Hallo, wir sind in eine neue Wohnung im Erdgeschoss eingezogen.Der Nachbar vom Haus gegenüber benutzt nie seinen Hauseingang, sondern benutzt einen schmalen selbstgetrampelten Durchgang durch die kniehohen Büsche auf unseren Privatweg. Desweiteren werden lautstarke Unterhaltungen auf dem Privatweg direkt vor unserem Küchenfenster geführt. Selbst das Fahrrad steht ab und an vor unserem Küchenfenster auf unserem Privatweg.Was kann man tun?
Zunächst mal solltet ihr euch wirklich überlegen, ob euch das stört. Sowohl der Trampelpfad als auch das mit dem Rad. Stört euch das wirklich, oder seid ihr nur kleinlich, weil es ja „euer“ Grundstück ist. Ich meine das durchaus nicht negativ, aber manchmal denkt man sowas nicht ganz zu Ende und macht aus einer Mücke einen Elefanten.
Wenn ihr zu dem Schluss kommt, dass euch das wirklich stört, dann sucht das Gespräch mit eurem Nachbarn - und geht dabei diplomatisch vor. Ihr seid natürlich im Recht, aber das nützt euch genau gar nichts, wenn es zu einem echten Streit mit dem Nachbarn geht. Vielleicht ist der Nachbar ja sogar einem Mißverständnis aufgesessen und glaubt, der benutzte Weg sei sein Eigentum.
Hat er ein eingetragenes Wegerecht?
Seid Ihr Mieter? Dann ist Euer Vermieter Euer erster Ansprechpartner.
Seit Ihr WEG-Eigentümer? Dann gibt es dazu vielleicht schon Beschlüsse, Erfahrungen, Absprachen, …
Hallo,
seid Ihr Mieter oder Eigentümer „Eurer“ Wohnung?
Wer ist Eigentümer des Privatwegs?
Falls Ihr es seid: ist an dem Weg irgendein Wegerecht eingetragen?
Was ist das für ein Gebäudetyp?
Wo führt der Weg hin?
Ist ausgeschlossen, dass der „Privatweg“ in einem Bebauungsplan als Weg für die Allgemeinheit festgesetzt wurde?
Wenn Du das alles rausgefunden hast und es Dich immer noch stört, teile die Ergebnisse Deinem Anwalt mit ![]()
Gruß vom
Schnabel