Darf der Mieter einen Makler einschalten?

Hallo an alle,

ich habe eine Frage, es geht darum wir wollen umziehen, haben eine neue Wohnung, haben nun noch drei monate kündigungsfrist und wenn wir einen nachmieter haben können wir eher raus.

Nun meine Frage, darf ich als MIETER einen Makler beauftragen einen Nachmieter für mich zu suchen? oder kann das nur der VERMIETER?

Hallo!

Du willst früher raus,also musst Du auch den Nachmieter finden und dem Vermieter benennen. Dann entscheidet er ob er ihn nimmt und Dich aus dem Vertrag früher herauslässt.

Und deshalb kann auch der Mieter diesen Nachmieter über den Makler suchen lassen.

Wer ihn sucht und findet,ist doch völlig egal.
Der Vermieter entscheidet so und so, ob der benannte Nachmieter für ihn OK ist.

Nur ist das Verfahren der Nachmietersuche über Makler unüblich,weil ja der Makler gar keine Zusage machen kann,wenn sich ein Mietinteressent bei ihm meldet. Mehr als Kontakt zum Nochmieter kann er nicht bieten.

mfG
duck313

Ihr könnt nur dann früher aus der Wohnung, wenn der Vermieter mit dem neuen Mieter einverstanden ist.Wenn das nicht der Fall ist, dannkönntet ihr aber trotzdem früher aus der Wohnung, nur leider müßte ihr die 3 Monate noch Miete zahlen.

LG Birgit

Moin,

wenn ihr einen Nachmieter stellen könnt und der Vermieter akzeptiert, dann kannst du ja mal den Vermieter fragen, ob er mit einem Makler einverstanden ist. Sonst könnte es ja noch passieren, dass DU den Makler für seine Arbeit bezahlen musst, wenn der Vermieter keinen seiner Kunden akzeptiert. Allerdings sehe ich die Chancen als gering an, dass ein Makler das macht, es sei denn, er hätte Kunden, die eine Wohnung wie deine bisherige suchen. Da könntest du mal die Anzeigen in den Zeitungen durchsehen, da inserieren öfters Makler, dass sie für bestimmte Kunden Wohnungen suchen (wie wahr das auch sein mag, aber ein Versuch wäre es wert).

Ich sehe hier in den Zeitungen allerdings manchmal Anzeigen, dass Nachmieter gesucht werden. Vielleicht versuchst du das auch mal - wer weiss …

Gruß
Ex

wenn wir einen nachmieter haben können wir eher raus.

Hallo,
ist das im Mietvertrag geregelt, oder stammt es vom Hoerensagen?
Gruss Helmut

Hallo,

sehr richtig!

Zudem läuft der Mieter im Falle eines Ablehnens des vom Immobilienmakler vorgeschlagenen Nachmieters durch den Vermieter, Gefahr, die Maklergebühr mindestens aber eine Aufwandsentschädigung selbst zu zahlen.

In dem Fall, viel Geld für null Ergebnis.

Es sei denn es würde anders vertraglich mit dem Immobilienmakler vereinbart, allerdings wird das keiner machen weil die Gefahr des Ablehnens eines Nachmieters durch den Vermieter schlecht einschätzbar ist.

Gruß

BHShuber