mit entsprechender Legitimation, gestattet ist.Da kannst Du Dich bei einem Anwalt schlau machen.

2.Thema Termine für Arbeiten in Deiner Wohnung…
Dem Vermieter/Hausverwaltung muß zu Zwecken von Reparaturarbeiten oder ähnlichenm der Zugang gewährt werden.Allerdings kannst du dazu einen Termin vereinbaren, da ,an von Dir nicht willkürlich verlangen kann, wann du dir Zeit zu nehmen hast.
Wie das allerdings genau gesetzlich geregelt ist, solltest du einen Anwalt fragen. Wenn Du dann einen termin abgestimmt hast und Du dann nicht da bist und wieder ein neuer Termin gemacht werden muß, dann kann man dir duchaus diese separate ANfahrt in Rechnung stellen.
Grundsätzlich soltest Du dich aber nochmal bei einem Anwalt oder auch dem Mieterbund informieren.
Ich selber bin keine Anwalt, deshalb sind die Aussagen ohne Gewähr.

LG Daylighter

Hallo,
dieser Fall ist meiner Meinung nach recht eindeutig zu beantworten. Der Hausmeister hat kein Recht mit einem Schlüssel Ihre Wohnung zu betreten. Die Wohnung ist unverletzlich. Vergl. Art 13 Grundgesetz.

Liegt kein richterliches Urteil oder eine Gefahr vor, ist das Betreten der Wohnung ohne Ihre Erlaubnis evtl. sogar als Hausfriedensbruch zu sehen.

Wenn wirklich nur ein Zettel unter Ihrer Tür lag und Sie niemandem erlaubt haben Ihre Wohnung zu betreten, ist das Verhalten des Hausmeisters sehr problematisch.

Ob die Firma bzw. Ihre Hausverwaltung Ihnen nun extra Anfahrtkosten aufbrummen können, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
An Ihrer Stelle würde ich mich direkt an die Hausverwaltung wenden und dort den Sachverhalt schildern. Ein ausgebildeter Verwaltungsangestellter sollte sich der besonderen vom Grundgesetz geschützten Stellung der Wohnung im Klaren sein und bei den Anfahrtkosten einlenken. Hausmeister, wie ich aus Erfahrung weiß, wissen dies oft nicht.

Hallo Chris,

der Hausmeister durfte die Wohnung nicht betreten.
das ist Hausfriedensbruch und kann auch zur Anzeige gebracht werden.§ 123 l StGB
Denn Vermieter oder deren Hausmeister dürfen allenfalls im Notfall die Wohnungstüre öffnen lassen. Zudem sind alle schlüssel zur Wohnung dem Mieter auszuhändigen. Miete bedeutet, das man sein Eigentum gegen eine Gebühr auf Zeit abtrit. es ist nicht so, das Vermieter nach Gusto die vermieteten Wohnungen betreten dürfen.

Müssen Handwerker in die Wohnung hat der Hausmeister/Vermieter schriftlich dies vorab anzukündigen.
Scheinbar auch geschehen. Aber einfach Aufschließen und in die Wohnung eindringen ist nicht rechtens.

LG
tina

Hallo,

der Hausmeister darf nicht einfach die Wohnungstür öffnen.
Ein einseitig vorgegebener Termin berechtigt nicht zum eindringen in die Wohnung. Nur bei Gefahr in Verzug, oder um Schäden von Haus und Bewohner zu mindern bzw. abzuwenden darf die Wohnungstür geöffnet werden, Brand oder Wasserschaden ect.
Wenn sie allerdings den Termin bestätigt haben kann es durchaus rechtens sein eine erneute Anfahrt zu berechnen. Dann wären sie verpflichtet den Termin entweder vorher abzusagen, oder eine Person Ihres vertrauens zum aufpassen in die Wohnung zu setzen.

Grüße Michael

Hallo Chris,

erst einmal die Frage woher hat der Hausmeister einen Schlüssel für Deine Wohnung? Er darf nur mit Deiner Einwilligung einen Schlüssel für Notfälle aufbewahren. Die Wohnung darf er nur in Notfällen ohne Deine Einwilligung öffnen. Wenn er wegen einer Montage oder Reparatur in Deine Wohnung muss, dann nur mit vorheriger Anmeldung und nur mit Deiner Zustimmung.

Wenn die Reparatur allerdings durch Deine Schuld verzögert wird, dann können Dir die zusätzlichen Kosten berechnet werden. Schließlich war dir ja der Termin bekannt.

Gruß
Udo

Hallo Chris,
vorab: Ist es eine reguläre Wohnung, oder ein Zimmer in einem Wohn-/Studentenheim o.ä.? Hier gelten ggfs. abweichende Regelungen.
In Deine Wohnung durften die nicht einfach,
aber eine weitere Anfahrt dürfen sie Dir nach dem Rausschmiß in Rechnung stellen.
Wie wär’s, auf den Hausmeister zuzugehen und mit ihm zu sprechen, resp. ihm den Zutritt auch in Deiner Abwesenheit für diese Arbeiten zu erlauben?
MfG
virages

Hallo Chris,

bin keine Rechtsexperte aber:

  • ich bin relativ sicher dass der Hausmeister nicht einfach in die Wohnung darf wenn man nicht zugestimmt hat (Mitteilung ohne Ablehnung kann aber ggf. eine Zustimmung sein, liegt hier aber wohl nicht vor)
  • dennoch denke ich dass es zulässig ist dass Dir die zweite Anfahrt in Rechnung gestellt wird da Du ja informiert warst.

Würde mal beim Vermiter freundlich anfragen welche Kosten auf Dich zukommen.
Würde dabei erwähnen ob der Hausmeister vom Vermieter berechtigt wurde die Wohnung mit Generalschlüssel/Zweitschlüssel zu betreten.
Den Rauswurf würde ich einfach damit begründen dass Du geschockt warst, hätten ja auch Einbrecher sein können.

Gruß
David

Hey …

Danke für deine Antowrt :smile:
Hast mir sehr weiter geholfen !!

Hallo Daylighter ^^

Danke für deine Antwort …
Du hast mir sehr weitergeholfen ^^

Hallo ^^

Er hat einen Ersatzschlüssel, was mich ja nicht weiter stören würde,
wenn er diesen nicht benutzt ( bzw. nur im Notfall )

Ja die Kosten muss ich dann warscheinlich tragen - jedoch nehme ich an diese fallen nicht an
wenn ich denen sage das ich sie wegen Hausfriedensbruch Anzeigen könnte :wink:

Danke für deine Antwort …
Du hast mir sehr weitergeholfen ^^

Hallo ^^

Es handelt sich um eine normale Mietwohnung
in der ich alleine wohne :smile:

Danke für deine Antwort …
Du hast mir sehr weitergeholfen ^^

Hey ^^

Danke für deine Antowrt …
Du hast mir sehr weitergeholfen !

Gruß Chris

hallo xxchrizxx,
bezüglcih termin haben sie sich richtig verhalten und du warst ja auch zu hause. in deine wohnung hätten sie nicht eindringen dürfen = hausfriedensbruch! unter diesen umständen würde ich ihnen klar sagen, dass sie gern zu einem vorher bekanntgegebenen termin kommen dürfen, jedoch ohne kostenübernahme, da sie sich seinerzeit rechtswidrig zugang zu deiner wohnung verschafft haben. problem: du bist allein und die waren zu 5. wenn es probleme gibt, anwalt einschalten.

gruß schnueffel

Hallo,

weder der Vermieter noch der Hausmeister dürfen ohne Ihre Zustimmung die Wohnung betreten. Das ist Hausfriedensbruch. Nur im Notfall und wenn Gefahr im Verzug ist (Brand, Rohrbruch usw.) darf die Wohnung von Dritten ohne Ihre Zustimmung geöffnet werden.
Teilen Sie ihrem Vermieter schriftlich mit, dass Sie ihm und seinen Erfüllungsgehilfen das zukünftig untersagen.
Vereinbaren Sie für die Elektriker einen neuen Termin. Für die Mehrkosten müsste der Vermieter klagen, dies wird er bei dieser geringfügigen Summe wohl nicht tun.

Sie dürfen auch ein neues Schloss einbauen, müssen dann aber dafür sorgen, wenn Sie abwesend sind, dass die Wohnung von einer Person Ihres Vertrauens für einen Notfall betreten werden kann. Sie sollten dann auch den Vermieter/Hausmeister darüber informieren, wo sich der Schlüssel befindet und bei Auszug muss dann das Originalschloss wieder eingebaut werden.

MfG P. Kunze

Sie werden in diesem Falle kräftig Lehrgeld zahlen! Natürlich darf niemand gegegn Ihren Willen Ihre Wohnung betreten. In diesem Falle ist Ihr Verhalten so etwas von daneben, dass sie die daraus resultierenden Kosten zu tragen haben. Weigern sie sich weiterhin, wird der Eigentümer gegen sie auf Duldung klagen und auch obsiegen!