Hallo,
Und das ist in dieser allgemeinheit Unsinn.
Ist es nicht (ätsch).
Sag mal ist jetzt was bei Dir durchgebrannt?
Natürlich ist es Aufgabe von Exekutivbehörden Rechtsbrüche
festzustellen und dagegen einzuschreiten.Wir reden hier nicht vom Falschparken und ähnlichen
Kinkerlitzchen.Und das soll nun irgendwie logisch sein? Bei Kinkerlitzchen
gestehst du der Exekutive zu Straftaten festzustellen und zu
ahnden …Nein. Ich unterscheide zwischen Ordnungswidrigkeiten und
Straftaten. Bei ersterem kann ich damit leben, wenn auf dem
kurzen Dienstweg z.B. ein Bußgeld verhängt wird, dass ich zur
Vermeidung von lästigem Ärger einfach zahle, anstatt lange rum
zu machen. Obwohl auch hier der Weg durch die Gerichte offen
steht.
Ich weise Dich nur darauf hin, dass das zum Einen als Allgemeinaussage nicht stimmt und das es dann auch noch unlogisch ist.
Zum Ersteren verweise ich mal auf die Bundesfinanzverwaltung, die in Fällen von Steuerhinterziehung direkt Strafbefehle erlässt. Also sogar Strafen verhängt! Gegen die kann man dann natürlich wieder vor Gericht ziehen, aber hier verhängt eine Exekutive echte Strafen - keine Ordnungsmaßnahmen oder Bußgelder.
Deine Aussage das machten immer nur Gerichte ist also falsch.
Wichtig ist, dass Du den Unterschied zwischen einer Strafe
(wird ausschließlich von Gerichten verhängt) und einem Bußgeld
oder einem Ordnungsmittel zur Kenntnis nimmst.
Genau. Das Sperren von Internetseiten ist keine Strafe, sondern das unterbinden fortgesetzten Rechtsbruches und dazu sind Exekutivbehörden nicht nur berechtigt sondern verpflichtet.
… geht es hier um
Kinderpornographie, also einen handfesten Straftatbestand.bei echten Straftaten soll sie das aber nicht mehr dürfen?
Genau. Da muss ein Gericht den Tatbestand feststellen und eine
entsprechende Strafe verhängen. Das kann man jetzt gut finden
(so wie ich), oder nicht (so wie Du). Aber so ist das nun mal
in einem Rechtsstaat.
Mal ganz abgesehen davon, dass das wie gesagt gar keine Strafe ist, bleibt deine Ansicht immer noch unsinnig. Die Polizei darf und muss gerade strafbare Handlungen unmittelbar unterbinden. Täte sie das nicht machte sie sich selbst strafbar. Gegebenenfalls wird dann immer hinterher die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen gerichtlich überprüft und ein Strafmaß festgelegt.
Du hast da ganz seltsame Vorstellungen.
Bei Straftaten schreitet doch fast immer zuerst die Polizei ein, wenn sie eine Straftat zu erkennen glaubt. Dann stellt sie Ermittlungen und Beweissicherungen an. Damit erhebt die Staatsanwaltschaft evtl. Anklage und dann, ganz am Ende, verhängt ein Gericht eine Strafe. Du willst diesen Ablauf nun umkehren! Wie sollte das wohl funktionieren?
Wie gesagt halte ich das augenblickliche Vorgehen nicht für sinnvoll, vor allem mit dem Argument ein direktes Vorgehen gegen die Seitenbetreiber sei - weil im Ausland - nicht möglich, aber dein Horrorszenario eines Polizeistaates und Verfassungsbruches geht am eigentlichen Problem vorbei.
Gruß
Werner